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BESCHLUSS
12
Juli
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
12
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
Kläger
hinreichend
dargetan
hat
Partei
kraft
Amtes
wirtschaftlichen
Verhältnisse
verwalteten
Vermögensmasse
Tragung
Prozesskosten
Lage
ist
.
§
Abs.
Satz
ist
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
abzulehnen
Antragsteller
Gericht
gesetzten
Frist
Angaben
persönlichen
wirtschaftlichen
Verhältnisse
glaubhaft
gemacht
bestimmte
Fragen
ungenügend
beantwortet
hat
.
So
liegt
Fall
hier
.
Antragsteller
ist
Schreiben
3
.
Mai
aufgefordert
worden
6
.
Juni
Kopie
Insolvenztabelle
Stellungnahme
Zumutbarkeit
Prozessfinanzierung
Gegenstand
Rechtsstreits
wirtschaftlich
Beteiligten
Akten
reichen
.
Verfügung
ist
Antragsteller
nachgekommen
.
fehlenden
Angaben
Berechtigung
Beziehung
zesskostenhilfe
nur
Teilen
insgesamt
abhängig
ist
war
Antrag
vollumfänglich
abzulehnen
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung