You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

162 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
18
.
Dezember
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
18
.
Dezember
beschlossen
:
Antrag
Beklagten
Beiordnung
Notanwalts
beabsichtigte
Rechtsbeschwerde
Beschluss
21
.
Zivilkammer
Landgerichts
15
.
September
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Antrag
Beiordnung
Notanwalts
ist
bereits
unbegründet
Beklagte
dargelegt
hat
erfolglos
Vertretung
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
bemüht
haben
.
Beiordnung
Notanwalts
Vorschrift
§
Abs.
setzt
Partei
zumutbaren
Anstrengungen
unternommen
hat
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
finden
.
Rechtsmittelverfahren
Bundesgerichtshof
muss
darlegen
Erfolg
zumindest
Bundesgerichtshof
zugelassene
Rechtsanwälte
gewandt
haben
Beschluss
16
.
Februar
;
25
.
Januar
IX
ZB
FamRZ
;
28
.
Juni
IX
ZA
.
1
;
19
.
Januar
IX
ZA
.
Rechtsanwälte
Gründen
Übernahme
Mandats
bereit
waren
Beschluss
24
.
August
.
Beklagten
geschilderten
Bemühungen
Vertretung
bereiten
zugelassenen
Rechtsanwalt
finden
genügen
.
Anschriften
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwälte
sind
allgemein
zugänglichen
Quellen
entnehmen
.
Mandatsandienung
war
Beklagten
auch
ergebnislosen
fernmündlichen
Anfragen
örtlichen
Rechtsanwaltskammer
möglich
.
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
11.04.2014
Entscheidung