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385 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
15
.
April
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
15
.
April
beschlossen
:
Senat
beabsichtigt
Revision
Klägerin
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
September
Beschluss
zurückzuweisen
.
Parteien
erhalten
Gelegenheit
Stellungnahme
Wochen
.
Gründe
:
Klägerin
fordert
Beklagten
Zahlung
Kostenausgleichsvereinbarung
.
stellte
13
.
September
"
Antrag
fondsgebundene
Rentenversicherung
"
gesonderten
"
Antrag
Kostenausgleichsvereinbarung
"
.
Höhe
Einrichtungskosten
ist
monatlichen
Raten
je
insgesamt
angegeben
.
Verzinsung
ist
vorgesehen
.
monatliche
Prämie
Versicherung
Höhe
wurde
Dauer
Monaten
monatlich
Kostenausgleich
svereinbarung
zahlenden
Betrag
reduziert
.
Antrag
Kostenausgleichsvereinbarung
heißt
B
:
"
Tilgung
Einrichtungskosten
erfolgt
separat
Versicherungsvertrag
Form
Verrechnung
Kosten
Versicherungsbeiträgen
.
Wichtig
:
Auflösung
Versicherungsvertrages
führt
grundsätzlich
Beendigung
Kostenausgleichsvereinbarung
.
Kosten
sind
auch
Falle
Beitragsfreistellung
Kündigung
Versicherungsve
rtrages
bezahlen
.
"
Unmittelbar
Unterschriftsfeld
Kostenausgleichsvereinbarung
befindet
vorformulierte
Erklärung
stenausgleichsvereinbarung
gekündigt
werden
kann
.
Vertrag
zugrunde
liegenden
"
Bedingungen
Kostenausgleichsvereinbarung
"
bestimmen
Zustandekommen
Kostenausgleich
svereinbarung
Zustandekommen
Versicherungsvertrages
abhä
ngig
ist
Abs.
Auflösung
Aufhebung
Versicherungsvertrages
grundsätzlich
Beendigung
Kostenau
sgleichsvereinbarung
führt
§
Abs.
§
Abs.
.
Beklagte
zahlte
Oktober
April
monatl
ichen
Raten
Kostenausgleichsvereinbarung
Höhe
jeweils
insgesamt
.
Anschließend
stellte
Zahlungen
.
Klägerin
begehrt
Zahlung
noch
offenen
Raten
Höhe
.
anwaltlichem
Schreiben
25
.
April
erklärte
Beklagte
Widerruf
Versicherungsvertrages
Koste
ausgleichsvereinbarung
focht
Verträge
arglistiger
uschung
kündigte
außerordentlich
sofortiger
Wirkung
.
Landgericht
hat
Klage
Höhe
zuzüglich
Zinsen
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
erstinstanzliche
rteil
abgeändert
Klage
abgewiesen
.
richtet
Revision
Klägerin
Begehren
weiterverfolgt
.
II
.
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
.
S.
Abs.
Satz
liegen
mehr
Rechtsmittel
hat
auch
Aussicht
Erfolg
§
Satz
.
Urteil
12
.
März
juris
hat
Senat
entschieden
Abschluss
Kostenausgleichsvereinbarung
rechtlich
selbständig
Versicherungsvertrag
steht
Verstoßes
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
unwirksam
ist
auch
unzulässige
Umgehung
vorliegt
aaO
.
.
Unwirksam
ist
allerdings
Ausschluss
Kündigungsrechts
Kostenausgleichsvereinbarung
unangemessener
Benachteiligung
Versicherungsnehmers
§
Abs.
Nr.
aaO
.
.
Grundlage
hat
Beklagte
anwaltlichen
Schreiben
25
.
April
Kostenausgleichsvereinbarung
wirksam
gekündigt
.
steht
Klägerin
weit
erer
Zahlungsanspruch
Beklagte
mehr
.
Frage
Beklagte
zugleich
wirksam
Widerruf
Abschluss
Vers
icherungsvertrages
Kostenausgleichsvereinbarung
gerichteten
Willenserklärungen
erklärt
hat
kann
offe
bleiben
.
grundsätzliche
Klärung
entscheidungserheblicher
Rechtsfr
agen
erst
Einlegung
steht
Revisionszurückweisung
Beschluss
schließlich
Wege
Senatsbeschluss
23
.
Mai
.
7
;
Beschluss
20
.
Januar
.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
erledigt
worden
.
Dr.
Dr.
ist
Revisionsrücknahme
Vorinstanzen
:
Entscheidung
10.05.2013
OLG
Entscheidung
19.09.2013