You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

100 lines
747 B

BESCHLUSS
21
.
Juni
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Felsch
Richterin
Richter
Dr.
21.Juni
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
9
November
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
hat
Kosten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Streitwert
:
Gründe
:
Revision
ist
gemäß
§
Beschluss
zurückzuweisen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
rliegen
§
Abs.
Satz
Rechtsmittel
Aussicht
Erfolg
bietet
.
Begründung
wird
Senatsbeschluss
19
.
Mai
Bezug
genommen
§
Satz
§
Abs.
Satz
.
Vorbringen
Klägerin
Schriftsatz
9
.
Juni
hat
Senat
berücksichtigt
jedoch
erheblich
gehalten
.
Dr.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
19.02.2009
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung