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332 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
23
.
Februar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Statthaftigkeit
Anschlußrevision
einseitiger
Revisionszulassung
Berufungsgericht
.
.
23
.
Februar
II
.
Zivilsenat
hat
23
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Münke
Dr.
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Beklagten
wird
Senatsbeschluß
8
.
Dezember
abgeändert
Kläger
Kosten
Revisionsverfahrens
Revision
Anschlußrevision
auferlegt
werden
Streitwert
festgesetzt
wird
.
Gründe
:
Beklagte
wurde
Urteil
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
10
.
April
verurteilt
klagenden
Insolvenzverwalter
zahlen
.
Beklagten
wurde
vorbehalten
Zahlung
ausgeurteilten
Betrages
Gegenansprüche
Insolvenzverwalter
Höhe
verfolgen
.
Berufungsgericht
hat
Revision
Klägers
zugelassen
.
Revision
hat
Kläger
Begehren
verfolgt
angefochtene
Urteil
aufzuheben
Beklagten
Geltendmachung
Gegenansprüchen
Höhe
vorbehalten
wurde
.
Beklagte
hat
Wege
Anschlußrevision
beantragt
Berufungsurteil
aufzuheben
Zahlung
verurteilt
wurde
.
Kläger
hat
Revision
zurückgenommen
.
Beschluß
8
.
Dezember
hat
Senat
Kläger
Kosten
Revision
auferlegt
Streitwert
festgesetzt
.
Gegenvorstellung
beantragt
Beklagte
Kläger
Kosten
Revisionsinstanz
Revision
Anschlußrevision
aufzuerlegen
Streitwert
Berücksichtigung
Anschlußrevision
festzusetzen
.
II
.
Gegenvorstellung
Beklagten
hat
Erfolg
.
1
.
Kläger
hat
gemäß
§
§
Abs.
Satz
Kosten
gesamten
Revisionsverfahrens
tragen
.
Zurücknahme
statthaften
gesetzlichen
Form
Frist
eingelegten
Revision
sind
Revisionskläger
Kosten
Revision
auch
Kosten
zulässigen
Anschlußrevision
aufzuerlegen
f.
;
.
.
Anschlußrevision
Beklagten
war
nur
Klägers
ergangenen
Zulassungsentscheidung
statthaft
.
Abs.
Satz
ausdrücklich
regelt
kann
Anschlußrevision
Unterschied
§
Abs.
.
vgl.
auch
dann
wirksam
eingelegt
werden
Revision
Revisionsbeklagten
zugelassen
wurde
.
ohnehin
Revisionsverfahren
durchzuführen
ist
soll
friedfertigen
Partei
ebenfalls
Möglichkeit
eröffnet
werden
Gunsten
Abänderung
Berufungsurteils
erreichen
BT-Drucks
.
S.
;
Musielak/Ball
4
.
Aufl
.
Rdn
.
4
;
Zöller/
25
.
Aufl
.
Rdn
.
.
hier
gegebenen
einheitlichen
Lebenssachverhalts
kann
offen
bleiben
Revision
Anschlußrevision
rechtlichen
wirtschaftlichen
Zusammenhang
stehen
müssen
Sinne
:
Münchner
Kommentar/Wenzel
2
.
Aufl
.
Rdn
.
6
;
.
4
.
Aufl
.
Rdn
.
.
2
.
Streitwert
Revision
Anschlußrevision
ist
festzusetzen
.
Revision
Anschlußrevision
unterschiedliche
Streitgegenstände
betreffen
ist
Wert
zusammenzurechnen
Großer
Senat
Zivilsachen
.
5
.
Oktober
1/78
.
17
.
Mai
.
Röhricht
Münke