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2.5 KiB

BESCHLUSS
27
.
Januar
Baulandsache
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
27
.
Januar
Vizepräsidenten
Richter
Tombrink
beschlossen
:
Gegenstandswert
Beschwerde
Beteiligten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
Senats
Baulandsachen
Oberlandesgerichts
25
.
März
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Gegenstandswert
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
§
Abs.
BauGB
.
V.m
.
Höhe
%
Werts
Einwurfsgrundstücks
festzusetzen
.
1
.
ständiger
Rechtsprechung
Senats
zuletzt
26
November
ZR
.
m.w
.
.
ist
Revision
Zulassung
Beteiligte
hier
erstrebt
Einbeziehung
Grundstücks
Umlegungsverfahren
bekämpft
Regelungen
Umlegungsplans
angefochten
werden
Streitwert
%
Grundstückswerts
bemessen
.
rechtfertigt
Umlegung
Idee
ungebrochenen
Fortsetzung
Eigentums
verwandelten
Grundstück
zugrunde
liegt
;
Eigentümer
wird
vernünftigen
wirtschaftlichen
Betrachtungsweise
Eigentum
genommen
.
schließt
entsprechende
Anwendung
§
zwar
auch
dann
Umlegung
Enteignung
auswirkt
.
Streitwertberechnung
einzubeziehen
sind
Wert
Grund
vorhandenen
Aufbauten
Senatsurteile
22
.
Februar
13
.
Februar
.
2
.
Streitwertfestsetzung
ist
grundsätzlich
einzubeziehen
Wert
vorhandenen
Aufbauten
Beteiligte
hier
insgesamt
beziffert
.
Hinzuzurechnen
ist
Berufungsgericht
hier
fragliche
Grundstück
/m2
Bodenrichtwertkarte
Richtwertzone
ermittelt
hat
.
Größe
ergibt
Grundstückswert
.
maßgebliche
Verkehrswert
wird
Preis
bestimmt
gewöhnlich
Geschäftsverkehr
rechtlichen
Gegebenheiten
tatsächlichen
Eigenschaften
Rücksicht
ungewöhnliche
persönliche
Verhältnisse
erzielen
wäre
§
BauGB
.
§
.
V.m
.
§
Immobilienwertermittlungsverordnung
kann
insoweit
Vergleichswertverfahren
Ermittlung
Verkehrswerts
herangezogen
werden
.
Anwendung
Verfahrens
kann
§
Abs.
Satz
Bodenrichtwerte
Ermittlung
Bodenwerts
zurückgegriffen
werden
.
Gegensatz
Auffassung
Beteiligten
kann
geltend
gemachte
Grundstückswert
/m²
Wertermittlung
zugrunde
gelegt
werden
.
Beteiligte
bezieht
insoweit
Kaufpreisangebot
Beteiligten
Jahre
anderes
Grundstück
Höhe
/m²
Teilfläche
Grundstücks
.
Wert
entspricht
Grundstücksmarkt
jetzt
erzielenden
Preis
.
Beteiligte
hat
dargelegt
Kaufpreisangebot
Beteiligten
Jahr
heute
noch
unterbreitet
werden
würde
.
hinaus
liegt
Hinblick
Grundstücksgröße
lediglich
Interesse
Beteiligten
verfahrenstechnische
Hürden
vermeiden
Hand
damals
gebotene
Kaufpreis
Marktwert
gesamte
Grundstück
orientiert
war
.
Ausgehend
Grundstückswert
Höhe
Wert
Aufbauten
Höhe
Quote
%
ergibt
insgesamt
Gegenstandswert
.
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
25.03.2010
.