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384 lines
2.9 KiB

BESCHLUSS
27
.
Juni
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Felsch
Richterinnen
Dr.
27
.
Juni
beschlossen
:
1
.
Anhörungsrüge
Senatsbeschluss
21
.
März
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
2
.
Anträge
Beklagtenvertreter
26
.
April
werden
zurückgewiesen
.
Gründe
:
1
.
gemäß
§
321a
statthafte
Anhörungsrüge
Klägerin
ist
begründet
.
Gerichte
sind
Art
.
Abs.
GG
verpflichtet
Vorbringen
Parteien
Kenntnis
nehmen
Erwägung
ehen
.
Hingegen
ist
erforderlich
Einzelpunkte
Parteivorbringens
Gründen
Entscheidung
auch
ausdrücklich
escheiden
Beschlüsse
10
.
Mai
;
12
.
Mai
;
BVerfGE
.
gilt
umso
Zurückweisung
Nichtzulassungsbeschwerde
Beschluss
gemäß
§
Abs.
Satz
ohnehin
nur
kurz
begründen
ist
vgl.
Beschluss
4
.
Dezember
juris
.
.
Senat
hat
Angriffe
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
vollem
Umfang
geprüft
Beanstandungen
sämtlich
durchgreifend
erachtet
Nichtzulassungsbeschwerde
zurückgewiesen
.
ndesverfassungsgericht
gebilligten
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
können
Anhörungsrüge
nur
neue
eigenständige
Verle
tzungen
Art
.
Abs.
GG
Rechtsmittelgericht
gerügt
werden
vgl.
Beschlüsse
20
November
.
5
;
12
.
Mai
aaO
;
BVerfG
.
Derartige
Verstöße
liegen
.
Senat
hat
insbesondere
Angriffen
Nichtzulassungsbeschwerde
unte
rbliebene
Aussetzung
Berufungsverfahrens
§
befasst
.
2
.
Antrag
Beklagtenvertreter
klarzustellen
Klägerin
Kosten
nur
Beschwerdeverfahrens
auch
Beschwerdeverfahrens
trägt
war
zurückzuweisen
.
Zwar
ist
Ergänzungsurteil
§
sei
Anfechtbarkeit
Grundsatz
selbständiges
Urteil
anzusehen
vgl.
Urteile
27
November
;
20
.
Juni
;
14
.
April
.
jeweils
m.w
.
.
Dennoch
liegt
Ergänzungsurteil
hier
lediglich
Kostenentscheidung
Teil
Kostenentscheidung
enthält
Haupturteil
angefochten
wird
kostenrechtlich
nur
Rechts
mittelverfahren
.
ergibt
nur
Revisionsverfahren
entsprechend
geltenden
vgl.
Urteil
24
.
Februar
§
Nr.
§
.
;
29
.
Aufl
.
.
Regelung
§
Satz
Fällen
Rechtsmittel
Verfahren
ve
rbinden
sind
auch
Erwägung
praktische
Gründe
gebieten
Ergänzungsurteil
Schlussurteil
inem
Teilurteil
behandeln
Urteil
4
.
April
zitiert
juris
.
m.w
.
insoweit
abgedruckt
.
Ergebnis
führt
Fällen
schon
Revision
Nichtzulassungsbeschwerde
Haupturteil
auch
Ergänzungsurteil
getroffene
Kostenentscheidung
Nachprüfung
Revisionsgericht
gestellt
wird
Urteil
4
.
April
aaO
.
Wird
Ergänzungsurteil
angefochten
so
betreffen
Rechtsmittelverfahren
Gegenstand
.
Gesonderte
Gerich
tsgebühren
sind
Rechtsmittel
Ergänzungsurteil
Fall
erheben
.
Ebenso
kann
Rechtsanwalt
Partei
Anfechtung
Ergänzungsurteils
gesonderte
Gebühren
erheben
.
folgt
§
Abs.
Satz
Nr.
Ergänzung
Entscheidung
Rechtszug
.
S.
§
Abs.
Satz
zählt
.
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Nr.
ergibt
Beschwerden
hier
Kostenentscheidung
Gegenstand
haben
.
3
.
beantragte
gesonderte
Festsetzung
Streitwerts
verbundenen
Sache
besteht
Anlass
.
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
23.01.2009
Entscheidung
19.08.2010