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210 lines
1.6 KiB

BESCHLUSS
ZR
17
.
Oktober
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
17
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
1
.
Antrag
Klägers
Revisionsverfahren
Prozesskostenhilfe
bewilligen
wird
abgelehnt
.
2
.
Streitwert
Revisionsverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfegesuch
Klägers
ist
gemäß
§
Satz
Nr.
unbegründet
.
Zwar
ist
Kläger
Lage
Kosten
verwalteten
Vermögensmasse
aufzubringen
.
freien
Mitteln
Anderkonto
.
.
2
.
Oktober
stehen
offene
Massekosten
.
.
ca.
.
wirtschaftlich
beteiligten
Großgläubigerin
GmbH
festgestellten
Forderungen
.
.
830.690,04
ist
aber
zuzumuten
Prozesskosten
vorzustrecken
.
Kläger
Beklagten
rallelverfahren
HK
eingeklagte
Forderung
.
.
eingezogen
werden
kann
ergibt
freie
Masse
.
.
527.718,00
469.313,03
Prozesskosten
Parallelprozess
.
Selbst
nur
teilweisen
Realisierung
Forderung
würde
Zweifel
noch
Überschuss
verbleiben
.
GmbH
hat
Prozesskostenvorschuss
Parallelverfahren
geleistet
erkennen
gegeben
Erfolgsaussichten
Verfahrens
positiv
beurteilt
.
Dann
aber
ist
auch
zumutbar
vorliegende
Verfahren
ebenso
Kosten
vorzustrecken
.
insgesamt
festgestellten
Forderungen
.
.
wird
nämlich
zumindest
teilweise
positiven
Ausgang
Parallelprozesses
Rahmen
Quote
überwiegenden
Teil
vorliegenden
Verfahren
ggf.
realisierenden
Forderungsbetrages
erhalten
.
Sachlage
kann
offen
bleiben
auch
weitere
Insolvenzgläubiger
vorschusspflichtig
sind
so
Stadt
festgestellten
werbesteuerforderung
.
.
s.
.
2
.
September
Eheleute
sellschaft
Partner
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
28.08.2002
Entscheidung