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265 lines
2.2 KiB

BESCHLUSS
9
.
Mai
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
9
.
Mai
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Kraemer
Münke
Caliebe
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Senatsbeschluß
21
.
Februar
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Senatsbeschluß
21
.
Februar
verletzt
Anspruch
Klägers
rechtliches
Gehör
.
"
Aspekten
"
Senat
geprüft
hat
Revision
zuzulassen
war
ergibt
unmittelbar
Beschluß
:
handelt
gesetzlichen
Zulassungskriterien
§
Abs.
Senat
selbstverständlich
Auslegung
anderen
Zivilsenate
Bundesgerichtshofs
berücksichtigen
pflegt
auch
vorliegenden
Fall
berücksichtigt
hat
.
Grundlage
hat
Senat
stets
Nichtzulassungsbeschwerde
geltend
gemachten
Zulassungsgründe
eingehend
geprüft
ist
Beschluß
niedergelegten
Ergebnis
gelangt
gesetzlichen
Voraussetzungen
Zulassung
Revision
vorliegen
.
einzelne
gehende
Begründung
leitenden
Erwägungen
ist
Verfassungs
grundsätzlich
geboten
.
.
.
8
.
Januar
m.w
.
.
.
Auch
Gesetzesbegründung
rungsrügengesetz
kann
Gehörsrüge
Entscheidung
Nichtzulassungsbeschwerde
grundsätzlich
eingelegt
werden
Begründungsergänzung
herbeizuführen
vgl.
auch
.
24
.
Februar
Umdr
.
S.
.
Ausnahmefall
eindeutiger
Abweichung
Wortlaut
Norm
ersichtlichen
Grund
vgl.
BVerfG
aaO
;
.
5
November
BVerfGE
liegt
hier
war
Ansicht
Klägers
auch
"
überdurchschnittlich
komplizierter
Rechtslage
gegeben
.
Darlehen
Rückforderung
Beklagte
"
Gegenleistung
"
Grundstücksübertragungen
verzichtet
hat
Sondervorschrift
§
Abs.
kapitalersetzenden
Charakter
hatten
Berufungsurteil
"
unrichtiger
Obersatz
"
zugrunde
liegt
konnte
kann
Kläger
bereits
Erwiderung
Beklagten
Nichtzulassungsbeschwerde
zusammengestellten
Rechtsprechung
Senats
entnehmen
;
Wegfall
Sonderprivilegierung
Beklagten
§
Abs.
Satz
fehlt
förmlichen
Feststellung
Einreichung
Eröffnungsbilanz
Handelsregister
vgl.
;
Sen
.
.
27
.
März
Senatsbeschluß
7
.
Februar
Anhörungsrüge
Klägers
Parallelsache
ZR
ausgeführt
.
Auch
übrigen
war
Zulassung
Revision
Klärung
entscheidungserheblicher
Grundsatzfragen
noch
unrichtiger
Entscheidung
veranlaßt
.
ohnehin
gemäß
§
verfristeten
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
S.
.
so
enthaltenen
Ausführungen
Klägers
5
.
April
Entscheidung
Hilfsanträge
Gesichtspunkt
§
Abs.
Nr.
GesO
ändern
.
Münke
Kraemer