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4539 lines
38 KiB

NAMEN
Verkündet
:
19
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
Abs.
Satz
Rechtsstreit
Prämienanpassung
Krankenversicherung
gemäß
Abs.
Satz
ist
Unabhängigkeit
zustimmenden
Treuhänders
Zivilgerichten
gesondert
überprüfen
.
Urteil
19
.
Dezember
AG
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
mündliche
Verhandlung
19
.
Dezember
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
dgerichts
6
.
Zivilkammer
27
.
September
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Streitwert
Revisionsverfahren
beträgt
.
Tatbestand
:
Kläger
Beklagten
Krankheitskostenversicherung
Tarif
"
Vision
"
Krankentagegeldversicherung
Tarif
"
TV
"
unterhält
wendet
Klage
Beitragserhöhungen
Beklagte
1
.
Januar
1
.
Januar
.
Schreiben
November
erhöhte
Beklagte
monatliche
Prämie
Tarif
"
TV
"
Wirkung
1
.
Januar
.
weiterem
Schreiben
November
passte
monatlichen
Beiträge
1
.
Januar
Tarif
"
Vision
"
Tarif
"
TV
"
.
Prämienanpassungen
hatte
jeweils
Beklagten
bestellter
zugestimmt
Rechtsvorgängerin
tätig
war
.
Kläger
zahlte
fortan
erhöhten
Beiträge
.
Jahr
erhobenen
Klage
wendet
Kläger
vorgenannten
Beitragserhöhungen
.
begehrt
Rückzahlung
Dezember
Erhöhungen
entfalle
nden
Prämienanteile
insgesamt
Zinsen
ferner
Feststellung
Prämienerhöhungen
unwirksam
seien
Zahlung
jeweiligen
Erhöhungsbetrages
verpflichtet
sei
.
Weiter
möchte
festgestellt
wissen
Beklagte
Herausgabe
Nutzungen
verpflichtet
sei
29
.
Februar
Zahlungen
Beitragserhöhungen
gezogen
habe
Nutzungen
1
.
März
gesetzlichen
Zinssatz
verzinsen
habe
.
Schließlich
nimmt
Beklagte
Freistellung
vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten
Auslagen
Anspruch
.
Kläger
hält
Erhöhungen
formellen
materiellen
Gründen
unwirksam
.
seien
bereits
ordnungsgemäß
Sinne
§
Abs.
begründet
.
Insbesondere
fehle
aber
§
Abs.
Satz
erforderlichen
Zustimmung
unabhängigen
Treuhänders
.
Beklagten
bestellte
Treuhänder
sei
wirtschaftlich
unabhängig
gewesen
.
Beklagte
meint
Prämienanpassungen
entsprächen
vertraglichen
gesetzlichen
Vorgaben
.
erhebt
Einrede
Verjährung
beruft
Verwirkung
.
Amtsgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
ist
erfolglos
geblieben
.
Re
vision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsbegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Auffassung
Berufungsgerichts
Entscheidung
VersR
veröffentlicht
ist
sind
streitgegenständlichen
Prämienerhöhungen
unwirksam
zustimmende
Treuhänder
unabhängig
gewesen
sei
.
Wirksamkeitsvoraussetzung
Prämienanpassung
sei
§
Abs.
Satz
"
unabhängiger
Treuhänder
"
zugestimmt
.
Zivilgerichten
Veranlassung
Versicherten
obli
egende
Prüfung
Prämienerhöhung
wirksam
ist
beziehe
nur
inhaltliche
versicherungsmathematische
Berechnung
Prämienerhöhung
umfasse
verfassungsgerichtlicher
Vorgaben
auch
Fragen
Person
Treuhänders
Unabhängigkeit
.
§
.
vorgesehene
Prüfung
auch
§
Abs.
Satz
genannten
Tatbestandsmerkmals
Aufsichtsbehörde
könne
zivilrechtliche
Prüfungskompetenz
sschließen
.
Überprüfung
treuhänderischen
"
Unabhängigkeit
"
ausschließlich
Verfahren
§
Abs.
.
vorzunehmen
Versicherte
angreifen
könne
sei
Vorgaben
Bundesverfassungsgerichts
Einklang
bringen
.
Anforderungen
Unabhängigkeit
Tre
uhänders
sei
Sinn
Zweck
§
Abs.
Satz
Gesamtwürdigung
erforderlich
objektiv-generalisierender
verständiger
Würdigung
Vertrauen
gerechtfertigt
sei
Treuhänder
werde
Interessen
Gesamtheit
Versicherungsnehmer
emessen
wahrnehmen
.
Rahmen
Gesamtwürdigung
seien
Abs.
Satz
Nr.
geregelten
Anforderungen
Gesichtspunkt
berücksichtigen
.
Würdigung
ergebe
fehlende
Unabhängigkeit
Beklagten
tätig
gewordenen
Treuhänders
Umfang
bezogenen
Vergütung
Umstand
Zeitraum
über
Jahren
tätig
gewesen
sei
hierbei
Prämienanpassungen
Beklagten
geprüft
habe
auch
verbundenen
Unternehmen
Ruhegehalt
bezogen
habe
.
geltend
gemachten
Ansprüche
Klägers
seien
verjährt
.
Verjährungsbeginn
sei
erforderlich
Kenntnis
Umständen
Unwirksamkeit
Zustimmung
Treuhänders
gehabt
grob
fahrlässig
gehabt
habe
.
sei
frühestens
Fall
gewesen
.
Ansprüche
seien
auch
verwirkt
.
II
.
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Revision
Zulässigkeit
Festste
llungsanträge
richtet
bleiben
Angriffe
allerdings
Erfolg
.
feststellungsfähiges
gegenwärtiges
Rechtsverhältnis
liegt
auch
insoweit
Kläger
Unwirksamkeit
Beitragsanpassung
1
.
Januar
festgestellt
wissen
möchte
.
Revision
nimmt
Unrecht
Beitragsanpassung
zeitlich
nachfolgenden
Erhöhung
1
.
Januar
überholt
sei
gegenwärtige
Rechtsfolgen
nur
noch
Blick
Rückforderung
etwaig
überzahlten
Betrages
ergeben
könnten
bereits
Gegenstand
bezifferten
Leistungsantrags
sei
.
Allein
Kläger
erstrebten
Leistungsurteil
wäre
rechtskräftig
festgestellt
zukünftig
Zahlung
Beitragsanpassung
1
.
Januar
ergebenden
Erhöhungsbetrages
verpflichtet
ist
.
gegenwärtiges
Feststellungsinteresse
kann
früherer
Prämienanpassungen
allenfalls
dann
verneinen
sein
Versicherungsnehmer
anders
Streitfall
zugleich
Wirksamkeit
nachfolgenden
Prämienanpassung
wendet
vgl.
.
ist
begehrte
Feststellung
Unwirksamkeit
Prämienerhöhung
Vorfrage
Leistungsantrag
geht
zugleich
dort
erfasste
Rechtsschutzziel
Klägers
.
ist
auch
Zwischenfeststellungsklage
Sinne
§
Abs.
zulässig
vgl.
Urteil
23
.
April
ZR
.
m.w
.
.
Ebenfalls
Erfolg
beanstandet
Revision
Klage
scheitere
Vorrang
Leistungsklage
Feststellung
Verpflichtung
Herausgabe
Nutzungen
gerichtet
sei
.
Zwar
ist
Feststellung
Anspruchsgrundes
gerichtete
Klage
unzulässig
Kläger
Klage
Leistung
möglich
zumutbar
ist
Rechtsschutzziel
erschöpft
Sinne
besseren
Rechtsschutzmöglichkeit
Streitstoff
klären
kann
.
.
;
vgl.
Versäumnisurteil
21
.
Februar
XI
.
14
;
Urteil
10
.
Oktober
XI
.
12
;
jeweils
m.w
.
.
Fall
liegt
hier
aber
Beklagten
gezogenen
Nutzungen
Auffassung
Klägers
rechtsgrundlos
gezahlten
Prämienanteilen
Zeitpunkt
Klageerhebung
nur
teilweise
bezifferbar
waren
Zumutbarkeit
Erhebung
Leistungsklage
fehlte
.
Versicherungsnehmer
beklagten
Versicherer
Herausgabe
Nutzungen
rechtsgrundlos
geleisteten
Beitragszahlungen
verlangt
ist
Anfall
Höhe
tatsächlich
gezogener
Nutzungen
beweisbelastet
.
verlangt
Senat
wiederholt
entschieden
hat
Tats
achenvortrag
Bezug
Ertragslage
jeweiligen
Versicherers
tatsächliche
Vermutung
Gewinnerzielung
bestimmter
Höhe
etwa
Höhe
Prozentpunkten
Basiszinssatz
gestützt
werden
kann
vgl.
Senatsurteile
29
Juli
r+s
.
46
;
r+s
.
;
11
November
r+s
.
.
Revisionserwiderung
Recht
hervorhebt
hat
Kläger
bereits
Klageschrift
hingewiesen
derartiger
Tatsachenvortrag
Jahre
möglich
sei
damaligen
Zeitpunkt
veröffentlichten
Geschäftsberichten
Bekla
gten
Zeitraum
fehlte
.
Befindet
aber
anspruchsbegründender
Sachverhalt
Zeitpunkt
Klageerhebung
noch
lung
so
steht
Umstand
Zeitpunkt
Klageerhebung
Bezifferung
teilweise
möglich
wäre
Bejahung
eresses
jedenfalls
dann
Anspruch
Natur
sinnvollerweise
erst
Abschluss
Entwicklung
beziffert
werden
kann
Urteil
30
.
März
3/82
.
]
m.w
.
.
Feststellungsklage
ist
dann
insgesamt
zulässig
vgl.
Urteil
19
.
April
r+s
.
m.w
.
.
Ist
Feststellungsklage
§
hier
zulässiger
Weise
erhoben
worden
braucht
Kläger
auch
nachträglich
Leistungsklage
überzugehen
Laufe
Rechtsstreits
möglich
wird
vgl.
Senatsurteil
28
.
September
m.w
.
.
]
;
.
.
.
2
.
Ebenso
erfolglos
bleibt
Angriff
Revision
Klage
jedenfalls
Verstoßes
Treu
Glauben
Gesichtspunkt
Verwirkung
abweisungsreif
sei
.
hat
Berufungsgericht
auch
Berücksichtigung
Revisionsvorbringens
rechtsfehlerfrei
verneint
.
Insbesondere
hat
Heranziehung
Bundesgericht
shof
gefestigter
Rechtsprechung
Unwirksamkeit
Preisanpassungsklauseln
Energieversorgungsverträgen
angewandten
so
genan
nten
"
Dreijahreslösung
"
Vergleichbarkeit
Fallgestaltungen
Recht
abgelehnt
Kalis
Handbuch
Krankenvers
3
.
Aufl
.
.
.
Dreijahreslösung
besagt
Kunde
Unwirksamkeit
Preiserhöhungen
vereinbarten
Anfangspreis
übersteigenden
Preis
führen
ltend
machen
kann
Zeit
raums
Jahren
Zugang
jeweiligen
Jahresabrechnung
Prei
s-
-9-
erhöhung
erstmals
berücksichtigt
worden
ist
beanstandet
hat
vgl.
z
uletzt
Urteile
6
.
April
.
;
5
.
Oktober
.
12
;
jeweils
m.w
.
.
Rechtsprechung
liegt
Erwägung
zugrunde
ttels
ergänzenden
Vertragsauslegung
Unwirksamkeit
Preisanpassungsklausel
entstandene
Lücke
Vertrag
verme
iden
ursprünglichen
Regelungsplan
Parteien
widersprechendes
untragbares
Ergebnis
Gesamtnichtigkeit
Versorgung
svertrages
Interesse
Vertragsteile
vermeiden
vgl.
Urteil
6
.
April
aaO
.
.
.
derartige
Gesamtnichtigkeit
geht
hier
.
Anders
Revision
meint
trifft
Versicherungsnehmer
auch
"
Obliegenheit
"
Jahres
zumindest
Vorb
ehalt
erklären
Überprüfung
Berechtigung
Beitragsanpassung
offenhalten
möchte
.
Gesetz
sieht
Gegenteil
Klagen
Prämienanpassungen
gerade
Fristen
siehe
2
.
Aufl
.
§
.
.
Gesetzgeber
hat
Reform
Versicherungsvertragsrechts
Streichung
Abs.
.
vielmehr
Ausdruck
gebracht
Sonderregelungen
Versicherer
Möglichkeit
geben
Verjährungsfrist
Lasten
Vertragspartners
einseitig
verkürzen
verzichten
wollen
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
Auffassung
Revision
lässt
Beschränkung
auch
gesteige
rten
Loyalitätspflichten
Versicherungsnehmers
Vers
Gemeinschaft
Versicherten
rechtfertigen
.
Schließlich
liegt
Geltendmachung
bereicherungsrechtlichen
Anspruchs
widersprüchliche
unzulässige
Recht
sausübung
.
Einwand
Revision
Blick
i-
che
Verpflichtung
Versicherers
Beitragsanpassung
sei
Unwirksamkeit
Nachholung
verpflichtet
Pflicht
alsbaldigen
Rückgewähr
schutzwürdiges
Interesse
Geltendmachung
formalen
Mangels
ausschließe
berücksichtigt
Kläger
streitgegenständlichen
Prämienanpassungen
auch
materieller
Hinsicht
angreift
.
3
.
Recht
wendet
Revision
Annahme
Berufungsgerichts
Klage
sei
begründet
Prämienerhöhungen
zustimmende
Treuhänder
unabhängig
gewesen
sei
Erhöhungen
unwirksam
seien
.
Richtig
ist
allerdings
Versicherer
Krankenversicherung
ordentliches
Kündigungsrecht
gesetzlich
vertraglich
ausgeschlossen
ist
Neufestsetzung
Prämie
Abs.
Satz
nur
berechtigt
ist
"
unabhängiger
Treuhänder
"
technischen
Berechnungsgrundlagen
überprüft
Prämienanpassung
zugestimmt
hat
.
Unabhängigkeit
Treuhänders
konstitutive
Voraussetzung
materiell-rechtliche
Wirksamkeit
Zustimmung
ist
vollem
Umfang
zivilgerichtlichen
Kontrolle
unterliegt
ist
hingegen
umstritten
.
Teil
Rechtsprechung
Literatur
wird
ngenommen
vgl.
etwa
LG
f.
juris
.
.
;
Urteil
24
.
Mai
;
VersR
f.
juris
.
f.
;
Urteil
4
.
April
;
Urteil
18
.
April
;
Urteil
9
.
Mai
;
Urteil
17
.
Mai
;
Urteil
21
.
Juni
.
f.
;
Urteil
27
Juli
.
.
;
Urteil
26
.
September
.
f.
;
2
.
Aufl
.
§
.
f.
;
.
Private
Krankenversicherung
.
f.
;
3
.
Aufl
.
.
;
PK-VersR/Ortmann/Rubin
3
.
Aufl
.
.
13
;
Schüffner/Franck
Handbuch
Krankenversicherungsrechts
3
.
Aufl
.
.
.
;
§
.
18
;
f.
;
.
Gegenauffassung
unterliegt
ordnungsgemäße
wirksame
Bestellung
Treuhänders
aufsichtsrechtlichen
Natur
allein
Kontrolle
zuständige
Aufsichtsbehörde
.
formelle
Voraussetzung
Wirksamkeit
Zustimmung
sei
Zivilgerichten
nur
prüfen
Mitwirkung
Aufsichtsbehörde
verfahrensrechtlich
ordnungsgemäß
bestellten
Tre
uhänder
erklärt
worden
sei
.
.
;
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
f.
f.
;
.
;
Bedingungsanpassungstreuhänder
substitutiven
privaten
Krankenversicherung
S.
.
315
;
Kalis
Handbuch
Krankenversicherungsrechts
3
.
Aufl
.
.
;
.
;
.
;
Werber
;
VersR
f.
;
Thüsing/Jänsch
.
;
Schnepp/Icha-Spratte
;
vgl.
auch
AG
Urteil
27
.
April
.
Teilweise
wird
hierbei
einzelnen
Anforderungen
Person
Treuhänders
differenziert
jedenfalls
wirtschaftliche
Unabhängigkeit
allein
ehördlicher
Kontrolle
unterliegende
Voraussetzung
angesehen
VAG/Brand
§
.
f.
;
.
Festschrift
S.
42
;
30
.
Aufl
.
§
.
.
Andere
Autoren
betrachten
entscheidend
Treuhänder
unterstellter
Unabhängigkeit
Zustimmung
hätte
erteilen
müssen
verlagern
Reichweite
zivilgerichtlichen
Prüfung
mithin
materielle
Ebene
so
;
ähnlich
.
VersR
.
;
vgl.
auch
Schnepp/Icha-Spratte
aaO
S.
.
Zutreffend
ist
Auffassung
Unabhängigkeit
Zivilgerichten
Rechtsstreit
Prämie
nanpassung
gesondert
prüfen
ist
.
§
Abs.
Satz
Berechtigung
Versicherers
Neufestsetzung
Prämie
Zustimmung
"
unabhängigen
Treuhänders
"
abhängig
macht
handelt
nur
Bezeichnung
Person
Bestimmungen
Versicherungsaufsichtsgesetzes
Streitfall
31
.
Dezember
gültigen
Fassung
Folgenden
§
.
heute
§
§
Aufgabe
bestellt
worden
ist
.
stellt
Unabhängigkeit
Treuhänders
eigenständiges
Tatbestandsmerkmal
Zivilgerichten
Rechtsstreit
Berechtigung
Prämiena
npassung
gesondert
prüfen
ist
.
folgt
Auslegung
ausgehend
Wortlaut
Systematik
gesetzlichen
Regelung
unter
Entstehungsgeschichte
Sinn
Zweck
verfassungsrechtlichen
Anforderungen
Gewährleistung
effektiven
Rechtsschutzes
berücksichtigt
.
Allerdings
knüpft
§
Abs.
Satz
Berechtigung
Versicherers
Prämienanpassung
Zustimmung
"
nabhängigen
Treuhänders
"
erwähnt
ausdrücklich
fsichtsrechtlichen
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
.
Treuhänderbestellung
.
lässt
berücksichtigt
nur
Wortlaut
Verständnis
materiell-rechtliches
Tatbestandsmerkmal
immerhin
möglich
erscheinen
.
Anders
Revisionserwiderung
meint
führt
aber
bereits
keineswegs
eindeutig
Ergebnis
Unabhängigkeit
Treuhänders
auch
materielle
edingung
Zustimmung
Prämienanpassung
umfassenden
zivilgerichtlichen
Kontrolle
unterliegt
.
selbst
Wortlaut
Sinne
materiellen
Wirksamkeitsvoraussetzung
verstehen
wollte
so
darf
Auslegung
Norm
reinen
Wortlautinterpretation
Halt
machen
.
Maßgebend
Auslegung
Gesetzesvorschrift
ist
vielmehr
Ausdruck
kommende
objektivierte
Wille
Gesetzgebers
Erfassung
nebeneinander
zulässigen
ergänzenden
Methoden
Auslegung
Wortlaut
Norm
Zusammenhang
Zweck
tstehungsgeschichte
dienen
Senatsurteil
8
November
r+s
.
m.w
.
;
Veröffentlichung
bestimmt
.
Verständnis
dahingehend
Unabhängigkeit
nur
Voraussetzung
Bestellung
Treuhänders
aber
Wirksamkeit
Bestellung
abgegebenen
Erklärung
ist
spricht
zunächst
Systematik
gesetzlichen
Regelungen
.
Bestimmung
§
Abs.
Satz
wiederholt
aufsichtsrechtlichen
Vorschrift
§
Abs.
Satz
.
jetzt
§
Abs.
Satz
verwendeten
Begriff
zugleich
insoweit
anders
Aufsichtsrecht
§
Abs.
.
jetzt
§
Aussage
treffen
Voraussetzungen
Unabhängigkeit
Treuhänders
abhängt
vgl.
OLG
.
Rechtsfolgen
Fehlen
ergeben
vgl.
auch
731
;
Thüsing/Jänsch
VersR
.
Auch
greift
Vorschrift
weiteren
Voraussetzungen
§
Abs.
.
jetzt
§
Abs.
Bestellung
Treuhänders
knüpft
.
Schon
deutet
Vorliegen
Versicherungsaufsichtsgesetz
geregelten
Bestellungsvoraussetzungen
tatbestandliches
Merkmal
vertragsrechtlich
wirksamen
Prämienanpassung
handeln
soll
.
Insbesondere
lässt
aber
Gesetzesmaterialien
entnehmen
Gesetzgeber
Einführung
Zusti
mmungserfordernisses
unabhängigen
Treuhänder
Jahre
noch
Reform
Versicherungsvertragsrechts
Gesetz
23
November
.
S.
dahingehende
Überprüfungsmöglichkeit
einzelnen
Versicherungsnehmer
beabsichtigt
hat
.
Gesetzesmaterialien
spricht
vielmehr
Gesetzgeber
§
Abs.
Satz
Vorläuferbestimmung
§
g
Abs.
.
§
Abs.
Satz
.
übereinstimmend
verwendeten
Begriff
"
nabhängigen
"
Person
bezeichnen
wollte
Aufsichtsrecht
bestimmten
Voraussetzungen
Einhaltung
dort
geregelten
Verfahrens
wirksam
Versicherer
Treuhänder
bestellt
worden
ist
eigenständige
materiell
-rechtliche
Wirksamkeitsvoraussetzung
Prämienanpassung
verbinden
auch
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
f.
;
Bedingungsanpassungstreuhänder
substitutiven
privaten
Krankenversicherung
S.
.
.
Erfordernis
Zustimmung
unabhängigen
Treuhä
nders
Prämienanpassung
Krankenversicherung
ordentliche
Kündigungsrecht
Versicherers
gesetzlich
vertraglich
ausgeschlossen
ist
geht
zurück
Wirkung
29
Juli
Dritte
Gesetz
Durchführung
versicherungsrechtlicher
Richtlinien
Rates
Europäischen
Gemeinschaften
Drittes
21
Juli
.
S.
Versicherungsvertragsgesetz
eingefügte
Bestimmung
§
Abs.
.
Gesetzgeber
sah
Rücksicht
Krankenversicherungen
langfristig
angelegt
sind
ordentliche
igungsrecht
Versicherers
gesetzlich
vertraglich
ausgeschlossen
ist
Gründen
Gewährleistung
dauernden
Erfüllbarkeit
Versicherungsleistung
auch
auszuschließenden
Notwendigkeit
Änderungen
Verhältnisse
Gesun
Rechnung
tragen
fortbestehenden
Anpassung
sbedarf
.
bisherige
Instrumentarium
Tarifgenehmigung
Aufsichtsbehörde
Rücksicht
unionsrechtlichen
Vorgaben
Dritten
Richtlinie
Schadenversicherung
Richtlinie
92/49/EWG
Rates
18
.
Juni
Koord
inierung
Verwaltungsvorschriften
Direktversicherung
Ausnahme
Lebensversicherung
Änderung
Richtlinien
73/239/EWG
88/357/EWG
mehr
Verfügung
stand
musste
neues
Instrumentarium
entwickelt
werden
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
sollte
aber
bewährte
Verfahren
Versicherer
verpflichten
zumindest
jährlich
erforderlichen
kalkulierten
Vers
icherungsleistungen
vergleichen
Veränderung
mehr
Tarifbeiträge
überprüfen
soweit
erforde
rlich
aufsichtsbehördlicher
Genehmigung
anzupassen
Art
Lebensversicherung
betriebene
Krankenversicherung
Kern
beibehalten
werden
;
Stelle
Aufsichtsbehörde
sollte
unabhängiger
Treuhänder
treten
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
genannte
Verpflichtung
Versicherer
wurde
Grundlage
Art
.
Dritten
Richtlinie
Schadenversicherung
eröffneten
Gestaltungsspielraums
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
;
BVerwG
f.
juris
.
]
;
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
f.
;
entsprechende
Regelung
§
Abs.
.
jetzt
§
Abs.
sichergestellt
.
Treuhänder
wurden
hierbei
Stelle
früheren
Genehmigungserfordernisses
getretenen
üfungssystems
BVerwG
aaO
.
Funktionen
übertrage
bisherigen
System
Aufsicht
wahrgenommen
wurden
Grote
aaO
S.
.
;
Bedingungsanpassungstreuhänder
substitutiven
privaten
Krankenversicherung
S.
;
§
.
14
;
Winter
9
.
Aufl
.
.
;
;
.
739
;
Kirscht
;
;
anders
Renger
Verantwortung
Treuhänders
ivaten
Krankenversicherung
S.
.
Maßstab
Treuhänderentscheidung
sollte
grundsätzlich
sein
Aufsichtsbehörde
war
Winter
9
.
Aufl
.
.
.
Gesetzgeber
hat
auch
bisherigen
Recht
modifizierten
Vorabkontrolle
festgehalten
vgl.
BVerwG
aaO
.
]
.
Anforderungen
Treuhänder
stellen
sind
sollte
allein
Aufsichtsrecht
bestimmen
Gesetzesbegründung
Treuhänder
Lebensversicherung
ausdrücklich
betont
wird
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
Umstand
Gesetzesbegründung
§
.
Seiten
später
nur
noch
fachlichen
Qualifikationen
ausdrücklich
wähnt
sind
aaO
S.
.
Sp
.
kann
Übrigen
gleichgelagerten
Systemumstellung
Willen
Gesetzgebers
insoweit
differenzierenden
Regelung
geschlossen
werden
Grund
erkennbar
wäre
.
Insgesamt
gibt
Aufsichtsrecht
Anforderungen
Treuhänder
sichert
zugleich
beachtenden
Interessen
Versicherten
.
Aufsichtsbehörde
Lage
versetzen
auch
weiterhin
Maßnahmen
ergreifen
können
Versicherungsunternehmen
Auffassung
Treuhänders
notwendige
Erhöhung
Senkung
Prämien
durchführt
hat
Gesetzgeber
Abs.
Satz
.
jetzt
§
Abs.
Satz
.
Treuhänder
Unterrichtungspflicht
Aufsichtsbe
hörde
auferlegt
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
hat
Bedeutung
Treuhänders
"
vorgeschaltete
Informationsquelle
"
Au
fsichtsbehörde
Rahmen
obliegenden
Aufgaben
betont
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
;
vgl.
auch
VersR
.
Mitwirkung
Aufsichtsbehörde
Bestellungsverfahren
§
Abs.
.
wiederum
soll
sicherstellen
Versicherungsunternehmen
Prüfung
Prämienkalkulation
unabhängigen
sachkundigen
Treuhänder
betraut
so
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
so
Belange
Bestellung
Treuhänders
beteiligten
Versicherten
hinreichend
g
ewahrt
bleiben
insbesondere
Unabhängigkeit
Treuhänders
gewährleistet
ist
Grote
aaO
S.
.
Ferner
berechtigte
§
Abs.
Satz
.
jetzt
§
Abs.
Satz
Aufsichtsbehörde
Bestellung
anderen
Treuhänders
verlangen
nachträglich
Umstände
bekannt
werden
Bestellung
entgegenstehen
würden
Treuhänder
obliegenden
Aufgaben
nungsgemäß
erfüllt
insbesondere
Zustimmung
Recht
svorschriften
entsprechenden
Prämienänderung
.
Auch
Reform
Versicherungsvertragsrechts
Gesetz
23
November
.
S.
hat
geändert
.
Gesetzgeber
hat
Gelegenheit
§
Abs.
Satz
Vorschriften
§
Abs.
.
nunmehr
Ermächtigungsgrundlage
§
.
jetzt
§
erlassene
Verordnung
versich
erungsmathematischen
Methoden
Prämienkalkulation
Berec
hnung
Alterungsrückstellung
privaten
Krankenversicherung
Kalkulationsverordnung
KalV
18
November
.
S.
vgl.
nunmehr
Verordnung
betreffend
Aufsicht
G
eschäftstätigkeit
privaten
Krankenversicherung
Krankenversich
erungsaufsichtsverordnung
18
.
April
.
S.
verwiesen
so
materiellen
Kern
Bestimmungen
Ve
rtragsrecht
abgebildet
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
.
aufsichtsrechtlichen
Anforderungen
Treuhänder
hat
Gesetzgeber
Möglichkeit
Gebrauch
gemacht
.
bietet
Vorschrift
§
Abs.
Satz
weiterhin
Anhaltspunkt
Gesetzgeber
aufsichtsrechtlichen
Vorgaben
Treuhänderbestellung
einzuhaltende
Verfahren
entsprechende
Anforderungen
auch
Vertrag
srecht
aufstellen
wollte
.
Annahme
spricht
zuletzt
Zweck
Regelung
Wortlaut
§
Abs.
Satz
selbst
ebenfalls
Ausdruck
kommt
.
Zweck
Gründe
Rechtssicherheit
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
.
vgl.
nunmehr
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
.
substitutive
Krankenversicherung
angeordnete
Gleichbehandlung
Ve
rsicherungsnehmer
gebieten
Entscheidung
Bestellung
svoraussetzungen
einheitlich
treffen
.
Bestimmung
§
Abs.
Satz
berechtigt
Versicherer
dort
aufgestellten
Voraussetzungen
Prämie
nanpassung
"
auch
bestehende
Versicherungsverhältnisse
"
.
liegt
Gedanke
Versicherer
gesetzlichen
Voraussetzungen
bestehendes
Gestaltungsrecht
so
ndern
nur
Mehrzahl
gleichartig
betroff
ener
Verträge
ausüben
soll
siehe
auch
§
Abs.
Satz
.
:
"
Prämien
Tarifs
"
;
vgl.
Wriede
.
gesetzliche
Anpassungsrecht
Versicherers
zielt
nämlich
vorrangig
dauernde
Erfül
lbarkeit
Verträge
gewährleisten
so
ausdrücklich
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
;
vgl.
Präve
737
;
Renger
.
dient
Wahrung
Belange
Versicherten
.
Auch
Regelungen
§
.
sollen
sicherstellen
Versicherungsprämie
Weise
kalkuliert
wird
dauernde
Erfüllbarkeit
Versich
erungsunternehmen
versprochenen
Leistungen
gewährleistet
anderen
spätere
Prämiensteigerungen
ausschließt
Versicherungsunternehmen
beeinflussbaren
Gründen
beruhen
.
dauernde
Erfüllbarkeit
Versicherungsverträge
ist
Hauptziel
Versicherungsaufsicht
Bereich
substitutiven
rsicherung
Schutzgut
erhöhter
Bedeutung
BVerwG
juris
.
]
.
erfüllt
§
Abs.
Satz
vertragsrechtliches
Korrelat
entsprechenden
aufsichtsrechtlichen
Verpflichtung
Ve
sicherers
Aufgabe
Allgemeinen
Aufsichtsbehörde
Rahmen
Finanzaufsicht
Versicherungsunternehmen
zugewiesen
ist
siehe
§
Abs.
Satz
.
;
nunmehr
Abs.
Satz
.
.
Zustimmung
erklärende
Treuhänder
ist
Vertreter
Interessen
Gesamtheit
Versicherungsnehmer
.
Einschaltung
soll
Ausgleich
schaffen
Gesetz
Versicherer
einseitiges
Vertragsänderungsrecht
nräumt
Vertragsfreiheit
Versicherungsnehmer
nschränkt
Senatsurteil
12
.
Oktober
juris
.
]
m.w
.
.
Entscheidung
dient
Wahrung
Belange
Versicherten
individuellen
Int
eressen
einzelner
Versicherungsnehmer
durchweg
übereinzusti
mmen
brauchen
vgl.
BVerfG
juris
.
]
auch
BVerwG
juris
.
]
;
Kalis
.
Anbindung
Aufgabenwahrnehmung
Treuhänders
Versichertenkollektiv
vgl.
Prämien
Bedingungsanpassungstreuhänder
substitutiven
privaten
Krankenvers
icherung
S.
f.
.
steht
subjektiven
Recht
einzelnen
Versicherungsnehmers
zivilgerichtliche
Überprüfung
aufsichtsrechtlich
definierten
Bestellungsvoraussetzungen
Treuhänders
.
Entscheidung
Voraussetzungen
ist
vielmehr
allein
Aufsichtsrecht
suchen
§
Abs.
.
Aufsichtsbehörde
Aufgabe
übertragen
hat
Unabhängigkeit
Treuhänders
wachen
vgl.
Buchholz
auch
Winter
9
.
Aufl
.
.
Prämientreuhänder
Lebensversicherung
.
aufsichtsrechtlich
geregeltes
einheitliches
Verfahren
dient
rasche
einheitl
iche
Klarheit
schaffen
Zergliederungserscheinungen
begegnen
vgl.
auch
OLG
juris
.
]
;
Kirscht
;
Kalis
.
gesetzliche
Kompetenzzuweisung
würde
sachl
iche
Überprüfung
einzelner
Bestellungsvoraussetzungen
Rechtsstreit
einzelnen
Versicherungsnehmers
Wirksamkeit
Prämie
nanpassung
Rechtskraftwirkung
andere
Versicherungsnehmer
unterlaufen
Richtung
auch
Wiemer/Richter
;
Thüsing/Jänsch
.
bestünde
Überprüfung
Unabhängigkeit
Treuhänders
Zivilrechtsstreit
erhöhtem
Maße
Gefahr
dive
rgierender
Entscheidungen
Folge
Störung
Leistungsstabilität
.
Unabhängigkeit
Treuhänders
könnte
verschiedenen
Gerichten
unterschiedlich
beurteilt
werden
Folge
auch
materiell
gerechtfertigte
Prämienerhöhung
einzelnen
Versicherungsnehmern
Tarifs
Bestand
hat
jedoch
so
zutreffend
.
f.
.
Zivilgerichten
durchzuführenden
materiellen
Prüfung
Voraussetzungen
Umfang
vorgenommenen
Prämienerhöhung
vgl.
Senatsurteil
16
.
Juni
juris
.
]
erfolgt
zugleich
umfassende
Überprüfung
Ordnungsgemäßheit
vorgenommenen
Beitragsanpassung
Stabilität
Prämien
unabdingbar
ist
.
Müsste
Zivilgericht
Unabhängigkeit
Treuhänders
überprüfen
führte
bereits
Prüfung
Unwirksamkeit
Beitragsanpassung
würde
Gefahr
bergen
Überprüfung
Richtigkeit
Übrigen
unterbliebe
diesbezüglich
beanstandende
Anpassun
g
unwirksam
erklärt
würde
auch
anderer
Treuhänder
ebenso
Zustimmung
hätte
erteilen
müssen
ebenso
.
etwa
fehlende
Neutralität
Unabhängigkeit
sächlich
tätig
gewordenen
Treuhänders
gar
ausgewirkt
hätte
Vorliegens
materiellen
Anpassungsvorau
ssetzungen
verpflichtet
war
Beitragserhöhung
zuzustimmen
vgl.
VersR
f.
;
Wiemer/Richter
.
liefe
jedoch
Zweck
Regelungen
§
Abs.
.
jetzt
§
§
Abs.
Satz
zuwider
Prämienanpassung
Vorliegens
inhaltlichen
Voraussetzu
ngen
allein
fehlenden
Unabhängigkeit
zuständigen
Treuhä
scheiterte
so
zutreffend
.
[
Stand
:
1
.
September
.
Vorschriften
Prämienanpassung
bezwecken
Einhaltung
Äquivalenzprinzips
dauerhafte
Erfüllbarkeit
Versicherungsleistungen
gewährleisten
BTDrucks
.
S.
.
Sp
.
.
Demgemäß
berechtigt
Regelung
Abs.
.
jetzt
§
Versicherer
nur
Vornahme
Prämienanpassung
dort
genannten
oraussetzungen
begründet
zugleich
entsprechende
Verpflichtung
.
ergibt
Auffassung
Revisionserwiderung
auch
vorübergehende
Äquivalenzstörung
Interesse
Beitragsstabilität
vermieden
werden
muss
.
träte
Prämienanpassung
Versicherer
Erhaltung
Leistungsfähigkeit
materiellen
Gründen
verpflichtet
ist
nur
fehlender
Unabhängigkeit
Treuhänders
unwirksam
erklärt
würde
aber
Zuge
nächsten
jährlichen
Überprüfung
Versicherer
nachgeholt
werden
müsste
dann
vorzunehmende
Anpassung
zwischenzeitlich
entstandenen
Lücke
Prämienzahlungen
gegebenenfalls
sogar
höher
ausfallen
könnte
.
ergibt
Auffassung
Revisionserwiderung
auch
Berücksichtigung
Prämientre
uhänder
Gesetz
Reform
gesetzlichen
Krankenversicherung
Jahr
GKV-Gesundheitsreformgesetz
22
.
Dezember
.
S.
Wirkung
1
.
Januar
Abs.
.
nunmehr
§
Abs.
übertragenen
Mitwirkung
Verwendung
Mittel
Rückstellungen
Be
itragsrückerstattung
.
.
Zweck
Einschaltung
Prämientreuhänders
Aufgabe
erfordert
ebenfalls
Überprüfungsmöglichkeit
Unabhängigkeit
einzelnen
Versicherungsnehmer
Rechtsstreit
Prämiena
npassung
.
Verwendung
Mittel
Rückstellung
kerstattung
ist
systematischer
Hinsicht
Teil
Prämienberechnung
2
.
Aufl
.
§
.
;
vgl.
auch
Senatsurteile
16
.
Juni
f.
juris
.
.
;
1
Juli
[
juris
.
.
.
Feststellung
Rahmen
Nachkalkulation
§
Abs.
Satz
.
errechneten
Anpassungen
limitiert
werden
müssen
Versicherer
Mittel
Rückstellungen
Beitragsrückerstattung
Verfügung
ste
hen
ist
Bestandteil
Neukalkulation
Prämie
so
auch
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
.
.
Frage
Höhe
Mittel
Rückste
llungen
Beitragsrückerstattung
verwenden
sind
handelt
Kern
unternehmerische
Entscheidung
Ausnahme
§
Abs.
.
vorgeschriebenen
Verwendung
alleine
älteren
Versicherten
zugutekommt
gerade
inhaltliche
gesetzliche
Vorgaben
determiniert
werden
sollte
vgl.
Gutachten
Unabhängigen
Expertenkommission
Untersuchung
Problem
atik
steigender
Beiträge
privat
Krankenversicherten
Alter
Drucks
.
S.
.
Grunde
verbleibt
auch
originäre
Entscheidungsrecht
Mittelverwendung
zunächst
Versich
erer
.
Treuhänder
hat
lediglich
Kontrollfunktion
darf
Veto
nur
einlegen
Entscheidung
Versicherers
Rahmen
hält
Beachtung
gesetzlichen
Beurteilungsspielräume
Einhaltung
Treuhänder
Anwendung
objektiv
generalisierenden
Maßstabs
siehe
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
überwachen
soll
zulässig
ist
;
hinausgehende
Spielraum
Versicherer
müsste
hat
vgl.
Präve
13
.
Aufl
.
.
.
;
;
2
.
Aufl
.
§
.
.
Grenzen
Versicherer
zustehenden
Beurteilungsspielräume
sind
Rahmen
materiellen
Überprüfung
Berechtigung
Versicherers
Prämienanpassung
voll
gerichtlich
überprüfbar
vgl.
MünchKomm-VVG/Boetius
.
;
Umständen
Unwirksamkeit
Beitragsanpassung
führende
Überprüfung
§
Abs.
Satz
.
beachtenden
"
Zumutbarkeit
"
Prämiensteigerung
ausdrücklich
.
einzelner
Stimmen
Literatur
siehe
insoweit
nur
Kaulbach
5
.
Aufl
.
.
.
25
;
vgl.
auch
6
.
Aufl
.
.
macht
vorstehend
dargelegte
Verständnis
§
Abs.
Satz
Einbindung
Treuhänders
Prämienerhöhungsverfahren
auch
etwa
entbehrlich
.
beschränkt
vielmehr
Möglichkeiten
Versicherers
Berechtigung
Prämienerhöhung
Nachschieben
Unterlagen
darlegen
nnen
nur
Unterlagen
Versicherer
Treuhänder
Prüfung
gemäß
§
.
KalV
.
nunmehr
§
vorgelegt
hat
Gegenstand
gerichtlichen
Überprüfung
sind
Senatsurteil
16
.
Juni
f.
juris
.
f.
]
;
vgl.
auch
Senatsurteil
9
.
Dezember
r+s
.
.
Zugleich
verhindert
Verweigerung
Zustimmung
Prämienanpassung
Versicherer
erspart
einzelnen
Versicherungsnehmer
so
gerichtliche
Überprüfung
.
Treuhänder
kommt
auch
weiterhin
Gesetzgeber
intendierte
"
Filterfunktion
vgl.
.
Anders
Revisionserwiderung
meint
ist
Einhaltung
Unabhängigkeitserfordernisses
aufsichtsrechtlichen
Kontrollinstrumente
hinreichend
gesichert
.
Gesetz
räumt
Aufsichtsbehörden
verschiedene
Möglichkeiten
Anforderungen
§
Abs.
.
fachliche
Qualifikation
ngigkeit
Treuhänders
durchzusetzen
notfalls
selbst
Treuhä
nder
bestellen
§
Abs.
Satz
.
jetzt
§
Abs.
Satz
.
ist
Höchstmaß
Aufsichtsbefugnissen
gewährleistet
so
auch
Abschlussbericht
Kommission
Reform
Versicherungsvertragsrechts
19
.
April
S.
;
vgl.
ferner
Bürkle
831
;
Brand
Festschrift
S.
.
übrigen
Fragen
Zusammenhang
Beitragsanpassung
können
materieller
Überprüfung
geklärt
werden
.
Rechtsstaatsprinzips
notwendige
wirkungsvolle
Rechtsschutz
Versicherer
vorgenommene
Beitragsa
npassungen
ist
ebenfalls
gewährleistet
einzelnen
Versicherungsnehmer
gesonderte
Überprüfung
Unabhängigkeit
Treuhänders
aufsichtsrechtlichen
Voraussetzungen
Bestellung
Treuhänder
ermöglicht
werden
müsste
.
Rechtsordnung
muss
sorgen
verfassungsrechtlich
geschützten
Interessen
gesetzlichen
Einschränkung
Vertragsfreiheit
betroffen
sind
hinreichend
gewahrt
rden
Senatsurteil
12
.
Oktober
juris
.
]
;
vgl.
auch
f.
juris
.
.
VersR
f.
juris
.
.
.
wirkungsvolle
richterliche
Kontrolle
Veranlassung
rkung
einzelnen
Versicherungsnehmers
ist
aber
bereits
garantiert
Prämienanpassung
Individualprozess
sachlicher
Hinsicht
umfassenden
tatsächlichen
rechtlichen
Prüfung
Zivilgerichte
maßgeblichen
privatrechtlichen
Normen
nterliegt
vgl.
Senatsurteile
9
.
Dezember
r+s
.
21
;
16
.
Juni
juris
.
]
;
f.
juris
.
.
.
Überprüfung
erfolgt
Einzelne
gehenden
engen
ve
rbindlichen
materiellen
Vorgaben
.
Treuhänder
hat
obliegende
Zustimmung
erteilen
Beitragsberechnung
Vorg
aben
Einklang
steht
Senatsurteil
16
.
Juni
aaO
S.
f.
juris
.
]
.
Bestandteil
insoweit
stattfindenden
Überprüfung
sind
dargelegt
Treuhänder
beachtenden
materiell-rechtlichen
Vorgaben
Beitragskalkulation
Verwendung
Mittel
Rückstellungen
Beitragsrückerstattung
Auswirkung
Anpassungen
einzelnen
Tarife
.
gehört
nur
Vorliegen
Anpassungsvoraussetzungen
auch
Versicherer
vorgenommene
Neuberechnung
Prämie
aktuariellen
Grundsätzen
bestehenden
Rechtsvorschriften
eventuell
Versicherten
abweichenden
vertraglichen
Bestimmungen
Einklang
steht
.
Überprüfung
hat
Ermittlung
Anpassungsfaktors
auch
Limitierungsma
ßnahmen
erstrecken
Senatsurteil
16
.
Juni
aaO
S.
f.
juris
.
.
Maßstab
letztgenannte
Prüfung
ergibt
§
Abs.
Satz
.
vgl.
Einzelheiten
insoweit
Grote
Rechtsstellung
Deckungsstocktreuhänder
S.
.
;
.
Somit
kann
Rahmen
materiellen
Überprüfung
abschließend
geklärt
werden
Prämienerh
öhung
Grund
Höhe
Recht
erfolgt
ist
zutreffend
.
;
sachliche
Richtigkeit
Zustimmung
Treuhänders
Prämienanpassung
wird
insofern
inzident
mitgeprüft
Rixecker
.
Auffassung
Berufungsgerichts
lässt
auch
Entscheidung
Bundesverfassungsgerichts
28
.
Dezember
entnehmen
Gewährleistung
wirkungsvollen
Rechtsschutzes
gesonderte
Überprüfung
Unabhängigkeit
Treuhänders
Zivilgerichte
verlangt
.
Gegenstand
Entscheidung
zugrunde
li
egenden
Ausgangsverfahrens
waren
Prämienerhöhungen
nach
Rechtsänderung
Jahr
.
Insoweit
hat
Bundesverfassung
sgericht
berücksichtigt
Versicherungsnehmer
Wirksamkeit
Prämienerhöhung
notwendigen
Gene
hmigung
Aufsichtsbehörde
verwaltungsgerichtliche
Überprüfung
eröffnet
war
einzelnen
Versicherungsnehmer
unmittelbaren
Rechtswirkungen
entfaltete
vgl.
BVerfG
aaO
S.
juris
.
]
Verweis
Rechtsprechung
Bundesverwa
ltungsgerichts
:
;
;
BVerwG
;
entscheidend
hat
Bundesverfassungsgericht
gehalten
Versicherungsnehmern
umfassende
tatsächliche
rechtliche
Überprüfung
Berechnung
Prämienerhöhungen
Zivil
Gerichte
ermöglicht
werden
muss
.
aber
ist
auch
heute
dargelegt
eröffnet
.
vorstehend
aufgezeigte
Auslegung
ermittelte
mverständnis
steht
Widerspruch
Entscheidung
erkenne
nden
Senats
12
.
Oktober
.
Zwar
hat
Senat
dort
nähere
Ausführungen
Anforderungen
Unabhängigkeit
Treuhänders
stellen
sind
erforderlich
angesehen
damalige
Kläger
insoweit
konkr
eten
Person
Treuhänders
bezogenen
Bedenken
erhoben
aaO
S.
juris
.
f.
.
Entscheidung
lag
aber
jetzt
Entscheidung
stehenden
Fall
abweichender
Sachverhalt
zugrunde
.
damaligen
Verfahren
war
Wirksamkeit
Treuhänderverfahren
§
Abs.
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
durchgeführten
Ersetzung
Klauseln
Allgemeinen
Bedingungen
Lebensversicherung
entscheiden
Senat
Urteile
9
.
Mai
Verstoßes
Transparenzgebot
unwirksam
erklärt
hatte
.
Insoweit
oblag
Treuhänder
Bedingungsanpassung
Wesentlichen
rechtliche
Beurteilung
so
Streitfall
Zivilgerichten
zugewiesenen
Aufgabenbereich
tätig
wurde
.
auch
hierin
liegenden
terschied
Treuhändertätigkeit
Vergleich
Prämienanpassung
hat
Senat
bereits
Urteil
16
.
Juni
hingewiesen
aaO
S.
f.
juris
.
f.
;
ebenso
.
;
Thüsing/Jänsch
;
Wiemer/Richter
.
Reform
Versicherungsvertragsrechts
Jahre
hat
Gesetzgeber
dann
auch
Krankenversicherung
bewusst
abgesehen
§
§
Abs.
g
Abs.
Satz
.
vorgesehene
Mitwirkung
Anpassung
unwirksamer
Versicherungsbedingungen
neue
Recht
übernehmen
eben
Bedingungstreuhänder
Wesentlichen
rechtliche
Beurteilung
oblag
Z
ustimmung
Versicherungsnehmer
Eindruck
erwecken
konnte
gerichtliche
Überprüfung
Wirksamkeit
Klausel
vornherein
erfolglos
wäre
siehe
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
;
S.
.
Sp
.
.
Schon
Unterschiede
lässt
genannten
Senatsurteil
12
.
Oktober
jedenfalls
Rechtslage
VVG-Reform
entnehmen
gesonderte
Überprüfung
Unabhängigkeit
Rechtsstreit
Prämienanpassung
erforderlich
wäre
.
4
.
vorliegenden
Rechtsstreit
Prämienanpassung
nur
Krankheitskostenversicherung
auch
Krankentagegeldversicherung
Klägers
betroffen
ist
lassen
bish
erigen
Feststellungen
Berufungsgerichts
erke
nnen
Versicherung
handelt
ordentliche
Kündigungsrecht
Versicherers
gesetzlich
vertraglich
ausgeschlossen
ist
.
Nur
Voraussetzung
ist
Vorschrift
§
Abs.
jedoch
anwendbar
.
.
Sache
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
Entscheidung
Rechtsstreits
noch
weiterer
Fes
tstellungen
bedarf
.
1
.
Insoweit
wird
Berufungsgericht
nur
Frage
Krankentagegeldversicherung
klären
auch
Rechtsstandpunkt
konsequent
bisher
behandelten
Frage
nachzugehen
haben
Prämienanpassungen
sreichend
Sinne
§
Abs.
begründet
worden
sind
vgl.
Streitstand
Anforderungen
Mitteilung
.
;
MünchKomm-VVG/Boetius
2
.
Aufl
.
.
;
.
Private
Krankenversicherung
.
;
Brand
einerseits
;
LG
;
22
24
;
VersR
453
;
PK-VersR/Brömmelmeyer
3
.
Aufl
.
§
.
andererseits
;
differenzierend
mann
3
.
Aufl
.
§
.
.
Senat
weist
weitere
Verfahren
etwaige
zunächst
unzureichende
Mitteilung
Gründe
möglicherweise
nur
Zahlungsanträgen
Rückzahlung
einschließlich
geleisteten
Prämienzahlungen
aber
auch
reichenden
Feststellungsanträgen
Erfolg
verhelfen
würde
ausreichende
Mitteilung
Gründe
detaillierten
Angaben
Klageerwiderung
erblickt
werden
könnte
.
Mitteilung
Prämienanpassung
zunächst
Anforderungen
§
Abs.
genügende
Begründung
folgt
aber
später
nachgeholt
wird
wird
Wirksamkeit
Neufestsetzung
Prämie
angeordnete
Frist
Lauf
gesetzt
so
auch
2
.
Aufl
.
§
.
.
folgt
Auslegung
Norm
.
Schon
Wortlaut
Regelung
macht
deutlich
lediglich
Zeitpunkt
Eintritts
Wirkung
Anpassungserklärung
Mitteilung
Neufestsetzung
einerseits
maßgeblichen
Gründe
andererseits
knüpft
.
gibt
Wortlaut
Vorschrift
Anhalt
Wirksamkeit
Gesta
ltungserklärung
Versicherers
selbst
Mitteilung
maßgeblichen
Gründe
abhängen
soll
.
bestimmt
vielmehr
allgemeinen
Regeln
vgl.
insoweit
auch
2
.
Aufl
.
.
.
abweichendes
Normverständnis
spricht
Versicherungsvertragsgesetz
Verletzung
Versicherer
gesetzlich
auferlegten
Begründungspflicht
endgültige
Sanktion
knüpft
ausdrücklich
anordnet
vgl.
etwa
§
Abs.
.
Ansonsten
lässt
Nachholung
gesetzlich
gebotener
Informationen
Hinweise
anknüpfenden
Lauf
Fristen
vgl.
§
Abs.
.
Demgemäß
wird
auch
Versicherer
Anpassungsklausel
vorgenommene
Prämiene
rhöhung
überwiegend
vertreten
gebotene
Hinweis
ndigungsrecht
Versicherungsnehmers
§
Abs.
Satz
nachgeholt
werden
kann
vgl.
3
.
Aufl
.
.
;
3
.
Aufl
.
.
10
;
Reiff
30
.
Aufl
.
.
.
aber
sprechen
Gesetzgebungsgeschichte
Sinn
Zweck
§
Abs.
Heilungsmöglichkeit
Begründungsmangels
.
Vorgängerregelung
§
g
Abs.
.
Wirksamwerden
Prämienanpassung
allerdings
nur
"
Benachrichtigung
"
Versicherungsnehmers
knüpfte
weitergehende
inhaltliche
Anforderungen
aufzustellen
wurde
Zweifel
gezogen
Fehlen
ordnungsgemäßen
Benachricht
igung
Nichtbeweisbarkeit
Zugangs
Versicherer
Recht
Nachholung
abgeschnitten
sein
sollte
vgl.
LG
rteil
4
Juli
juris
.
entsprechenden
Bestimmung
Lebensversicherung
Kollhosser
27
.
Aufl
.
§
.
;
neuen
Recht
siehe
30
.
Aufl
.
.
.
Gesetzgebungsmaterialien
waren
Neufassung
Gesetzes
wesentliche
inhaltliche
Änderungen
früheren
Gesetzeszustand
lediglich
insoweit
beabsichtigt
Reg
elungsinhalt
dispositiven
Bestimmung
§
g
Abs.
.
nunmehr
halbzwingend
ausgestaltet
werden
sollte
siehe
BT-Drucks
.
S.
.
Sp
.
S.
.
Sp
.
Parallelbestimmung
Abs.
.
spricht
Gesetzgeber
neugefassten
Bestimmung
§
Abs.
endgültige
Unwirksamkeit
Beitragsanpassung
Falle
ausreichender
Mitteilung
Gründe
herbeiführen
wollte
;
Wortlaut
Vorschrift
kommt
Ausdruck
.
Norm
zielt
vielmehr
Vorläuferbestimmung
erster
Linie
Versicherungsnehmer
gewissen
Zeitraum
belassen
mitgeteilte
Vertragsänderung
einstellen
können
klar
werden
zeitgleich
ausgestalteten
Frist
§
Abs.
Kündigungsrecht
ausübt
Prämienänderung
Anlass
nimmt
Tarifwechselrecht
§
Gebrauch
machen
Versicherer
substitutiven
Krank
rung
§
Abs.
VVG-InfoV
Prämienerhöhung
ebenfalls
hinzuweisen
hat
vgl.
auch
2
.
Aufl
.
.
.
2
.
Berufungsgericht
ausreichende
Mitteilung
maßgeblichen
Gründe
Neufestsetzung
Prämie
bejaht
wird
sodann
materiellen
Voraussetzungen
Prämienanpassung
prüfen
haben
.
3
.
Sollte
geltend
gemachten
Zahlungsansprüche
ganz
teilweise
berechtigt
halten
wird
auch
Frage
Verjährung
neu
beurteilen
haben
dreijährigen
Verjährungsfrist
§
Klageerhebung
Jahre
allerdings
nur
Jahre
geleisteten
Prämienanteile
Betracht
kommt
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
18.10.2016
Entscheidung