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1.3 KiB

BESCHLUSS
3
.
Mai
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
3
.
Mai
beschlossen
:
Senat
beabsichtigt
Revision
Klägers
Urteil
Oberlandesgerichts
7
.
Zivilsenat
22
.
Mai
§
Satz
zurückzuweisen
.
Parteien
erhalten
Gelegenheit
Monats
Stellung
nehmen
.
Gründe
:
1
.
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
Sinne
§
Abs.
Satz
sind
mehr
gegeben
.
Senat
hat
Erlass
Berufungsurteils
ergang
enen
Urteil
21
.
März
juris
Wesentlichen
vergleichbarer
Sachverhalt
hier
zugrunde
lag
entschieden
Versicherungsnehmer
bereicherungsrechtlichen
k-
abwicklung
fondsgebundenen
Lebensversicherung
Widerspruch
gemäß
§
.
auch
erhebliche
vollständige
Fond
sverluste
bereicherungsmindernd
anrechnen
lassen
muss
.
2
.
Revision
hat
vorgenannten
Urteil
Einze
lnen
dargelegten
Erwägungen
Streitfall
bertragen
lassen
weiterverfolgten
Bereicherungsanspruchs
auch
Aussicht
Erfolg
.
Schadensersatzanspruch
Revision
Aufklärungspflichtverletzung
herleiten
will
scheidet
bereits
Kläger
Tatsacheninstanzen
vorgetragen
hat
ordnungsgemäßer
Widerspruchsbelehrung
streitgegenständlichen
Versicherungsvertrag
abgeschlossen
hätte
.
Dr.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
erledigt
worden
.
Dr.
ist
Revisionsrücknahme
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung