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7.1 KiB

BESCHLUSS
10
.
Dezember
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Abs.
Nr.
;
.
Unternehmerleistungen
ABU)/Klausel
Grundsätzliche
Bedeutung
kommt
Rechtssache
schon
Entscheidung
Auslegung
Klausel
Versicherungsbedingungen
hier
:
Klausel
abhängt
dargelegt
wird
Auslegung
Klausel
konkreten
Rechtsstreit
Rechtsprechung
Rechtslehre
beteiligten
Verkehrskreisen
umstritten
ist
.
Beschluß
10
.
Dezember
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
10
.
Dezember
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
9
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
13
.
August
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahrens
beträgt
Gründe
:
Parteien
sind
Bauleistungsversicherer
.
streiten
Erweiterungsbau
Kläranlage
entstandenen
Schaden
Versicherungsschutz
gewähren
hat
.
S.
-Verband
unterhielt
Auftraggeber
Bauvorhabens
Beklagten
Bauleistungsversicherung
Grundlage
Allgemeinen
Bedingungen
Bauwesenversicherung
Unternehmerleistungen
Klausel
Text
Klausel
.
26
.
Aufl
.
S.
.
.
Klausel
Überschrift
"
TiefbauAuftraggeber
Versicherungsnehmer
"
heißt
u.a.
folgt
:
"
1
.
Ist
Auftraggeber
Versicherungsnehmer
so
wird
Entschädigung
Schäden
geleistet
Lasten
Versicherungsnehmers
beauftragten
Unternehmer
gehen
Interesse
einzelner
Unternehmer
ausdrücklich
ausgeschlossen
ist
.
5
.
Bildung
Versicherungssummen
§
Nr.
treten
Stelle
Bauvertrages
Bausumme
gesamten
Bauleistungen
Herstellungskosten
.
Herstellungskosten
schließen
Kosten
Stundenlohnarbeiten
Neuwert
Bauunternehmer
gelieferten
Baustoffe
Bauteile
.
"
S.
-Verband
beauftragte
GmbH
Hauptunternehmerin
Bauarbeiten
.
schloß
B.
GmbH
nen
Nachunternehmervertrag
Stahlbetonarbeiten
Rundbecken
.
Hauptunternehmerin
hatte
Bauleistungsversicherung
.
Nachunternehmerin
unterhielt
Klägerin
Bauleistungsversicherung
Zusatzbedingung
.
§
Zusatzbedingung
Überschrift
"
Versicherung
Auftraggeber
"
ist
Nr.
vereinbart
Versicherungsschutz
besteht
Interesse
Versicherungsnehmers
einzelne
Bauleistungen
versichert
ist
"
"
Allgemeinen
Bedingungen
Auftraggeberversicherung
Gebäudeneubauten
"
Versicherungsvertrag
Auftraggebers
Versicherungsvertrag
Unternehmers
Versicherungsnehmer
vorliegenden
Jahresvertrages
Bauleistungen
beauftragt
hat
.
"
22
.
April
kam
Betonierarbeiten
Nachklärbecken
Riß
Stahlschalung
Schaden
Lasten
ging
.
Klägerin
zahlte
Berücksichtigung
Selbstbeteilung
DM
.
Klägerin
ist
Ansicht
Beklagte
müsse
Betrag
voller
Höhe
erstatten
.
Vertrag
S.
Beklagten
vereinbarte
Klausel
sei
auch
Interesse
Nachunternehmerin
mitversichert
Beklagte
ausschließlich
Interesse
S.
-V
rband
mittelbar
beauftragten
Unternehmer
.
sei
Klägerin
Subsidiaritätsklausel
§
Nr.
Zusatzbedingung
eintrittspflichtig
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Höhe

DM
gegeben
Revision
zugelassen
.
Hiergegen
hat
Beklagte
Beschwerde
eingelegt
Zulassung
Revision
Wiederherstellung
landgerichtlichen
Urteils
erstrebt
.
II
.
Nichtzulassungsbeschwerde
hat
Sache
Erfolg
Beklagte
geltend
gemachten
Zulassungsgrund
§
Abs.
Nr.
dargetan
hat
.
1
.
Berufungsgericht
nimmt
Parteien
Leistung
verpflichtet
waren
somit
Doppelversicherung
vorlag
.
hat
Klägerin
Ausgleichsanspruch
§
Abs.
zugebilligt
Klage
etwa
Hälfte
stattgegeben
.
Vereinbarung
Klausel
Vertrag
S.
-Verband
Beklagten
seien
Interessen
unternehmer
mitversichert
.
Vertrag
Klägerin
vereinbarte
Subsidiaritätsklausel
greife
.
Auslegung
Klausel
Beschwerde
grundsätzliche
Bedeutung
beimißt
hat
Berufungsgericht
ausgeführt
:
Klausel
ermögliche
Tiefbau-Auftraggeber
Abänderung
§
Nr.
Versicherungsnehmer
Versicherung
eigenen
Risikos
Risikos
Auftragnehmer
Bereichen
Straßenbau
.
Bauherr
sonstige
Auftraggeber
könnten
Bereich
Hochbaus
Allgemeinen
Bedingungen
Bauwesenversicherung
Gebäudeneubauten
Auftraggeber
versichern
Interesse
Auftragnehmer
Handwerker
einbeziehen
.
Schäden
Gebiet
Straßenbaus
seien
versicherbar
.
Grund
gebe
Vereinbarung
Klausel
Möglichkeit
Versicherung
TiefbauAuftraggebers
Versicherungsnehmer
Hinblick
eigenes
Risiko
Auftragnehmer
.
Nr.
Klausel
Schäden
gehe
Lasten
Versicherungsnehmers
beauftragten
Unternehmer
gingen
seien
auch
Nachunternehmer
vergebenen
Leistungen
erfaßt
.
Wortlaut
Klausel
schränke
Anwendung
Leistungen
unmittelbaren
Auftragnehmer
.
Wäre
Beschränkung
gewollt
so
hätte
nahegelegen
Weise
Ausdruck
bringen
nur
Schäden
betroffen
sein
sollten
Lasten
Versicherungsnehmers
beauftragten
Unternehmers
gingen
.
Auch
Sinn
Zweck
Klausel
sprächen
Nachunternehmer
einzubeziehen
.
Klausel
habe
Sinn
Versicherung
auszudehnen
Versicherungsnehmer
Baumaßnahme
beauftragten
Unternehmer
.
solle
Interesse
Bau
Beteiligten
versichert
werden
Schaden
Lasten
gehe
.
könne
Unterschied
machen
Unternehmer
Bauherrn
direkt
Nachunternehmer
beauftragt
worden
sei
.
Klausel
übernehme
Nr.
dementsprechend
Formulierung
§
Nr.
.
seien
Interessen
Bauherren
sonstigen
Auftraggeber
Interessen
Auftragnehmer
Handwerker
erfaßt
.
Bauherr
Versicherungsnehmer
unmittelbar
nur
Einfluß
Auswahl
beauftragten
Unternehmers
habe
Nachunternehmer
stehe
Auslegung
.
Entscheidend
sei
Risiko
Bauleistung
abgesichert
werden
solle
anfalle
.
komme
Bauherr
Bauleistungen
direkt
einzelne
Auftragnehmer
Handwerker
Auftrag
gebe
Generalunternehmer
schalte
.
Gefahr
Veränderung
Risikostruktur
bestehe
.
2
.
Beschwerde
hat
dargelegt
Bundesgerichtshof
noch
entschiedenen
Auslegungsfrage
grundsätzliche
Bedeutung
zukommt
.
Grundsätzliche
Bedeutung
kommt
Rechtssache
gefestigter
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
vgl.
Beschlüsse
27
.
März
1
.
Oktober
XI
.
jeweils
m.w
.
entscheidungserhebliche
klärungsbedürftige
klärungsfähige
Rechtsfrage
aufwirft
unbestimmten
Vielzahl
Fällen
stellen
kann
abstrakte
Interesse
Allgemeinheit
einheitlichen
Entwicklung
Handhabung
Rechts
berührt
.
Beschwerdeführer
muß
insbesondere
ausführen
Gründen
Umfang
Seite
betreffende
Rechtsfrage
umstritten
ist
tatsächlichen
wirtschaftlichen
Auswirkungen
Rechtsstreits
nur
Vermögensinteressen
Parteien
auch
Allgemeinheit
besonderer
Bedeutung
sind
Beschluß
27
.
März
aaO
.
Wenzel
.
Beschwerde
vermag
aufzuzeigen
Auslegung
Klausel
konkreten
Rechtsstreit
Rechtsprechung
Rechtslehre
umstritten
tatsächlichen
wirtschaftlichen
Auswirkungen
nur
Parteien
auch
Allgemeinheit
besonderer
Bedeutung
ist
.
Berufungsurteil
entgegenstehende
Ansichten
Literatur
Rechtsprechung
kann
Beschwerde
hinweisen
.
legt
auch
andere
Versicherer
Klausel
ebenso
verstehen
Praxis
Bauleistungsversicherung
Zweifel
Auslegung
Klausel
bestehen
Klärung
Urteil
Revisionsgerichts
erforderlich
ist
.
Zweifel
Richtigkeit
Auffassung
Berufungsgerichts
sind
auch
Senat
ersichtlich
.
Berufungsgericht
herangezogene
Vergleich
Formulierung
§
Nr.
Entschädigung
geleistet
wird
Schäden
Lasten
Versicherungsnehmers
beauftragten
Unternehmer
gehen
Nr.
Klausel
läßt
Sicht
Bauleistungsversicherungen
befaßten
Verkehrskreise
vgl.
Platen
Handbuch
Versicherung
Bauleistungen
3
.
Aufl
.
Rdn
.
naheliegend
erscheinen
Umfang
Klauseln
versicherten
Interessen
selben
Sinne
verstehen
.
spricht
auch
Bildung
Versicherungssumme
Nr.
Klausel
§
Nr.
gesamten
Bauleistungen
Herstellungskosten
maßgebend
sind
.
§
ist
einhellige
auch
Beklagten
geteilte
Auffassung
Interesse
Nachunternehmer
mitversichert
ist
-9-
f.
;
ZVersWiss
f.
;
Bauwesenversicherung
2
.
Aufl
.
S.
;
.
Rdn
.
.
Dr.
Dr.