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1.0 KiB

BESCHLUSS
19
.
Oktober
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Senatsurteil
24
.
Februar
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Gründe
:
gemäß
§
321a
statthafte
auch
Übrigen
zulässige
Anhörungsrüge
ist
begründet
.
Klägerin
macht
Erfolg
geltend
Senat
habe
Verletzung
Art
.
Abs.
GG
berücksichtigt
Revisionsbegründung
gerügt
habe
Unterlassens
Schnittstellenkontrollen
Beklagten
müsse
Beweislastumkehr
Lasten
eingreifen
;
nur
fehlenden
Schnittstellenkontrollen
Lagerausgang
sei
sicher
feststellbar
Sendung
Center
Anschlusstransport
Empfängerin
Verlust
geraten
sei
.
Vortrag
Klägerin
hat
Senat
Entscheidung
berücksichtigt
.
ist
nur
Klägerin
geäußerten
Rechtsauffassung
beigetreten
hat
angenommen
Beklagte
Hinblick
Ort
Verlustes
feststeht
sekundäre
Darlegungslast
trifft
Beklagte
Ansicht
Revision
Maße
nachgekommen
ist
.
.
Bornkamm
Pokrant
Büscher
Vorinstanzen
:
Entscheidung
12.11.2009
Entscheidung
21.04.2010
I-18