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114 lines
949 B

BESCHLUSS
18
.
Januar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
9
.
Zivilsenats
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
18
.
März
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Gehörsrüge
hat
Senat
geprüft
.
greift
.
Berufungsgericht
hat
gesamte
Vorbringen
Klägers
Tatsacheninstanzen
Asthmabeschwerden
berücksichtigt
Hinweise
Berufsunfähigkeit
bezüglich
Kläger
zuletzt
ausgeübten
Tätigkeiten
ergeben
sollen
revisionsrechtlich
beanstandender
Weise
unsubstantiiert
bewertet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Dr.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
18.03.2005