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833 lines
7.0 KiB

BESCHLUSS
ZB
21
.
April
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
KapMuG
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
§
Abs.
Musterverfahren
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG
einzuleiten
Ablauf
dort
genannten
Frist
gleichgerichtete
Musterfeststellungsanträge
gestellt
worden
sind
.
Anträge
müssen
getrennten
Prozessen
gestellt
worden
sein
.
reicht
vielmehr
einfache
Streitgenossen
jeweils
Durchführung
Musterverfahrens
gerichteten
Antrag
gestellt
haben
.
Möglichkeit
Zurückweisung
Anträge
Prozessverschleppung
§
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG
bleibt
unberührt
.
Klageregister
ist
gemäß
§
Abs.
einzelne
Musterfeststellungsantrag
einzutragen
auch
Streitgenossen
jeweils
gleichlautende
Anträge
gestellt
haben
.
Beschluss
21
.
April
ZB
II
.
Zivilsenat
hat
21
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Kläger
9
wird
Beschluss
Senats
Kapitalanleger-Musterverfahren
Oberlandesgerichts
9
.
Februar
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Ungunsten
Rechtsbeschwerdeführer
entschieden
worden
ist
.
Umfang
Aufhebung
wird
Rechtsstreit
neuen
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Beschwerdegericht
zurückverwiesen
.
Streitwert
Rechtsbeschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Kläger
Landgericht
anhängigen
verlangen
Beklagten
Schadensersatz
fehlerhafter
Ad-hoc-Mitteilungen
.
Kläger
haben
jeweils
Musterfeststellungsantrag
gestellt
.
Klageregister
ist
"
"
Antrag
bekannt
gemacht
worden
.
Monaten
Bekanntmachung
sind
gleichgerichtete
Musterfeststellungsanträge
weiteren
Verfahren
insgesamt
Klägern
gestellt
worden
.
Landgericht
hat
"
"
Musterfeststellungsantrag
zurückgewiesen
.
Klägern
9
eingelegte
sofortige
Beschwerde
ist
Erfolg
geblieben
.
richtet
Beschwerdegericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
Kläger
9
13
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
allerdings
zutreffend
angenommen
Zurückweisung
Musterfeststellungsantrags
§
Abs.
KapMuG
sofortige
Beschwerde
§
Abs.
Nr.
statthaft
ist
ebenso
;
.
Rdn
.
.
findet
sofortige
Beschwerde
Entscheidungen
mündliche
Verhandlung
erfordern
Verfahren
betreffendes
Gesuch
zurückgewiesen
worden
ist
.
Voraussetzungen
sind
hier
erfüllt
§
Abs.
.
2
.
Beschwerdegericht
ist
aber
folgen
Annahme
"
"
Musterfeststellungsantrag
richtig
:
Musterfeststellungsanträge
sei(en
Landgericht
Recht
§
Abs.
KapMuG
zurückgewiesen
worden
.
Begründung
hat
Beschwerdegericht
ausgeführt
:
Monaten
Bekanntmachung
Antrags
seien
mindestens
weiteren
Verfahren
gleichgerichtete
Musterfeststellungsanträge
gestellt
worden
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG
Erlass
Vorlagebeschlusses
voraussetze
.
Verfahren
insgesamt
Klägern
derartige
Anträge
gestellt
worden
seien
reiche
.
komme
Zahl
Antragsteller
Zahl
Verfahren
Anträge
gestellt
worden
seien
.
beruht
einseitig
formale
Gesichtspunkte
Vordergrund
stellenden
fehlerhaften
Auslegung
§
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG.
§
Abs.
KapMuG
führt
Prozessgericht
Beschluss
Musterentscheid
anhängigen
Verfahren
zeitlich
erste
Musterfeststellungsantrag
gestellt
worden
ist
Monaten
Bekanntmachung
mindestens
weiteren
Verfahren
gleichgerichtete
Musterfeststellungen
beantragt
worden
sind
.
Wortlaut
Norm
ist
Ansicht
Beschwerdegerichts
eindeutig
.
Erheben
Personen
gemeinsam
Klage
auch
hier
Voraussetzungen
notwendigen
Streitgenossenschaft
§
vorliegen
so
kommt
Kläger
gemäß
§
selbständiges
Prozessrechtsverhältnis
.
Prozessrechtsverhältnisse
sind
einfache
Streitgenossenschaft
lediglich
äußerlich
einheitlichen
Verfahren
miteinander
verbunden
.
Sache
nach
handelt
aber
selbständige
Verfahren
78
;
.
17
.
März
;
26
.
Mai
insoweit
abgedruckt
;
MünchKommZPO/Schilken
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
22
;
26
.
Aufl
.
§
Rdn
.
8)
.
Wortlaut
§
Abs.
Satz
KapMuG
spricht
Berücksichtigung
einfachen
Streitgenossen
gestellten
Musterfeststellungsantrags
.
wird
Musterfeststellungsantrag
Verfahren
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Gang
gesetzt
Vorliegen
weiteren
gesetzlichen
Voraussetzungen
Vorlagebeschluss
§
KapMuG
führt
.
Textteile
Verfahren
"
umschreiben
lediglich
Teil
materiellen
Voraussetzungen
Klageverfahren
überhaupt
Gesetz
Musterbescheid
Betracht
kommt
enthalten
aber
Aussage
Zahl
notwendigen
Prozesse
Beschwerdegericht
meint
.
Stellen
Streitgenossen
jeweils
Antrag
handelt
eigenständige
Anträge
auch
jeweils
gesondert
entschieden
werden
muss
.
Auch
Sinn
Zweck
Gesetzes
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG
so
auszulegen
Streitgenossenschaft
"
Verfahren
"
jeweilige
einzelne
Prozessrechtsverhältnis
verstehen
ist
Voraussetzungen
Vorlagebeschluss
also
schon
dann
erfüllt
sind
insgesamt
mindestens
Kläger
jeweils
zulässigen
Musterfeststellungsantrag
gestellt
haben
ebenso
siehe
Sen
.
.
25
.
Februar
ZB
.
.
;
.
28
November
veröffentlicht
Klageregister
;
Verfügung
13
.
Februar
unveröffentlicht
;
Reuschle
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
S.
;
;
Festschrift
Vollkommer
S.
;
Gundermann/
458
;
Gängel/Gansel
Heidel
Aktienrecht
Kapitalmarktrecht
2
.
Aufl
.
Rdn
.
2
;
.
.
18
.
September
SCH
veröffentlicht
Klageregister
;
aaO
Rdn
.
.
Einführung
Musterverfahrens
hat
Gesetzgeber
Möglichkeit
schaffen
wollen
Verfahren
Kapitalmarktinformationen
Angebote
Übernahmegesetz
Gegenstand
haben
Vielzahl
Personen
betreffen
verallgemeinerungsfähige
Rechtsfragen
möglichst
frühen
Stadium
Bindungswirkung
Verfahren
klären
Schutz
Kapitalanleger
verbessern
.
Drucks
.
S.
.
;
Sen
.
.
3
.
Dezember
ZB
.
Bedürfnis
derartige
Klärung
besteht
unabhängig
Anleger
jeweils
gesondert
Klage
erhoben
haben
einfacher
Streitgenossenschaft
klagen
.
Entscheidung
einen
anderen
Weg
hängt
häufig
Zufälligkeiten
.
subjektive
Klagenhäufung
Anlegerschutzsachen
ist
jeweils
Einzelfall
abzustellenden
Prüfung
Ursächlichkeit
etwaiger
fehlerhafter
Kapitalmarktinformationen
vgl.
Sen
.
.
9
.
Mai
zwar
häufig
stets
unzweckmäßig
.
Letztlich
nimmt
auch
Beschwerdegericht
hinweist
stehe
Klägern
frei
Zurückweisung
Musterfeststellungsantrags
Prozesstrennung
beantragen
dann
Prozesse
getrennt
sind
neue
Musterfeststellungsanträge
stellen
.
fordert
unzutreffend
Einhaltung
bestimmter
Formalien
missachtet
jedoch
berechtigte
Interesse
Kläger
Streitgenossenschaft
klagen
Kostenvorteile
zunutze
machen
.
Systematik
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
steht
Auslegungsergebnis
.
Allerdings
werden
§
Abs.
KapMuG
Musterfeststellungsanträge
Klageregister
öffentlich
bekannt
gemacht
Angaben
Person
jeweiligen
Antragstellers
machen
sind
.
ist
indessen
erforderlich
Wortlaut
§
Abs.
KapMuG
allgemeinen
Grundsätzen
Prozessrechts
zulässige
Musterfeststellungsantrag
gesondert
einzutragen
ist
.
kann
anders
Beschwerdegericht
meint
Gefahr
entstehen
unklar
bliebe
Personen
derartige
Anträge
gestellt
haben
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
muss
Auslegung
Musterverfahren
notwendigerweise
schon
dann
durchgeführt
werden
einzigen
Gesamt-)Verfahren
Streitgenossen
Übrigen
zulässige
Musterfeststellungsanträge
stellen
.
Fall
können
Musterfeststellungsanträge
vielmehr
Prozessverschleppung
§
Abs.
Satz
Nr.
KapMuG
zurückgewiesen
werden
Durchführung
Musterverfahrens
unnötigen
Verfahrensausweitung
Verfahrensvereinfachung
führen
würde
.
Sinn
Musterverfahrens
liegt
nämlich
Massenverfahren
vereinfachen
Einzelverfahren
unnötig
verzögern
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
16.10.2006
OLG
Entscheidung