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1.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
28
Juli
Rechtsstreit
Antragsteller
Rechtsbeschwerdeführer
Prozessbevollmächtigte
:
Rechtsanwälte
Antragsgegnerin
Rechtsbeschwerdegegnerin
Prozessbevollmächtigte
:
Rechtsanwälte
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
Juli
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellers
Beschluss
20
.
Zivilsenats
Kammergerichts
10
November
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
Gesetzes
statthaft
noch
Beschluss
zugelassen
worden
ist
§
Abs.
Abs.
Abs.
.
unstreitig
erfolgten
Zahlung
beschränkte
Wortlauts
gestellten
Anträge
Interesse
Parteien
ersichtlich
Kosten
Verfahrens
belastet
werden
.
Kammergericht
angefochtenen
Beschluss
getroffene
Kostenentscheidung
ist
Ergebnis
richtig
auch
dann
Parteien
entsprechendem
richterlichen
Hinweis
Hauptsache
ausdrücklich
übereinstimmend
erledigt
erklärt
hätten
Billigkeit
entsprochen
hätte
Kosten
Verfahrens
Antragsteller
aufzuerlegen
vgl.
§
;
s.
Zöller/Vollkommer
25
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Streitwert
wird
Rechtszüge
folgt
festgesetzt
:
31
.
Oktober
Eingang
Schriftsatzes
Antragstellers
gleichen
Tage
:
ab
dann
31
.
Oktober
entstandene
Kosten
Kapsa
Vorinstanzen
:
KG
Entscheidung