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103 lines
852 B

BESCHLUSS
ZA
12
November
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
November
Richter
Hucke
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Rechtsmittel
Beschluss
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
10
.
Juni
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Antragsteller
begehrte
Prozesskostenhilfe
kann
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
hat
§
.
Verwerfung
sofortigen
Beschwerde
Antragstellers
angefochtenen
Beschluss
ist
ausschließlich
Rechtsbeschwerde
statthaft
.
ist
jedoch
nur
zulässig
Gesetz
ausdrücklich
bestimmt
ist
Oberlandesgericht
angefochtenen
Beschluss
zugelassen
hat
§
Abs.
Satz
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
Rechtsbeschwerde
kann
auch
geltend
gemacht
werden
Vorinstanz
Rechtsbeschwerde
hätte
zulassen
müssen
vgl.
Beschluss
8
.
November
ZB
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
30.03.2015
OLG
Entscheidung