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3056 lines
28 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
November
Justizobersekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
ja
PreisV
8
;
§
Abs.
§
Abs.
Grundlage
gezahlte
Abfindungen
sind
erstattungsfähige
Selbstkosten
Sinne
§
Verordnung
Nr.
Preise
öffentlichen
Aufträgen
Verbindung
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
Leitsätze
Preisermittlung
Grund
Selbstkosten
Teil
normalen
Betriebsgeschehens
Leistungserstellung
zugeordnet
werden
können
branchenüblich
sind
Grundsatz
wirtschaftlicher
Betriebsführung
entsprechen
.
Abfindungszahlungen
Existenz
Unternehmens
Ganzes
berühren
hier
:
Stilllegung
Tanklagers
Bundeswehr
Kündigung
Bewirtschaftungsvertrags
sind
grundsätzlich
normalen
Betriebsgeschehen
zuzurechnen
gehören
allgemeinen
Unternehmerwagnis
kalkulatorischen
Gewinn
abgegolten
wird
.
Vereinbaren
Parteien
Rahmen
Selbstkostenerstattungsvertrags
§
Verordnung
Nr.
Preise
öffentlichen
Aufträgen
endgültige
Selbstkostenerstattungspreis
zuständige
Preisüberwachungsstelle
festgelegt
wird
liegt
regelmäßig
Schiedsgutachtenabrede
engeren
Sinn
§
§
entsprechend
anzuwenden
sind
.
Schiedsgutachtenabrede
engeren
Sinn
bestimmt
Regel
Leistungszeit
§
Abs.
dahingehend
Fälligkeit
Vergütungsforderung
Vorlage
Gutachtens
hier
:
Entscheidung
Preisüberwachungsstelle
aufgeschoben
wird
.
dennoch
erhobene
Klage
ist
verfrüht
"
derzeit
unbegründet
"
abzuweisen
Fortführung
Senatsurteils
4
Juli
.
Urteil
5
November
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
5
November
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Tombrink
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
.
Januar
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Landgerichts
14
November
wird
zurückgewiesen
.
Anschlussberufung
Beklagten
wird
vorbezeichnete
Urteil
dahingehend
abgeändert
Klage
insgesamt
abgewiesen
wird
.
Klägerin
hat
Kosten
Rechtsstreits
tragen
.
Tatbestand
Klägerin
nimmt
Beklagte
Erstattung
Kosten
Anspruch
Zusammenhang
Schließung
Tanklagers
Bundeswehr
entstanden
sind
.
Beklagte
ließ
bundeseigene
Tanklager
Grund
gesellschaft
mbH
geschlossenen
öffentlichen
Preisrecht
unterliegenden
Vertrags
bewirtschaften
unterhalten
.
Leistungsgegenstand
Vergütung
maßgeblichen
vertraglichen
Bestimmungen
wurden
Fünften
Änderungsvertrag
17
.
September/4
.
Oktober
Folgenden
:
Änderungsvertrag
neu
gefasst
.
geschuldeten
Leistungen
zählten
insbesondere
Durchführung
Tanklagerbetriebs
Sicherung
Tanklagers
Werkschutz
.
Zweck
wurde
gesamte
Tanklager
dazugehörigen
Betriebsgebäuden
-einrichtungen
Auftragnehmer
Besitz
überlassen
.
Vergütung
enthält
Änderungsvertrag
§
folgende
Regelung
:
"
Auftraggeber
vergütet
Auftragnehmer
Eigenleistungen
Eigenleistungen
sind
Leistungen
Vertrag
obliegen
Ausnahme
Fremdleistungen
Fremdleistungen
Fremdleistungen
sind
Leistungen
Vertrag
obliegen
jedoch
wirtschaftlichen
anderen
Gründen
Dritte
erbringen
lässt
Maßgabe
folgenden
Bestimmungen
:
Eigenleistungen
Auftragnehmer
erbringen
sind
wird
Selbstkostenerstattungspreis
§
vereinbart
.
Abgeltung
kalkulatorischen
Gewinns
wird
Satz
%
Netto-Selbstkosten
Selbstkosten
Sonderkosten
Vertriebs
Umsatzsteuer
vereinbart
.
Fremdleistungen
werden
effektiven
Einstandspreise
Nr.
erzielter
Mengenrabatte
Preisnachlässe
Gutschriften
Umsatzrabatte
zurückgesandte
Verpackungen
u.a.
Auftragnehmer
absetzbare
Umsatzsteuer
Rahmen
erstattet
.
endgültige
Selbstkostenerstattungspreis
wird
zuständige
Preisüberwachungsstelle
geprüft
festgelegt
.
Vertragsjahr
wird
oben
begrenzter
Selbstkostenerstattungspreis
vereinbart
.
Preis
ist
jeweils
gültige
Umsatzsteuer
enthalten
.
oben
begrenzte
Selbstkostenerstattungspreis
.
Vertragsjahr
soll
festgelegt
werden
Wochen
Beendigung
Preisprüfung
oben
begrenzten
Selbstkostenerstattungspreises
vergangene
Vertragsjahr
.
"
Abs.
Änderungsvertrags
regelt
Zahlungsbedingungen
Selbstkostenerstattungspreis
:
"
Auftraggeber
zahlt
Auftragnehmer
rechtzeitig
20
.
zweiten
Monats
Kalendervierteljahres
Wehrbereichsverwaltung
Viertel
gemäß
§
jeweils
festgelegten
oben
begrenzten
Selbstkostenerstattungspreises
.
oben
begrenzter
Selbstkostenerstattungspreis
laufende
Vertragsjahr
noch
festgelegt
ist
zahlt
Auftraggeber
Auftragnehmer
genannten
Terminen
Viertel
vorangegangene
Vertragsjahr
festgelegten
oben
begrenzten
Selbstkostenerstattungspreises
Zahlungen
erfolgen
Vorbehalt
Endabrechnung
Einigung
endgültigen
oben
begrenzten
.
Auftragnehmer
hat
Auftraggeber
überzahlte
Beträge
unverzüglich
zurückzuerstatten
.
Auftragnehmer
verpflichtet
überzahlte
Beträge
%
jährlich
verzinsen
.
"
Vertrag
14
.
Februar
übernahm
Logistik
GmbH
Bewirtschaftung
Unterhaltung
Tanklagers
.
Wege
Ausgliederung
ging
Durchführung
Tätigkeiten
sodann
gesellschaft
mbH
.
Schreiben
30
.
März
erklärte
Beklagte
Kündigung
Unterhaltungsvertrags
30
.
Juni
militärische
Bedarf
Tanklager
unterhalten
entfallen
war
.
Vereinbarung
Übergabezustand
Tanklagers
wurde
getroffen
.
September
übernahm
T.
Tanklager
GmbH
Co.
-Gruppe
Geschäftsanteile
rungsgesellschaft
mbH
Klägerin
umfirmiert
wurde
.
Hinblick
absehbare
Beendigung
Unterhaltungsvertrags
kündigte
Klägerin
Arbeitsverhältnisse
Tanklager
beschäftigten
Arbeitnehmer
betriebsbedingt
30
.
Juni
.
10./11
November
einigten
Klägerin
Betriebsrat
Sozialplan
Zahlung
Abfindungen
gekündigten
Mitarbeiter
vorsah
.
Zusammenhang
Aufstellung
nahm
Klägerin
Rechtsberatung
Anspruch
.
Vorbereitung
Rückgabe
ließ
Tankbehälter
reinigen
.
Schreiben
1
.
Dezember
beantragte
Klägerin
Beklagten
Anerkennung
"
vertragsgemäß
vereinbarten
Selbstkostenerstattungspreise
"
Zeitraum
Januar
Juni
Höhe
826.552,72
netto
"
schließungsbedingter
Mehraufwendungen
Höhe
netto
Personalabfindungen
:
Rechtsberatung
:
Tankreinigung
:
.
April
bat
Beklagte
Bezirksregierung
zuständige
Preisüberwachungsstelle
Preisprüfung
Jahr
.
Entscheidung
Behörde
ist
bislang
ergangen
.
Tanklager
ging
Beendigung
Betreibervertrags
Bundesanstalt
Immobilienaufgaben
wurde
Folgezeit
privaten
Investor
veräußert
.
9
.
August
stellte
Klägerin
Beklagten
Zusammenhang
Sozialplan
Inanspruchnahme
Rechtsberatung
Tankreinigung
entstandenen
"
schließungsbedingten
Mehraufwendungen
Höhe
brutto
Rechnung
.
Betrag
ist
Gegenstand
Klage
Revisionsverfahrens
.
Landgericht
hat
Beklagte
Abweisung
Klage
Übrigen
Erstattung
Kosten
Reinigung
Lagertanks
Höhe
Zinsen
verurteilt
.
Berufung
Klägerin
Anschlussberufung
Beklagten
hat
Oberlandesgericht
erstinstanzliche
Urteil
abgeändert
Klageanspruch
Grunde
gerechtfertigt
erklärt
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
erstrebt
Beklagte
Abweisung
Klage
.
Entscheidungsgründe
zulässige
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
Zurückweisung
Berufung
Klägerin
Anschlussberufung
Beklagten
auch
Übrigen
Abweisung
Klage
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Anspruch
Klägerin
Ersatz
Kündigung
Betreibervertrags
30
.
September
zusätzlich
entstandenen
Kosten
sei
Grunde
gerechtfertigt
§
.
Zusammenhang
Schließung
Tanklagers
entstandenen
Abfindungszahlungen
Sozialplan
seien
grundsätzlich
Sozialkosten
Sinne
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
Leitsätze
Preisermittlung
Grund
Selbstkosten
Anlage
Verordnung
Nr.
Preise
öffentlichen
Aufträgen
21
November
.
Nr.
anzusehen
tatsächlich
angefallen
branchenüblich
seien
wirtschaftlicher
Betriebsführung
entsprächen
Grundlage
§
Abs.
Buchst
.
Nr.
Änderungsvertrags
Selbstkostenerstattungspreisen
erstatten
seien
.
Gemäß
Nummer
Arbeitsanleitung
Prüfung
Abfindungen
Verordnung
Nr.
Preise
öffentlichen
Aufträgen
könnten
Aufwendungen
Abfindungen
dann
preisrechtlich
Kosten
anerkannt
Leistungserstellung
dienten
normalen
Betriebsgeschehen
zuzuordnen
seien
branchenüblich
seien
Grundsatz
wirtschaftlicher
Betriebsführung
entsprächen
.
Arbeitsanleitung
liege
Vorstellung
zugrunde
Aufrechterhaltung
normalen
Betriebsablaufs
erforderlichen
Abfindungen
erstattungsfähige
Kosten
anzuerkennen
seien
.
Sozialplanaufwendungen
seien
auch
dann
Sozialkosten
Sinne
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
anzusehen
Folge
Kündigung
öffentlichen
Auftraggebers
veranlassten
Schließung
Betriebs
anfielen
.
Aufwendungen
dienten
auch
Fall
Leistungserstellung
.
vorliegenden
Fall
habe
Klägerin
geschuldete
Leistung
Kündigung
Bewirtschaftungsvertrags
inhaltlich
geändert
.
Stelle
Bewirtschaftung
Tanklagers
Betrieb
Unterhaltung
sei
Abwicklung
getreten
.
modifizierte
Leistungsgegenstand
sei
nunmehr
Maßstab
Beurteilung
Sozialplanaufwendungen
.
Betrieb
Tanklagers
vornherein
Vertrag
immanenten
Vorgaben
Beklagten
betreffend
Beginn
Ende
Bewirtschaftung
bestimmt
worden
sei
stelle
Kündigung
Vertrag
angelegte
Entwicklung
.
Grund
Kündigung
habe
Klägerin
Tanklager
Beschäftigte
übergeben
müssen
.
Erfüllung
Verpflichtung
sei
Sozialplan
geeignet
gewesen
.
Sozialplankosten
seien
allgemeinen
Unternehmerrisiko
zuzurechnen
noch
kalkulatorischen
Gewinn
abgegolten
.
Klägerin
habe
Darlegung
kalkulatorischen
Gewinns
Zeitraum
1
.
Januar
30
.
Juni
unwidersprochen
vorgetragen
Abfindungen
selbst
volle
Vertragslaufzeit
hätten
verdient
werden
können
.
§
Abs.
Änderungsvertrags
oben
begrenzter
Selbstkostenerstattungspreis
legt
sei
stehe
Erstattung
schließungsbedingter
Abfindungszahlungen
.
Jahr
hätten
Parteien
Begrenzung
Selbstkostenerstattungspreises
vereinbart
.
Jedenfalls
hätte
Klägerin
§
Anspruch
Anpassung
Selbstkostenerstattungsbetrags
Änderung
Geschäftsgrundlage
.
Kündigung
Betriebsschließung
entstandenen
Kosten
seien
Mehraufwendungen
Vergangenheit
Kalkulationsgrundlage
gewesen
seien
.
seien
Beklagten
veranlasst
Interesse
getätigt
worden
.
Hätte
Klägerin
Tanklager
abgewickelten
Zustand
übergeben
dann
hätte
Beklagte
Betrieb
selbst
stilllegen
müssen
Folge
Beschäftigungsverhältnisse
dort
tätigen
Arbeitnehmer
gemäß
§
übergegangen
wären
.
Sozialplankosten
Grunde
erstattungsfähig
seien
gelte
auch
Zusammenhang
stehenden
Rechtsanwaltskosten
Verhandlung
Durchführung
entstanden
seien
.
Auch
Tankreinigungskosten
handele
erstattungsfähige
schließungsbedingte
Mehrkosten
Fremdkosten
anzuerkennen
seien
.
beträfen
Leistungen
Klägerin
vertraglich
oblegen
hätten
Dritte
erbracht
habe
.
Forderung
Klägerin
sei
fällig
.
stehe
zuständige
Preisüberwachungsstelle
Selbstkostenerstattungspreis
Jahr
noch
gemäß
§
Abs.
Änderungsvertrags
geprüft
festgelegt
habe
.
Prüfungsbericht
Preisaufsicht
stelle
zulässigen
Höchstpreis
verbindlich
.
handele
rein
außen
unverbindliche
Stellungnahme
.
liege
insbesondere
Fall
Leistungsbestimmung
Sinne
§
.
gesetzlich
Bestimmung
Leistung
berufene
Preisbehörde
sei
Dritter
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
Klägerin
Grundlage
Sozialplans
gemäß
§
gezahlten
Abfindungsaufwendungen
dazugehörigen
Rechtsberatungskosten
stellen
§
Abs.
Änderungsvertrags
Verbindung
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
erstattungsfähigen
Selbstkosten
sind
allgemeines
Unternehmerwagnis
kalkulatorischen
Gewinn
abgegolten
.
geltend
gemachten
Tankreinigungskosten
sind
derzeit
jedenfalls
fällig
.
1
.
Auffassung
Revision
aber
hat
Berufungsgericht
Voraussetzungen
Erlass
Grundurteils
verkannt
.
§
Abs.
darf
Grundurteil
nur
ergehen
Anspruch
Grund
Höhe
streitig
ist
Fragen
Grund
Anspruchs
gehören
erledigt
sind
Streitstand
Anspruch
hoher
Wahrscheinlichkeit
Höhe
besteht
Urteile
10
.
März
9
November
.
vorliegende
Grundurteil
ist
beanstanden
.
streitigen
Erstattungsbeträgen
handelt
unselbständige
Bemessungsfaktoren
Höhe
Grunde
unbestrittenen
Vergütungsanspruchs
Revision
meint
.
Anspruchsschreiben
Klägerin
1
.
Dezember
Rechnung
9
.
August
enthaltenen
Erstattungspositionen
beruhen
unterschiedlichen
Lebenssachverhalten
Anspruchsvoraussetzungen
Vergütung
Betriebsführung
Zeitraum
1
.
Januar
30
.
Juni
Aufwendungen
Zusammenhang
Abschluss
Tankreinigungskosten
.
Auch
Vergütung
zahlende
Selbstkostenpreis
Nummer
Abs.
Summe
Leistung
zuzurechnenden
Kosten
kalkulatorischen
Gewinns
besteht
stellen
Klägerin
verlangten
schließungsbedingten
Mehraufwendungen
selbständige
Vergütungspositionen
Grund
Höhe
streitig
sind
.
2
.
Erstattungsfähigkeit
geltend
gemachten
Sozialplanabfindungen
scheitert
"
zusätzliche
Sozialaufwendungen
Sinne
§
Nr.
Verbindung
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
angesehen
werden
können
.
Parteien
bestehende
Bewirtschaftungsvertrag
unterliegt
öffentlicher
Auftrag
öffentlichen
Preisrecht
insbesondere
Verordnung
Nr.
Preise
öffentlichen
Aufträgen
ergibt
.
Hintergrund
haben
Vertragsparteien
§
Abs.
Änderungsvertrags
vereinbart
Auftragnehmer
zustehende
Vergütung
Selbstkostenerstattungspreisen
§
Nr.
berechnen
ist
.
Demgemäß
beurteilt
Frage
Preise
Auftragnehmer
erstattet
verlangen
kann
gemäß
§
PR
Leitsätzen
Preisermittlung
Grund
Selbstkosten
.
Nummer
Abs.
werden
preisrechtlich
berücksichtigenden
Kosten
Menge
Wert
"
Leistungserstellung
verbrauchten
Güter
Anspruch
genommenen
Dienste
ermittelt
.
Nummer
Abs.
bestimmt
Art
Höhe
nur
Kosten
berücksichtigen
sind
wirtschaftlicher
Betriebsführung
"
Erstellung
Leistungen
"
entstehen
.
Summe
Leistung
"
zuzurechnenden
"
Kosten
kalkulatorischen
Gewinns
ergibt
erstattungsfähigen
Selbstkostenpreis
Nr.
Abs.
.
Leitsätze
Preisermittlung
stellen
somit
Verursachungsprinzip
.
Auftraggeber
muss
nur
Aufwendungen
Auftragnehmers
Selbstkosten
vergüten
Entstehung
Leistungserstellung
ursächlichen
Zusammenhang
steht
Birgel
Öffentliches
Preisrecht
S.
;
Preise
Preisprüfungen
öffentlichen
Aufträgen
8
.
Aufl
.
Nr.
.
;
Öffentliches
3
.
Aufl
.
S.
Michaelis/Rhösa
Preisbildung
öffentlichen
Aufträgen
102
.
Aktualisierung
Dezember
Leitsätze
Nr.
S.
.
"
Kosten
Leistungserstellung
"
sind
Einzelkosten
erfassen
Produkt
Dienstleistung
Auftragnehmers
direkt
zurechenbar
sind
.
fallen
auch
Aufwendungen
normalen
Betriebsgeschehen
entstehen
regelmäßig
Funktionsfähigkeit
Betriebs
insgesamt
beitragen
.
dienen
mittelbar
Erstellung
einzelnen
Leistung
vgl.
Nr.
"
Arbeitskreis
Preisbildung
Preisprüfung
öffentlichen
Aufträgen
"
erstellten
Arbeitsanleitung
Prüfung
Abfindungen
Verordnung
Nr.
abgedruckt
Ebisch/Gottschalk
aaO
Anhang
Folgenden
:
Arbeitsanleitung
.
Nummer
Abs.
werden
Sozialkosten
unterteilt
gesetzliche
tarifliche
zusätzliche
Sozialaufwendungen
eigenständige
Kostenart
anerkannt
.
Nummer
Abs.
Buchst
.
können
Abfindungszahlungen
vorausgesetzt
haben
Kostencharakter
zusätzliche
Sozialaufwendungen
angesetzt
werden
Art
Höhe
betriebsoder
branchenüblich
sind
Grundsatz
wirtschaftlicher
Betriebsführung
entsprechen
vgl.
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
.
Kostenbegriff
Leitsätzen
Preisermittlung
zugrunde
liegt
insbesondere
Nr.
können
Aufwendungen
Abfindungen
dann
preisrechtlich
Kosten
anerkannt
werden
oben
dargelegt
"
Leistungserstellung
zuzuordnen
sind
.
Begriff
schließt
nur
unternehmerischen
Tätigkeiten
Gewinnung
Herstellung
Gütern
Ausführung
Dienstleistungen
verbunden
sind
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
.
direkter
Zusammenhang
einzelnen
Leistung
Abfindungszahlungen
grundsätzlich
gegeben
ist
kommt
preisrechtliche
Anerkennung
Abfindungen
regelmäßig
nur
Betracht
Teil
normalen
sind
.
weiteren
Voraussetzungen
Nummer
Abs.
Buchst
.
können
Selbstkostenpreis
verrechnet
werden
vgl.
Nr.
Arbeitsanleitung
;
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
;
Michaelis/Rhösa
Nr.
S.
.
stellen
Abfindungen
normalen
Betriebsgeschehens
anfallen
insoweit
betrieblichen
Leistungserstellung
zuzurechnen
sind
Kosten
gelten
kalkulatorischen
Gewinn
abgegolten
Nr.
Abs.
Nr.
Buchst
.
.
allgemeine
Unternehmerwagnis
Nr.
Abs.
Nr.
Abs.
Satz
gehört
normalen
Betriebsgeschehen
.
fallen
Aufwendungen
Gefährdung
Unternehmens
Ganzes
Eigenart
besonderen
Bedingungen
Wirtschaftszweigs
wirtschaftlicher
tigkeit
schlechthin
betriebsfremden
Entwicklungen
begründet
sind
.
Abfindungszahlungen
"
epochale
"
Ereignisse
zurückgehen
Existenz
Unternehmens
Ganzes
berühren
sind
grundsätzlich
normalen
Betriebsgeschehen
zuzurechnen
vgl.
Nr.
2.2
.
Abs.
Arbeitsanleitung
;
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
40
;
Michaelis/Rhösa
S.
.
Abfindungen
normalen
Betriebsgeschehens
anfallen
ganz
ausnahmsweise
Merkmale
allgemeinen
Unternehmerwagnisses
erfüllen
können
Voraussetzungen
Nummer
Abs.
Einzelwagnis
behandelt
werden
Nr.
Abs.
Satz
.
Grundsätzen
stellen
Klägerin
Grundlage
Sozialplans
gemäß
§
gezahlten
Abfindungen
erstattungsfähigen
zusätzlichen
Sozialaufwendungen
Sinne
Nummer
Abs.
Buchst
.
Abs.
Buchst
.
.
Auffassung
Berufungsgerichts
können
Sozialplanaufwendungen
Leistungserstellung
Klägerin
unmittelbar
zugerechnet
werden
.
Ablauf
Kündigungsfrist
30
.
Juni
ist
Bewirtschaftungsvertrag
Zukunft
beendet
worden
Klägerin
war
Herausgabe
gemäß
§
Abs.
Änderungsvertrags
überlassenen
dazugehörigen
Betriebseinrichtungen
verpflichtet
.
begründete
Kündigung
Dauerschuldverhältnisses
Pflicht
Klägerin
Betriebsstilllegung
.
musste
Betrieb
Tanklagers
abwickeln
noch
dort
eingesetzte
Personal
entlassen
.
Feststellungen
Vorinstanz
haben
Parteien
auch
Vereinbarung
Übergabezustand
Tanklagers
getroffen
.
Bereits
Grund
ist
Erwägung
Berufungsgerichts
Klägerin
sei
Vermeidung
§
vertraglich
verpflichtet
gewesen
Tanklager
"
abgewickelten
Zustand
Personal
übergeben
tragfähig
.
würde
Klägerin
behauptete
Vereinbarung
Betriebsübergabe
vorheriger
Kündigung
Arbeitsverhältnisse
§
Abs.
Satz
zwingendes
Recht
verstoßen
6
.
Aufl
.
.
insoweit
erhobene
Gegenrüge
Erfolg
hat
.
ausgesprochenen
Kündigungen
wären
unwirksam
§
Abs.
Satz
.
Kontinuitätsgebot
Abs.
Satz
arbeitsrechtlicher
Bestandsschutz
Verbindung
Kündigungsverbot
gemäß
§
Abs.
Satz
steht
vertraglichen
Regelung
weichenden
Betriebsinhaber
verpflichtet
Kündigung
Arbeitsverträgen
"
altlastenfreien
"
Betriebsübergang
sorgen
vgl.
Senatsurteil
23
.
März
.
.
weisen
streitgegenständlichen
Sozialplanabfindungen
direkten
Zusammenhang
Leistungspflicht
Klägerin
.
Abfindungsaufwendungen
Klägerin
dienten
auch
mittelbar
Leistungserstellung
Sinne
Nummer
Abs.
.
bereits
ausgeführt
kommt
Zuordnung
Abfindungen
preisrechtlich
anzuerkennenden
Kosten
allgemeinen
Unternehmerwagnis
entscheidend
Abfindungen
normalen
Betriebsgeschehen
folglich
betrieblichen
Leistungserstellung
begründet
sind
epochalen
"
Ereignis
Ursache
haben
Unternehmen
Ganzes
gefährdet
S.
.
Hintergrund
können
Abfindungsaufwendungen
dann
Kosten
anerkannt
werden
Rahmen
allgemeiner
konjunktureller
Schwankungen
lediglich
Kapazitätsanpassung
dienen
zugleich
auch
Interesse
Auftraggebers
Verringerung
Personalkosten
Steigerung
teneffizienz
abzielen
vgl.
Nr.
Abs.
Arbeitsanleitung
;
aaO
S.
;
aaO
S.
.
Sonderfall
stellen
ferner
öffentliche
Aufträge
Auftragnehmer
Aufbau
speziellen
Betriebsstätte
vorschreiben
vornherein
vorgesehen
Vertragsende
wieder
abgebaut
werden
muss
.
können
Abfindungen
enthaltende
Abbauaufwendungen
entstehen
haben
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
;
Michaelis/
aaO
S.
.
vorliegende
Fall
liegt
jedoch
anders
.
Klägerin
hat
lediglich
Bewirtschaftung
Unterhaltung
Jahrzehnten
bestehenden
Betriebsstätte
übernommen
.
preisrechtliche
Gedanke
Auftraggeber
auch
Kosten
Personalabbaus
aufkommen
soll
Auftragnehmer
Aufbau
vorübergehenden
Betriebsstätte
veranlasst
hat
trifft
.
Abfindungsaufwendungen
Klägerin
sind
vielmehr
allgemeinen
Unternehmerwagnis
Nr.
Abs.
zuzurechnen
kalkulatorischen
Gewinn
abgegolten
Nr.
Abs.
Nr.
Buchst
.
ankommt
Klägerin
tatsächlich
erzielte
Gewinn
Abdeckung
Abfindungszahlungen
ausreicht
.
geplante
Stilllegung
Tanklagers
vorbereitende
Kündigung
30
.
März
stellten
Klägerin
"
epochales
"
Grundlagen
Geschäftstätigkeit
berührte
nur
Kapazitätsanpassung
Marktgegebenheiten
führen
sollte
.
Dementsprechend
erfolgte
Kündigung
sämtlicher
Arbeitsverhältnisse
Rahmen
normalen
Aufrechterhaltung
Funktionsfähigkeit
Betriebs
zielte
vollständige
endgültige
Schließung
.
Entscheidung
Klägerin
Arbeitsverhältnisse
anderweitiger
Einsatzmöglichkeiten
Arbeitnehmer
Beispiel
anderen
Tanklager
beenden
war
unternehmerischer
Natur
betrifft
Kern
typischen
Unternehmerrisikos
.
öffentliche
Preisrecht
Verordnung
Nr.
soll
marktwirtschaftliche
Grundsätze
Gebiet
öffentlichen
Auftragswesens
durchsetzen
fairen
korrekten
Preis
führen
.
Preisrecht
dient
indes
Auftragnehmer
allgemeinen
Unternehmerrisiko
freizustellen
vgl.
Vorbemerkung
Nr.
;
Nr.
Abs.
Satz
Arbeitsanleitung
.
gilt
vorliegenden
Fall
besonderem
Maße
T.
Co.
Tanklager
GmbH
-Gruppe
Geschäftsanteile
Klägerin
erst
Ausspruch
Vertragskündigung
somit
Kenntnis
Risikos
übernommen
hat
Arbeitnehmer
weiterbeschäftigen
können
.
Gegenrüge
Klägerin
Berufungsgericht
hätte
benannten
Zeugen
S.
Beweis
vernehmen
müssen
Parteien
Erstattungspflicht
Beklagten
Sozialplanabfindungen
geeinigt
hätten
greift
.
Wissen
Zeugen
S.
gestellte
Behauptung
Verkäufer
Käufer
seien
nahme
Tanklager
-Gruppe
Jahr
GmbH
Co.
Erstattungspflicht
Beklagten
Ende
Vertragslaufzeit
fällige
Sozialplanzahlungen
ausgegangen
ist
Aussagekraft
Frage
Parteien
Rechtsstreits
entsprechende
Individualabrede
getroffen
haben
.
Zeuge
war
Teilnehmer
Besprechung
7
.
März
hierüber
angefertigten
Vermerks
Übergabezustand
Tanklagers
Gegenstand
hatte
.
über
Inhalt
Vermerks
künftige
Sozialplankosten
erörtert
wurden
ist
Wissen
Zeugen
gestellt
worden
.
3
.
Sozialplanaufwendungen
preisrechtlich
Kosten
Sinne
Nummern
behandeln
sind
kann
Klägerin
auch
Zusammenhang
Aufstellung
angefallenen
Rechtsberatungskosten
verlangen
.
sind
§
Abs.
Buchst
.
Nr.
Änderungsvertrags
Fremdleistungen
gesondert
nur
"
Rahmen
Selbstkostenerstattungspreises
erstattungsfähig
.
4
.
Frage
Klägerin
Anspruch
Erstattung
gungskosten
zusteht
bedarf
derzeit
Entscheidung
.
etwaiger
Anspruch
wäre
Preisprüfung
-festlegung
zuständige
fällig
.
Auffassung
Berufungsgerichts
Fälligkeit
Zahlungsanspruchs
stehe
zuständige
Preisüberwachungsstelle
Selbstkostenerstattungspreis
Jahr
noch
geprüft
festgelegt
habe
hält
Angriffen
Revision
stand
.
Auslegung
§
Abs.
Änderungsvertrags
getroffenen
Regelung
Berufungsgericht
ist
Rechtsfehlern
beeinflusst
.
tatrichterliche
Vertragsauslegung
ist
revisionsrechtlich
nur
dahingehend
überprüfbar
Verstöße
gesetzliche
Auslegungsregeln
anerkannte
Auslegungsgrundsätze
sonstige
Erfahrungssätze
Denkgesetze
vorliegen
Auslegung
Verfahrensfehlern
beruht
vgl.
Urteile
26
.
Juni
.
4
.
Dezember
.
.
Berufungsurteil
beruht
derartigen
Auslegungsfehlern
.
§
Abs.
Änderungsvertrags
vergütet
Auftraggeber
Auftragnehmer
Selbstkostenpreisbasis
Eigenleistungen
Dritten
erbrachten
Fremdleistungen
endgültige
Selbstkostenerstattungspreis
zuständige
Preisüberwachungsstelle
geprüft
festgelegt
wird
§
Abs.
Änderungsvertrags
.
Berufungsgericht
Blick
Regelung
§
Abs.
Änderungsvertrags
ausführt
Prüfungsbericht
Preisaufsichtsbehörde
sei
nur
innerbehördliche
Stellungnahme
Auftraggeber
binde
befasst
lediglich
allgemein
öffentlich-rechtlichen
Funktion
Wirkung
Prüfberichts
Preisüberwachungsstellen
.
fehlt
insbesondere
Auseinandersetzung
Wortlaut
vertraglichen
Regelung
Preisüberwachungsstelle
Selbstkostenerstattungspreis
nur
prüft
auch
endgültig
festlegt
.
Fehlerhaft
ist
auch
Auffassung
Berufungsgerichts
§
Abs.
Änderungsvertrags
schon
Vereinbarung
Leistungsbestimmungsrechts
§
anzusehen
sei
Preisprüfungsstelle
gesetzlich
Bestimmung
Leistung
berufene
Behörde
Dritter
Sinne
§
sein
könne
.
trifft
zwar
Behörde
gesetzlich
Bestimmung
Leistung
berufen
ist
Dritter
Sinne
§
tätig
werden
kann
Bestimmung
vertraglicher
Kompetenz
vornehmen
muss
MüKoBGB/Würdinger
6
.
Aufl
.
.
.
Unzutreffend
ist
indes
Schlussfolgerung
Berufungsgerichts
auch
Preisüberwachungsstelle
Dritter
ausscheide
.
öffentlichem
Preisrecht
Nr.
obliegt
Preisüberwachungsstelle
abgesehen
hier
einschlägigen
Sonderregelung
§
Abs.
Satz
PR
Nr.
lediglich
Prüfung
Vergütung
.
§
Abs.
Änderungsvertrags
bestimmte
Aufgabe
Selbstkostenerstattungspreis
festzulegen
liegt
gesetzlichen
Zuständigkeit
.
Senat
kann
§
Abs.
Änderungsvertrags
selbst
auslegen
Sachverhalt
hinreichend
geklärt
ist
weitere
tatsächliche
Feststellungen
treffen
sind
vgl.
Senatsurteile
8
.
Dezember
NVwZ
.
8
.
Oktober
.
;
Urteile
25
.
September
7
Juli
.
Wortlaut
Sinn
Zweck
Vertragsbestimmung
orientierte
Auslegung
führt
Ergebnis
Vertragsparteien
Leistungsbestimmung
Sinne
§
zuständige
Preisüberwachungsstelle
vereinbart
haben
.
eindeutigen
Wortlaut
vertraglichen
Regelung
wird
Preisüberwachungsstelle
öffentlich-rechtlich
geregelte
Preisprüfung
auch
Festlegung
endgültigen
Selbstkostenerstattungspreises
weitere
Aufgabe
zugewiesen
.
Regelung
ist
auch
Parteien
interessengerecht
Expertise
neutralen
Preisüberwachungsstelle
Vertragsbeziehung
unmittelbar
nutzbar
machen
können
somit
vornherein
Streit
PR
Nr.
ermittelnden
Selbstkostenpreis
vermeiden
.
Auslegungsergebnis
wird
tatsächliche
Handhabung
Vertragsbestimmung
gestützt
.
Beklagte
hat
unwidersprochen
vorgetragen
Preisüberwachungsstelle
Prüfergebnis
genannte
Selbstkostenerstattungspreis
folgende
Vertragsjahr
jeweils
Höchstpreis
gemäß
§
Abs.
Änderungsvertrags
vereinbart
wurde
.
Vertragsparteien
haben
somit
Entscheidung
Preisüberwachungsstelle
verbindliche
Festsetzung
Vergütung
behandelt
.
Auslegung
ist
auch
Gesichtspunkt
Leistungsbestimmung
§
Behörde
rechtlichen
Bedenken
ausgesetzt
.
gesetzlich
geregelte
Zuständigkeit
entgegensteht
Gefahr
Interessenkollision
gegeben
ist
können
Vertragsparteien
wirksam
vereinbaren
Behörde
Dritter
Sinne
§
fungieren
soll
Urteil
18
.
Februar
;
MüKoBGB/Würdinger
aaO
;
Palandt/
74
.
Aufl
.
.
.
Voraussetzungen
sind
vorliegend
erfüllt
.
Preisüberwachungsstelle
Auftragnehmer
zahlende
Vergütung
Gesetzes
festsetzt
vgl.
§
Nr.
wurde
bereits
ausgeführt
.
ist
auch
Interessenkollision
besorgen
Preisüberwachungsstelle
Vertragsparteien
neutrale
Position
einnimmt
vgl.
Michaelis/Rhösa
aaO
Nr.
S.
;
Ebisch/Gottschalk
aaO
Nr.
.
Preisprüfung
zuständigen
Bezirksregierung
Bundesbehörde
handelt
.
haben
Vertragsparteien
§
Abs.
Änderungsvertrags
Schiedsgutachtenvereinbarung
getroffen
.
sollte
Preisüberwachungsstelle
Schiedsgutachter
unmittelbar
"
Bestimmung
Leistung
"
Rechtsgestaltung
befugter
Dritter
Sinne
§
vornehmen
.
Vielmehr
ist
Vergütung
Parteien
§
Abs.
Änderungsvertrags
bereits
Weise
bestimmt
worden
Maßgabe
öffentlichen
Preisrechts
Selbstkostenbasis
zahlen
war
.
liegt
somit
Schiedsgutachtenabrede
engeren
Sinn
Schiedsrichter
billige
objektiv
richtige
Entscheidung
vertraglichen
Vereinbarung
treffen
hat
vgl.
MüKoBGB/Würdinger
.
.
Schiedsgutachter
muss
Klarstellung
inhalts
maßgeblichen
Tatsachen
ermitteln
Parteien
verbindlich
feststellen
Senatsurteil
4
Juli
.
;
s.
auch
Urteil
26
.
April
Abgrenzung
Schiedsgutachten
engeren
weiteren
Sinn
.
anderen
Vereinbarung
Parteien
gelten
§
§
entsprechend
Senatsurteil
4
Juli
aaO
.
andernfalls
Zweck
Vereinbarung
weitgehend
verfehlt
würde
enthält
Schiedsgutachtenabrede
engeren
Sinn
Regel
stillschweigende
Vereinbarung
Gläubiger
Dauer
Erstattung
Gutachtens
Schuldner
vorgehen
werde
.
regelt
Schiedsgutachtenabrede
engeren
Sinn
auch
Leistungszeit
gemäß
Abs.
dahingehend
Fälligkeit
Vergütungsforderung
Vorlage
Gutachtens
hier
:
Entscheidung
Preisüberwachungsstelle
aufgeschoben
wird
.
dennoch
erhobene
Klage
ist
verfrüht
"
derzeit
unbegründet
"
abzuweisen
Senatsurteil
4
Juli
aaO
.
.
stillschweigenden
Vereinbarung
Leistungszeit
ist
anderweitiger
Anhaltspunkte
auch
vorliegenden
Fall
auszugehen
.
gilt
geltend
gemachten
"
schließungsbedingten
Mehraufwendungen
"
also
auch
Tankreinigungskosten
.
Regelung
§
Abs.
Änderungsvertrags
hat
Zweck
Vertragsparteien
Höhe
zahlenden
Vergütung
zuverlässig
Klarheit
verschaffen
Rechtsstreit
Möglichkeit
vermeiden
.
Herausnahme
einzelner
Aufwendungen
wäre
unvereinbar
.
wird
Interesse
Auftragnehmers
Zahlungen
zeitnah
erhalten
§
Abs.
Buchst
.
Änderungsvertrags
vorgesehenen
vierteljährlichen
Abschlagszahlungen
hinreichend
Rechnung
getragen
.
Klägerin
meint
§
Abs.
Buchst
.
Änderungsvertrags
getroffene
Zinsregelung
Auftragnehmer
überzahlte
Beträge
%
jährlich
verzinsen
hat
spreche
Auftraggeber
leistenden
vertragsgemäßen
Zahlungen
Fälligkeit
hinausschiebende
Regelung
getroffen
worden
sei
vermag
Auslegung
§
Abs.
Änderungsvertrags
erkennenden
Senat
Frage
stellen
.
Abs.
Buchst
.
Änderungsvertrags
befasst
ausschließlich
Problem
Auftraggeber
geleisteter
Überzahlungen
betrifft
Fälligkeit
Vergütungsanspruchs
Auftragnehmers
insoweit
Risiko
verzögerter
Vergütungszahlungen
vierteljährlichen
Abschlagszahlungen
angemessen
berücksichtigt
wird
.
können
allerdings
nur
reguläre
Bewirtschaftung
Unterhaltung
Tanklagers
Rahmen
oben
begrenzten
Selbstkostenerstattungspreises
§
Abs.
Änderungsvertrags
einmalig
anfallende
schließungsbedingte
Mehrkosten
gefordert
werden
.
.
angefochtene
Urteil
ist
aufzuheben
§
Abs.
.
Sache
ist
Endentscheidung
reif
so
Senat
Berufung
Klägerin
Urteil
Landgerichts
zurückweisen
schlussberufung
Beklagten
Klage
insgesamt
abweisen
kann
§
Abs.
.
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
20.01.2015