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462 lines
3.9 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
persönliche
Haftung
Kommanditisten
lebt
§
Abs.
Satz
auch
dann
wieder
Agio
zurückgezahlt
wird
Stand
Kapitalkontos
Betrag
Haftsumme
sinkt
schon
zuvor
Wert
mehr
erreicht
hat
Bestätigung
Sen
.
.
9
Juli
ZR
;
.
Urteil
5
.
Mai
AG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
5
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Kraemer
Dr.
Caliebe
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
26
.
Februar
Kostenpunkt
insoweit
abgeändert
Nachteil
Klägerin
erkannt
worden
ist
.
Berufung
Beklagten
Urteil
Zivilprozessabteilung
Amtsgerichts
16
.
Juni
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Rechtsmittelverfahren
werden
Beklagten
auferlegt
.
Tatbestand
:
Beklagte
trat
Klägerin
gegründeten
geschlossenen
Immobilienfonds
Kommanditisten
Beitrittserklärung
26./29
.
Oktober
.
zahlte
vereinbarte
Hafteinlage
Höhe
100.000,00
DM
Agios
Höhe
5.000,00
DM
.
Klägerin
erzielte
Beginn
ausschließlich
negative
Jahresergebnisse
Folge
Kapitalkonten
Kommanditisten
negativ
waren
.
Jahr
nahm
gleichwohl
Kommanditisten
Liquiditätsausschüttung
Höhe
%
jeweiligen
Kommanditeinlage
.
Klägerin
Anfang
Jahres
mehr
Lage
war
Tilgungsdienst
B.
aufgenommenen
Kredite
zahlen
vereinbarte
Rahmen
Sanierungskonzepts
Bank
Verlangen
u.a.
sofortige
Fälligstellung
Darlehensteilbetrages
Höhe
Kommanditisten
insgesamt
gezahlten
Ausschüttungsbetrages
.
Gesellschafterversammlung
hatte
Geschäftsführer
zuvor
Stimmenmehrheit
%
Abschluss
Vereinbarung
beauftragt
.
Bank
hat
Klägerin
erteilter
Zustimmung
Gesellschafterversammlung
ermächtigt
Forderungen
Kommanditisten
§
§
Abs.
eigenen
Namen
fremde
Rechnung
geltend
machen
.
Klägerin
Beklagte
außergerichtlich
vergeblich
Rückzahlung
entfallenden
Ausschüttungsbetrages
Höhe
3.067,65
aufgefordert
hatte
erhob
Klage
Zahlung
Betrages
Zinsen
Erstattung
vorgerichtlicher
Rechtsanwaltsgebühren
.
Amtsgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
Höhe
Betrag
Agios
abgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
Klägerin
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Sache
Erfolg
führt
teilweiser
Abänderung
angefochtenen
Urteils
Wiederherstellung
amtsgerichtlichen
Urteils
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Revisionsverfahren
Bedeutung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Ausschüttung
Beklagte
sei
insoweit
haftungsunschädlich
anzusehen
Beklagte
Handelsregister
eingetragene
Hafteinlage
noch
Gesellschaft
gezahlt
habe
Rückzahlung
Höhe
Agios
erstattet
worden
sei
eingetragenen
Betrag
gezahlt
habe
so
Haftungseinlage
gemindert
worden
sei
.
II
.
angefochtene
Urteil
hält
Umfang
Anfechtung
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
1
.
Beklagte
ist
gemäß
§
§
Abs.
Rückzahlung
gesamten
ausgeschütteten
Betrages
Höhe
verpflichtet
.
Senat
bereits
f.
erneut
zeitlich
Berufungsurteil
9
Juli
ZR
.
8
;
.
.
entschieden
hat
ist
§
Abs.
Rückzahlung
Kommanditisten
haftungsbegründend
soweit
Kapitalanteil
Kommanditisten
Betrag
Haftsumme
sinkt
schon
zuvor
Wert
mehr
erreicht
hat
.
2
.
So
liegt
Fall
hier
.
Berufungsgericht
hat
unzutreffenden
Ansicht
Revisionserwiderung
Bezugnahme
amtsgerichtliche
Urteil
festgestellt
unstreitig
Klägerin
Beginn
ausschließlich
negative
Jahresergebnisse
erzielte
Kapitalkonten
Kommanditisten
dementsprechend
durchweg
negativ
waren
Ausschüttungen
ohnehin
schon
negativen
Kapitalanteil
Beklagten
weiter
gemindert
haben
.
ist
Ausschüttung
persönliche
zunächst
Zahlung
Pflichteinlage
ausgeschlossene
Haftung
Beklagten
Umfang
geleisteten
Zahlung
wieder
aufgelebt
Berufungsgericht
fälschlicherweise
meint
ankommt
Agio
gesellschaftsvertraglichen
Regelungen
Eigenkapital
zuzurechnen
ist
Rückzahlung
Gesellschaftsvertrag
vorgesehen
ist
Rückzahlung
ausdrücklich
"
Rückzahlung
Agios
"
bezeichnet
Angabe
Zahlungsgrundes
geleistet
worden
ist
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
16.06.2006
Entscheidung