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527 lines
4.7 KiB

BESCHLUSS
ZR
15
.
Oktober
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
GmbHG
Abs.
Abs.
2
;
§
Umgehung
Kapitalaufbringung
Herzahlen
liegt
auch
dann
Einlagezahlung
vornherein
beabsichtigt
"
Raten
"
hier
:
Teilbeträge
Abstand
Monaten
Inferenten
zurückfließt
.
Fällen
Herzahlens
tilgt
grundsätzlich
zulässige
nachträgliche
Zahlung
fortbestehende
Einlageschuld
nur
dann
spätere
Leistung
eindeutig
Einlageverbindlichkeit
objektiv
zuordnen
lässt
.
Beschluss
15
.
Oktober
ZR
OLG
II
.
Zivilsenat
hat
15
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
einstimmig
beschlossen
:
Parteien
werden
hingewiesen
Senat
beabsichtigt
Revision
§
Beschluss
zurückzuweisen
.
Gründe
:
Revision
Beklagten
hat
Aussicht
Erfolg
Voraussetzungen
Zulassung
liegen
§
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
Klage
stattgebende
Urteil
Landgerichts
Recht
Höhe
Zinssatzes
Nebenforderung
zurückgewiesen
entscheidungserheblicher
Zulassungsgrund
.
S.
§
vorgelegen
hätte
.
1
.
Kläger
kann
Insolvenzverwalter
Beklagten
nochmalige
Leistung
übernommenen
Stammeinlage
Höhe
verlangen
entsprechenden
Teil
Einzahlung
14
.
März
ordnungsgemäße
Kapitalaufbringung
erforderlich
freien
Verfügung
Geschäftsleitung
Schuldnerin
geleistet
Einlageschuld
wirksam
getilgt
hat
.
Berufungsgericht
hat
rechtsbedenkenfreier
tatrichterlicher
Würdigung
nahe
liegende
revisionsrechtlich
Überzeugung
gewonnen
bereits
12
.
April
vorgenommene
Rücküberweisung
DM
weitere
Überweisung
DM
31
.
Mai
selbst
Rahmen
eidesstattlich
versicherten
Angaben
Insolvenzgericht
"
Rückzahlung
"
bezeichnet
hat
Lasten
widerlegte
Vermutung
vorabgesprochenen
objektiven
Umgehung
Kapitalaufbringung
Herzahlen
Einlagebetrages
begründen
.
Recht
hat
Berufungsgericht
Rahmen
Würdigung
Gesamtumstände
verstrichenen
Zeiträume
Tagen
ersten
Rückzahlung
Monaten
zweiten
Rückzahlung
erforderlichen
engen
zeitlichen
sachlichen
Zusammenhang
ursprünglichen
Einzahlung
Stammkapital
aussagekräftiges
Indiz
Umgehung
Kapitalaufbringung
bejaht
.
erstgenannten
Zeitraums
knapp
Monat
entspricht
Revision
selbst
verkennt
Senatsrechtsprechung
vergleichbaren
Konstellation
8
.
"
"
Rückfluss
Einlagemittel
ebenfalls
Zeitdistanz
knapp
Monat
lag
.
hält
Rahmen
zulässiger
tatrichterlicher
Würdigung
Berufungsgericht
erforderlichen
zeitlichen
sachlichen
Zusammenhang
auch
Rückzahlung
zweiten
Teilbetrages
DM
circa
Monate
ersten
Zahlung
gegeben
angesehen
hat
;
handelte
faktisch
"
fortgesetzte
"
vornherein
beabsichtigte
Rückführung
gesamten
Raten
"
.
Revisionsrechtlich
einwandfrei
hat
Berufungsgericht
späteren
Deutungsversuche
Beklagten
unmissverständlichen
Gegenwart
anwaltlichen
Vertreters
Insolvenzgericht
abgegebenen
Erklärungen
"
Rückzahlung
"
Einlage
zurückgewiesen
.
Zusammenhang
geht
Tatsache
Firmenkonto
schuldnerin
Billigung
Beklagten
gleichzeitigen
Eigenschaft
Geschäftsführerin
auch
undurchsichtigen
Geldtransaktionen
gehörenden
schwedischen
Firma
benutzt
wurde
Lasten
.
Ansicht
Beklagten
hat
Berufungsgericht
auch
nachträgliche
Tilgungswirkung
Beklagten
behaupteten
eigenen
Einzahlungen
4
.
Mai
Höhe
DM
28
.
Höhe
3.000,00
DM
revisionsrechtlich
einwandfrei
verneint
Zahlungen
ausdrückliche
Tilgungsbestimmung
Beklagten
Bezug
"
Wiedereinzahlung
"
Raten
zurückgezahlten
Stammeinlage
verbunden
noch
derartige
Zweckbestimmung
sonstiger
Weise
objektiv
erkennbar
war
.
Senatsrechtsprechung
ist
zwar
Revision
Ansatz
zutreffend
hinweist
nachträgliche
Erfüllung
Einlageverbindlichkeit
spätere
Leistung
auch
Fällen
Herzahlens
möglich
vgl.
nur
;
setzt
jedoch
Berufungsgericht
zutreffend
erkannt
hat
spätere
Zuflüsse
eindeutig
fortbestehenden
Einlageverbindlichkeit
objektiv
zuordnen
lassen
.
Entsprechendes
gilt
zutreffenden
Ausführungen
Berufungsgerichts
erst
recht
Einzahlungen
Ehemannes
Beklagten
16
.
Mai
DM
13
Juli
DM
1
.
August
DM
Geschäftskonto
Insolvenzschuldnerin
objektiver
Zusammenhang
etwaigen
nachträglichen
Erfüllung
Einlageschuld
Beklagten
schon
Ansatz
erkennbar
ist
.
2
.
hat
Rechtssache
typische
Einzelfallentscheidung
Zulassung
Berufungsgericht
grundsätzliche
Bedeutung
.
S.
§
Abs.
Nr.
.
Berufungsgericht
hat
auch
selbst
angeblichen
Zulassungsentscheidung
nur
vorsichtig
einschränkend
dahingehend
umschrieben
generelle
"
Frage
höchstzulässigen
Zeitraum
Rückzahlung
Stammeinlage
einlagepflichtigen
Gesellschafter
GmbH
Wegfall
Tilgungswirkung
ursprünglich
geleisteten
Einzahlung
Stammeinlage
führe
bislang
höchstrichterlich
entschieden
sei
vorliegende
Fall
Veranlassung
geben
könnte
maßgeblichen
Kriterien
Rahmen
Grundsatzentscheidung
näher
umschreiben
"
.
Beantwortung
Frage
ist
jedoch
Entscheidungsrelevanz
vorliegende
besondere
Fallgestaltung
veranlasst
.
Hinweis
:
Revisionsverfahren
ist
Revisionsrücknahme
erledigt
worden
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
31.10.2006