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1.9 KiB

BESCHLUSS
28
.
Juni
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Richter
Richterin
Dr.
28
.
Juni
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
12
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
16
.
April
wird
gemäß
§
Satz
Kosten
zurückgewiesen
.
Streitwert
Revision
Klägerin
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
12
.
Mai
geborene
mithin
rentenferne
Klägerin
wendet
Umstellung
Zusatzversorgung
öffentlichen
Dienst
Punktesystem
beklagten
Versorgungsanstalt
Bundes
Länder
erteilte
Satzungsänderung
überprüfte
Startgutschrift
.
Landgericht
hat
Revision
Klägerin
Interesse
Zahlung
Rente
alten
Satzungsrecht
hilfsweise
Berücksichtigung
verschiedener
Rechenparameter
Ermit
tlung
Startgutschrift
gerichtete
Klage
abgewiesen
richt
gerichtete
Berufung
zurückgewiesen
.
Revision
verfolgt
Klägerin
Klaganträge
.
II
.
Senat
bereits
Hinweisbeschluss
18
.
April
dargelegt
hat
liegen
Voraussetzungen
Zulassung
Rev
mehr
Revision
hat
Aussicht
Erfolg
.
wird
Bezug
genommen
.
Auch
Revision
Klägerin
gerügten
Gehörsverstöße
liegen
.
erster
Linie
erhobenen
Vorwurf
Klägerin
Satzungsumstellung
sei
Anlasses
erforderlich
verbundenen
erheblichen
Anwartschaftskürzung
Versicherten
unverhältnismäßig
gewesen
hat
B
erufungsgericht
auseinandergesetzt
.
gerügte
Nichterhebung
angebotenen
Beweises
Auswirkungen
Näherungsverfahrens
betrifft
Hintergrund
Beklagten
ermittelte
Startgutschrift
Wert
rentenfernen
Versicherten
erlangten
tschaften
weiterhin
verbindlich
festlegt
Übergangsregelung
§
Abs.
allgemeinen
Gleichheitssatz
Art
.
Abs.
GG
unvereinbar
ist
derzeit
entscheidungserheblichen
Sachvortrag
vgl.
Senatsurteil
9
.
März
9/15
.
.
absoluten
Revisionsgrund
§
Nr.
kann
Revision
Klägerin
schließlich
ebenfalls
berufen
.
Berufungsgericht
hat
vielmehr
Einzelnen
dargelegt
Erwägungen
klägerischen
Begehren
zurückgewiesen
hat
.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung