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219 lines
1.9 KiB

BESCHLUSS
ZR
28
Juli
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
28
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gegenstandswert
anwaltlichen
Tätigkeit
Prozessbevollmächtigten
Beschwerdegegner
wird
Klägerin
Drittwiderbeklagten
jeweils
Millionen
Euro
insgesamt
Millionen
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Gegenstandswert
anwaltlichen
Tätigkeit
Prozessbevollmächtigten
ist
Millionen
Euro
festzusetzen
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
Gebührenstreitwert
§
Abs.
Senat
Millionen
Euro
festgesetzt
hat
ist
Rechtsanwaltsgebühren
Prozessbevollmächtigten
Beschwerdegegner
maßgebend
Personen
Angelegenheit
verschiedenen
Gegenständen
vertreten
hat
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
.
Gegenstandswert
anwaltlichen
Tätigkeit
Prozessbevollmächtigten
Beschwerdegegner
beträgt
Verhältnis
vertretenen
Parteien
jeweils
Millionen
Euro
insgesamt
Millionen
Euro
.
1
.
Gegenstandswert
sind
Werte
vertretenen
Parteien
addieren
.
§
Abs.
beträgt
Wert
Angelegenheit
höchstens
Millionen
Euro
Personen
Auftraggeber
Person
höchstens
Millionen
Euro
insgesamt
jedoch
Millionen
Euro
.
Erhöhung
Millionen
Euro
setzt
anwaltliche
Tätigkeit
Auftraggeber
Angelegenheit
verschiedene
Gegenstände
betrifft
Beschluss
2
.
März
ZR
.
.
Gegenstand
anwaltlichen
Tätigkeit
ist
dann
Rechtsanwalt
Auftraggeber
Rechts
Rechtsverhältnisses
tätig
wird
.
Gegenstand
Tätigkeit
Auftraggeber
unterschied
.
Gegenstand
Tätigkeit
Klägerin
war
Gesellschaftsverhältnis
Gegenstand
Tätigkeit
Drittwiderbeklagten
war
Gesellschaftsverhältnis
GmbH
Co.
.
Klageanträge
Anträge
betrafen
Auswirkungen
Übertragung
Anteile
Drittwiderbeklagten
Klägerin
Gesellschaft
.
Auch
Widerklage
Unterlassung
Mitwirkung
Übertragung
Anteile
betraf
jeweils
Gesellschaftsverhältnis
.
2
.
ist
Millionen
Euro
festzusetzen
zugrunde
legende
Wert
Gesellschaftsanteile
Gesamtwert
GmbH
Co.
KG
bis
zu
Milliarde
Euro
Höchstwert
Millionen
Euro
übersteigt
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung