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1.2 KiB

BESCHLUSS
16
November
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Felsch
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
16
November
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
7
.
Zivilkammer
Landgerichts
26
.
wird
gemäß
§
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
Klägerin
ist
gemäß
§
zurückzuweisen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
vorliegen
Rechtsmittel
auch
Aussicht
Erfolg
hat
§
Satz
.
Senat
nimmt
insoweit
vollem
Umfang
Gründe
Beschlusses
23
.
September
Bezug
beabsichtigte
Zurückweisung
esen
hat
.
II
.
Ausführungen
Schriftsatz
Klägerin
7
.
Oktober
geben
Senat
Veranlassung
abweichenden
Beurteilung
.
dort
hingewiesen
wird
Revision
sei
Europarechtswidrigkeit
Policenmodells
insgesamt
gestützt
kommt
Frage
Streitfall
.
handelt
Ve
rtragsschluss
Policenmodell
.
Parteien
haben
Versicherungsvertrag
März
abgeschlossen
Vorgaben
§
.
beachtet
.
revisionsrechtlich
beanstandenden
Feststellungen
Berufungsgerichts
hat
Klägerin
zunächst
erforderlichen
Informationen
erhalten
zuerst
Angebot
Abschluss
Versicherungsvertrags
abgegeben
.
Angebot
hat
Beklagte
später
angenommen
.
Felsch
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Salzgitter
Entscheidung
Entscheidung