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1419 lines
12 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
November
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
5
November
Vizepräsidenten
Schlick
Richter
Hucke
Seiters
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
5
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
Kosten
Revisionsrechtszugs
tragen
.
Tatbestand
Klägerin
hat
Beklagte
Betreuung
steht
Zahlung
Anspruch
genommen
.
Streitgegenständlich
ist
nur
noch
Vergütung
Gartenarbeiten
.
Insoweit
hat
Klägerin
6.720
Begründung
gefordert
vormalige
Betreuer
Beklagten
habe
Herbst
Auftrag
erteilt
umfangreiche
Arbeiten
Herrichtung
Gartens
Beklagten
Stundenlohn
durchzuführen
.
Beklagte
hat
verteidigt
Vertrag
habe
§
Abs.
Satz
§
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
bedurft
.
Landgericht
hat
Durchführung
Beweisaufnahme
Abweisung
weitergehenden
Klage
Beklagte
Zahlung
verurteilt
.
Berufung
Beklagten
Zuerkennung
Betrag
übersteigenden
Vergütung
gewandt
hat
ist
erfolglos
geblieben
.
Hiergegen
wendet
Beklagte
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
.
Entscheidungsgründe
zulässige
Revision
ist
begründet
.
Berufungsgericht
hat
angenommen
Feststellungen
Landgerichts
gekommene
Vertrag
Rekultivierung
Gartens
verbundene
Begründung
Vergütungsansprüchen
Betreuung
stehende
Beklagte
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
bedürfe
.
Abschluss
Vertrags
stelle
Verfügung
Sinne
§
Abs.
Satz
auch
Verpflichtung
Verfügung
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Auffassung
Berufung
könne
Rechtsgeschäft
Erfüllung
Vermögenswerte
betreuenden
Person
verfügt
werden
müsse
Genehmigungspflicht
unterstellt
werden
.
§
Abs.
bezwecke
Wortlaut
auch
Entstehungsgeschichte
Norm
deutlich
machten
umfassenden
nur
bestimmte
rechtsgeschäftliche
Vorgänge
beschränkten
Vermögensschutz
.
Verpflichtungsgeschäfte
Betreuers
Genehmigungspflicht
unterstellen
überschreite
Grenzen
zulässigen
Auslegung
.
II
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
§
vertritt
Betreuer
Aufgabenkreis
Betreuten
gerichtlich
außergerichtlich
.
umfassende
Vertretungsmacht
wird
nachfolgenden
Bestimmungen
Bereiche
eingeschränkt
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
abhängig
gemacht
bestimmten
ärztlichen
Maßnahmen
;
§
Unterbringung
;
§
Kündigung
Mietverhältnisses
Abschluss
bestimmter
mehrjähriger
Vertragsverhältnisse
;
§
Ausstattung
.
sind
§
verschiedene
Vorschriften
Vormundschaftsrechts
Betreuung
sinngemäß
anzuwenden
führen
weiteren
Einschränkung
Vertretungsmacht
Betreuers
.
insoweit
§
Abs.
Satz
entsprechend
anwendbaren
§
Abs.
Satz
kann
Betreuer
Forderung
anderes
Recht
Betreute
Leistung
verlangen
kann
Wertpapier
Betreuten
nur
Genehmigung
Gegenbetreuers
verfügen
§
§
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
erforderlich
ist
.
Gleiche
gilt
Eingehung
Verpflichtung
Verfügung
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
.
Ist
Gegenbetreuer
hier
vorhanden
so
tritt
Stelle
Zustimmung
richts
Betreuung
Betreuern
gemeinschaftlich
geführt
wird
§
Abs.
Satz
§
Abs.
.
Einschränkend
bestimmt
§
Zustimmungserfordernis
Falle
Annahme
geschuldeten
Leistung
Verfügung
zugrunde
liegende
Forderung
Leistung
Sinne
§
Abs.
Satz
bestimmten
Fällen
entfällt
so
Gegenstand
Leistung
Geld
Wertpapieren
besteht
Abs.
Nr.
Zahlungs-)Anspruch
beträgt
Abs.
Nr.
.
Zutreffend
ist
Berufungsgericht
ausgegangen
gegenständliche
Vertrag
Erbringung
Gartenarbeiten
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
bedurfte
.
geht
Verfügung
Sinne
§
Abs.
Satz
noch
Verpflichtung
Verfügung
Sinne
§
Abs.
Satz
.
1
.
Verfügung
versteht
Rechtsgeschäft
Verfügende
Recht
unmittelbar
einwirkt
also
Dritten
überträgt
Recht
belastet
Recht
aufhebt
sonstwie
Inhalt
ändert
vgl.
nur
304
;
226
;
.
Abschluss
schuldrechtlichen
Vertrags
Beteiligten
obligatorische
Rechte
Pflichten
begründet
werden
fällt
.
2
.
vormalige
Betreuer
hat
Beklagte
auch
migung
bedürftigen
Verfügung
verpflichtet
.
Allerdings
muss
Dienstberechtigte
Besteller
Werkes
§
Abs.
§
Abs.
vereinbarte
Vergütung
zahlen
.
Erfüllung
Vertrages
ist
Verfügung
Vermögenswerte
Betreuten
notwendig
sei
Entgelt
vorhandenen
Barvermögen
Betreuten
bezahlt
wird
sei
Betreuer
geschuldeten
Betrag
Konto
Betreuten
Dienstverpflichteten
überweist
Zwecke
Weiterleitung
abhebt
.
Inwieweit
Einzelfall
entsprechende
Handlungen
ihrerseits
§
§
genehmigungspflichtig
sind
kann
dahinstehen
.
würde
jedenfalls
Genehmigungsbedürftigkeit
zugrunde
liegenden
Werkvertrags
führen
.
§
Abs.
Satz
betrifft
Wortlaut
nur
ganz
bestimmte
Verfügungen
Vermögen
Mündels
.
So
sind
Verfügungen
bewegliche
Sachen
etwa
Bargeld
Schmuck
sonstige
Kostbarkeiten
Wortlaut
erfasst
.
Abs.
Satz
erstreckt
Genehmigungserfordernis
allgemein
Begründung
Verpflichtungen
Lasten
Mündels
nur
Verfügung
Sinne
Satz
.
unmittelbare
Verpflichtung
Verfügung
Forderung
anderes
Recht
Mündel
Leistung
verlangen
kann
Wertpapier
Mündels
"
wird
Abschluss
Werkvertrags
verbundene
Pflicht
Vergütung
§
§
aber
begründet
.
Dienstberechtigte
Werkbesteller
Vergütungspflicht
erfüllt
steht
wird
mithin
bereits
Vertragsschluss
rechtlich
Sinne
Verfügung
Rechtsposition
Sinne
§
Abs.
Satz
vorgegeben
.
Insoweit
spricht
Wortlaut
Norm
eher
Verträge
streitgegenständlichen
Art
§
Abs.
Satz
subsumieren
.
eingeschränkte
Reichweite
§
Abs.
entspricht
Willen
historischen
Gesetzgebers
.
Gestaltung
Vormundschaftsrechts
Bürgerlichen
hat
Preußische
Vormundschaftsordnung
5
Juli
Gesetz-Sammlung
Königlich-Preußischen
Staaten
S.
Vorbild
gedient
.
sah
ausgehend
Vormund
obliegenden
Sorge
Person
Vermögensangelegenheiten
Mündels
§
Berücksichtigung
Grundsatzes
Mündel
Namen
Vormund
vorgenommene
Rechtsgeschäfte
berechtigt
verpflichtet
wird
§
§
Genehmigung
Gegenvormunds
nur
Veräußerung
Wertpapieren
Einziehung
Abtretung
Verpfändung
Kapitalien
Sparkassen
belegt
waren
Aufgabe
Minderung
Forderung
bestellten
Sicherheit
.
Bürgerliche
Gesetzbuch
hat
insoweit
preußische
Prinzip
Selbständigkeit
Vormunds
lediglich
konkret
Gesetz
aufgeführten
Meinung
Gesetzgebers
wichtigen
Einzelfällen
eingeschränkt
ist
bewusst
übernommen
zuletzt
Gründen
Praktikabilität
Hinblick
Bedürfnisse
Rechtsverkehrs
allumfassenden
Schutz
Mündels
etwaigen
unzweckmäßigen
böswilligen
Handlungen
Vormunds
Einführung
allgemeinerer
Genehmigungserfordernisse
entschieden
vgl.
gesamten
Materialien
Bürgerlichen
Gesetzbuch
Deutsche
Reich
Motive
S.
;
;
;
.
zielte
Genehmigungserfordernis
§
Abs.
Gesetzgeber
besonders
schutzbedürftig
angesehenen
Leistungsansprüche
Mündels
sollte
Gefahr
entgegenwirken
Erfüllung
Obligation
Gegenstand
Leistung
Vermögen
Mündels
Stelle
aufgehobenen
Anspruchs
tritt
Natur
Gegenstands
Schädigung
Mündels
Verfügungen
Vormunds
erleichtert
wird
.
Erfordernis
Genehmigung
hatte
vornehmlich
praktische
Bedeutung
Vormund
Umsetzung
Anspruchs
leichter
entziehbares
Objekt
Kenntnisnahme
Gegenvormunds
verwehrt
wird
erhebliche
Gefährdung
Mündels
insoweit
gesehen
wurde
Geld
Wertpapiere
Gegenstand
Leistung
waren
aaO
Motive
S.
.
Ausnahmen
Genehmigungspflicht
wurden
Hintergrund
notwendig
empfunden
da
anderenfalls
Regelung
geeignet
sei
Vormund
Vermögensverwaltung
unnötig
erschweren
auch
Rechtsverkehr
lästig
empfunden
werde
aaO
Motive
S.
.
sollte
Verfügung
bewegliche
Sachen
Mündels
auch
Geld
Kostbarkeiten
Genehmigungserfordernis
erfasst
werden
aaO
Motive
S.
;
Protokolle
S.
hier
Schutz
Mündels
nur
Regelungen
allgemeinen
gegebenenfalls
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
Vormunds
erfolgen
siehe
auch
aaO
Motive
S.
.
.
historische
Gesetzgeber
ist
Zusammenhang
ersichtlich
Genehmigungsbedürftigkeit
schuldrechtlicher
Verträge
ausgegangen
Mündel
Anspruch
Leistung
Übereignung
Kaufgegenstandes
Werkleistung
erwirbt
Gegenzug
notwendigerweise
aber
auch
Verpflichtung
Bezahlung
übernimmt
.
ging
Schutz
gegebenenfalls
unwirtschaftlichen
Schutz
möglichen
Untreuehandlungen
Vormunds
bezüglich
verwalteten
Mündelvermögens
vgl.
auch
12
.
Aufl
.
.
1
;
4
.
Aufl
.
.
1
;
Palandt/Diederichsen
68
.
Aufl
.
.
1
;
RGRK-Dickescheid
12
.
Aufl
.
.
6
;
Staudinger/Engler
Neubearbeitung
§
.
.
sollten
erschwert
werden
Vormund
Zustimmung
Gegenvormunds
§
Abs.
Satz
bezeichneten
Rechte
leichter
entziehbare
Objekte
Geld
umsetzen
können
sollte
.
Veränderung
bestimmter
Vermögensrechte
Geld
aber
Begründung
Ansprüchen
Leistung
Geld
sollte
erfasst
werden
.
spielte
auch
so
sehr
Möglichkeit
Versagung
Genehmigung
Rolle
Gesetzgeber
war
durchaus
bewusst
z.B.
Fällen
Mündel
Leistung
verpflichtet
ist
Erfordernis
Genehmigung
nur
Bedeutung
hat
Gegenvormund
prüfen
kann
Recht
Vertragspartners
tatsächlich
besteht
aaO
Motive
S.
vielmehr
Gegenvormund
ermöglichende
Kontrolle
eingezogenem
Geld
vgl.
auch
13
.
Aufl
.
.
Staudinger/Engler
aaO
.
.
Zweck
vereitelt
wird
stellt
§
Abs.
Satz
dinglichen
obligatorische
Rechtsgeschäft
Verpflichtung
dinglichen
Rechtsgeschäft
begründet
gleich
aaO
Motive
S.
.
ganz
bestimmte
Verfügungsgeschäfte
vorgesehene
Schutz
Satz
soll
umgangen
werden
Vormund
Verfügung
schuldrechtlich
verpflichtet
Weg
Zwangsvollstreckung
Gläubigers
Zustand
hergestellt
wird
genehmigungsbedürftigen
Verfügung
entspricht
vgl.
Erman/Saar
aaO
.
12
;
Wagenitz
5
.
Aufl
.
.
;
Palandt-Diederichsen
aaO
.
9
;
RGRK-Dickescheid
aaO
.
;
aaO
.
10
;
Staudinger/Engler
aaO
.
.
Regelung
liegt
somit
eindeutig
Wille
zugrunde
Verpflichtungen
Vormunds
Wirkung
Mündel
umfassenden
Genehmigungspflicht
unterstellen
allgemein
Zwangsvollstreckungen
Gläubigern
§
Abs.
Satz
geschützte
Rechte
verhindern
insoweit
Wirksamkeit
Verpflichtungsgeschäftes
Vormunds
Zustimmung
Gegenvormunds
abhängig
machen
.
nur
bestimmte
rechtsgeschäftliche
Vorgänge
begrenzte
Anwendungsbereich
§
Abs.
wird
auch
verdeutlicht
systematische
Stellung
Norm
Rahmen
Regelungen
Vermögensverwaltung
§
§
.
Bestimmung
ist
Vorschriften
Anlegung
Mündelgeld
Behandlung
sonstigen
Wertpapieren
verortet
.
Rahmen
Vermögensverwaltung
§
§
Genehmigung
Vormundschaftsgerichts
eingeholt
werden
muss
bezieht
Regelung
ebenfalls
nur
Meinung
Gesetzgebers
besonders
wichtige
Rechtsgeschäfte
.
Auch
Normzweck
§
Abs.
Schutz
Mündelvermögens
besteht
vgl.
nur
Bamberger/Roth/Bettin
2
.
Aufl
.
.
1
;
Erman/Saar
aaO
.
handelt
hierbei
nur
bewusst
sehr
eingeschränkten
Schutz
.
Abs.
stellt
insoweit
begrenzte
Ausnahmevorschrift
Prinzip
unbeschränkten
Vertretungsmacht
Vormunds
.
Hinweis
Beklagten
Gesetzgeber
beabsichtigten
Schutz
Vermögens
kann
Rechtfertigung
dienen
§
angelegten
Begrenzungen
bestimmte
Rechtsgeschäfte
überspielen
.
Auffassung
Revision
entspricht
weiter
Anwendungsbereich
Norm
Wortlaut
noch
Willen
Gesetzgebers
.
ist
Ziel
§
umfassenden
Schutz
Mündels
dergestalt
erreichen
§
Abs.
Satz
Verpflichtungen
Mündels
umfassenden
Genehmigungspflicht
unterstellen
sind
.
Beklagte
übersieht
Übrigen
mündlichen
Verhandlung
vertretenen
Auffassung
§
Abs.
Nr.
Verbindung
§
Abs.
lasse
ableiten
Verpflichtungsgeschäfte
genehmigungsfrei
aber
genehmigungspflichtig
seien
§
Abs.
nur
bestimmte
Fälle
Annahme
geschuldeten
Leistung
bezieht
Verfügung
zugrunde
liegenden
Anspruch
Leistung
§
Abs.
Satz
Zustimmung
bedürfen
.
Frage
Abschluss
Werkvertrags
genehmigt
werden
muss
hat
tun
.
Genauso
geht
Argumentation
Beklagten
§
Abs.
Satz
bestimmte
lediglich
"
sinngemäße
"
Anwendung
Vorschriften
Führung
Vormundschaft
lasse
Raum
Vorstellungen
historischen
Gesetzgebers
19
.
Jahrhunderts
Vormundschaftsrecht
lösen
zeitlich
später
entstandenen
Betreuungsrecht
moderneren
"
Gedanken
Vermögensschutzes
Betreuten
größere
Bedeutung
beizumessen
.
auch
Betreuungsrecht
ist
unmittelbaren
Anwendungsbereich
gekennzeichnet
Betreuer
Grundsatz
umfassende
Vertretungsmacht
eingeräumt
wird
§
lediglich
Auffassung
besonders
wichtige
Bereiche
eingeschränkt
ist
.
Dementsprechend
ist
Genehmigungsbedürftigkeit
schuldrechtlichen
Vertrags
z.B.
auch
§
Abs.
zeigt
Ausnahme
.
besteht
insoweit
Grund
unterschiedlich
interpretieren
je
Vormund
Betreuer
betroffen
ist
.
streitgegenständliche
Vertrag
§
Abs.
fällt
bedarf
Entscheidung
Schrifttum
diskutierten
Frage
Wortlaut
Norm
weit
gefasst
Anwendungsbereich
beschränkt
werden
sollte
vgl.
etwa
MünchKommWagenitz
aaO
.
13
;
Erman/
aaO
.
Begrenzung
Genehmigungserfordernisses
Geschäfte
Vermögenssorge
;
Ärgernis
§
§
FamRZ
842
;
Palandt/Diederichsen
aaO
.
4
;
Staudinger/Engler
aaO
.
Begrenzung
Wertpapiere
Rechte
Geldleistung
gerichtet
sind
;
vgl.
weiteren
Eingrenzungsversuchen
auch
aaO
.
.
Hucke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung