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175 lines
1.4 KiB

BESCHLUSS
19
.
Dezember
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Beansprucht
Anleger
zweigliedrigen
stillen
Gesellschaft
Schadensersatz
Rückzahlung
Einlage
steht
Auseinandersetzungsguthaben
Gesellschaft
vgl.
Urteil
21
.
März
.
Entscheidung
Einlage
zurückzufordern
so
gestellt
werden
sei
niemals
stiller
Gesellschafter
geworden
muss
Anleger
auch
Verhältnis
Vertriebsverantwortlichen
festhalten
lassen
.
abtretbarer
Abfindungsanspruch
Schadensersatzprozess
Letztgenannten
Voraussetzung
Zugum-Zug
Verurteilung
ist
besteht
.
.
19
.
Dezember
ZR
AG
Sachverhalt
:
Kläger
sind
Jahr
atypische
stille
Gesellschafter
Immobilienhandel
AG
beigetreten
-Gruppe
gehört
.
haben
stille
Beteiligung
gekündigt
.
Klage
verlangen
Beklagten
Schadensersatz
Form
Erstattung
AG
geleisteten
Zahlungen
Gesichtspunkt
Prospekthaftung
.
Berufungsgericht
hat
Klage
nur
Zug-um-Zug
Übertragung
Beteiligung
Kläger
AG
errechnenden
Abschichtungsguthabens
stattgegeben
Revision
Vielzahl
gleich
gelagerter
Fälle
zugelassen
.
Senat
hat
Revision
Beklagten
einstimmigen
Beschluss
§
zurückgewiesen
.
II
.
Zivilsenat
hat
19
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Kraemer
Münke
Prof.
Dr.
einstimmig
beschlossen
:
Revision
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
7
.
September
wird
§
.
V.m
.
Abs.
Satz
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Begründung
wird
Hinweisbeschluss
Senats
24
.
Oktober
Bezug
genommen
.
Streitwert
:
Kraemer
Münke