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117 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
27
.
März
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
27
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Kraemer
Prof.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Prozessbevollmächtigten
Beschwerdegegners
wird
Beschwerdewert
Abänderung
Senatsbeschlusses
13
.
Februar
Mio.
festgesetzt
.
Gründe
:
Prozessbevollmächtigten
Beklagten
eigenem
Recht
erhobene
Gegenvorstellung
ist
gemäß
§
Abs.
zulässig
führt
angeführten
Gründen
Änderung
bisher
festgesetzten
Beschwerdewerts
gemäß
§
Abs.
Wirkung
auch
Gerichtsgebühren
.
Klägerin
hat
Beschwerde
Zulassung
Revision
Weiterverfolgung
Forderung
Mio.
begehrt
verschiedene
Eventualverhältnis
gestellte
Lebenssachverhalte
Klagegründe
gestützt
hat
.
Beschluss
Zurückweisung
Nichtzulassungsbeschwerde
13
.
Februar
hat
Senat
Ansicht
Klägerin
Bescheidung
Hilfsanträge
prozessualen
Gründen
abgelehnt
geltend
gemachten
Zulassungsgründe
verschiedene
Streitgegenstände
entschieden
.
führt
Wertaddition
§
Abs.
Satz
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
18.03.2005