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1055 lines
8.5 KiB

NAMEN
Verkündet
:
27
.
Januar
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Sammelmitgliedschaft
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
Beurteilung
Verband
.
S.
§
Abs.
Nr.
klagebefugt
ist
können
angehörig
auch
Unternehmer
berücksichtigen
sein
nur
mittelbar
Mitglieder
beigetretenen
anderen
Verbands
angehören
.
andere
Verband
muß
Mitgliedern
ausdrücklich
ermächtigt
worden
sein
Verband
Klagebefugnis
Rede
steht
Kompetenz
Verfolgen
Wettbewerbsverstößen
übertragen
.
genügt
Wahrnehmung
gewerblichen
Interessen
Mitglieder
beauftragt
worden
ist
seinerseits
Verband
Klagebefugnis
Rede
steht
Beitritt
Wahrnehmung
gewerblichen
Interessen
Mitglieder
beauftragen
durfte
.
.
27
.
Januar
OLG
Zweibrücken
Kaiserslautern
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
27
.
Januar
Richter
Dr.
Dr.
Pokrant
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Pfälzischen
Oberlandesgerichts
Zweibrücken
16
.
Mai
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
vertreibt
Geräte
.
führt
Sortiment
auch
elektrische
Haushaltsgeräte
Fotoapparate
EDV-Ausstattungen
Uhren
.
Zeitungsbeilage
warb
19
.
Juni
Fernsehgerät
Preis
DM
Hinweis
:
"
unverbindliche
Preisempfehlung
Herstellers
DM
SPAREN
DM
"
.
tatsächliche
Preisempfehlung
Gerät
lag
damaligen
Zeit
DM
.
Kläger
ist
eingetragener
Verein
Satzung
Zweck
verfolgt
unlauteren
Wettbewerb
bekämpfen
.
beruft
Begründung
Klagebefugnis
Mitgliedschaft
verschiedener
Verbände
mittelbar
Wege
vermittelten
Sammelmitgliedschaft
Unternehmer
angehörten
zwar
Fernsehgeräte
wohl
aber
Küchenausstattungen
Fotoapparate
Uhren
EDV-Geräte
vertreiben
.
gehört
Kläger
B.
GmbH
weiteren
:
B.
Region
Mittelstandskreis
Mittelstandskreis
tätige
Elektrofachbetriebe
Mitglied
sind
.
Kläger
hat
Werbung
Beklagten
19
.
Juni
irreführend
beanstandet
.
erfolgloser
Abmahnung
hat
Klage
erhoben
beantragt
Beklagte
verurteilen
1
.
unterlassen
geschäftlichen
Verkehr
Wettbewerbszwecken
Waren
Hinweis
unverbindliche
Preisempfehlung
Herstellers
"
bewerben
eigenen
Preis
unverbindliche
Preisempfehlung
Herstellers
gegenübergestellte
Preis
Tatsachen
entspricht
empfohlene
Preis
niedriger
ist
2
.
Kläger
DM
Zinsen
zahlen
.
Beklagte
ist
Klage
Begründung
entgegengetreten
Kläger
fehle
Klagebefugnis
.
Klage
hatte
Landgericht
auch
Oberlandesgericht
Erfolg
Zweibrücken
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Kläger
beantragt
verfolgt
Beklagte
Antrag
Klageabweisung
weiter
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Kläger
klagebefugt
angesehen
.
Sache
hat
Landgericht
vorgenommene
Beklagten
Berufung
angegriffene
Bewertung
streitgegenständlichen
Werbung
irreführend
bestätigt
Anspruch
Zahlung
Abmahnkosten
begründet
erachtet
.
Bejahung
Verbandsklagebefugnis
hat
folgt
begründet
:
Kläger
trete
wettbewerbsrechtlichen
Verfahren
Jahren
rechtsfähiger
Verband
Förderung
gewerblicher
Interessen
Satzungszweck
auch
Bekämpfung
unlauteren
Wettbewerbs
gehöre
.
habe
Beweis
gestellt
ausreichenden
verfüge
personeller
sachlicher
finanzieller
Hinsicht
Lage
sei
Interessen
Mitglieder
wahrzunehmen
.
Streitfall
gebe
Anlaß
anderen
Beurteilung
.
Kläger
verfüge
Klagebefugnis
ausreichende
Zahl
branchenangehöriger
Mitglieder
.
gehörten
GmbH
vermittelte
Co.
Fotogeschäfte
GmbH
Co.
Einkaufsgesellschaft
mbH
Co.
vermittelte
Küchenanbieter
Kooperation
"
"
vermittelte
EDV-Anbieter
B.
Europaverband
S.
Bundesverband
vermittelten
Mitglieder
zwar
Wettbewerber
Beklagten
beworbenen
Fernsehgeräts
wohl
aber
Fotoapparaten
Küchengeräten
EDV-Ausstattungen
Uhren
seien
.
zusammengeschlossenen
schäfte
seien
ebenfalls
berücksichtigen
.
Umstand
Kläger
untersagt
habe
Verfolgung
Wettbewerbsverstößen
Interessen
Mitglieder
wahrzunehmen
habe
nur
Innenverhältnis
Bedeutung
.
komme
B.
Mittelstandskreis
Mitglied
Klägers
sei
Mitgliedschaft
Unternehmern
vermittle
Fernsehgeräten
unmittelbare
Wettbewerber
Beklagten
seien
.
komme
B.
Mittelstandskreis
ebenfalls
Bekämpfung
unlauteren
Wettbewerbs
Ziel
gesetzt
habe
.
müsse
selbst
klagebefugt
sein
.
genüge
zusammengeschlossenen
Gewerbetreibenden
Beitrittserklärung
Wahrnehmung
gewerblichen
Interessen
beauftragt
hätten
.
II
.
Beurteilung
gerichtete
Revision
ist
unbegründet
.
1
.
Inkrafttreten
Gesetzes
unlauteren
Wettbewerb
3
Juli
§
Abs.
Nr.
.
seither
§
Abs.
Nr.
enthaltene
Regelung
Voraussetzungen
Verbände
Förderung
gewerblicher
Interessen
wettbewerbsrechtliche
Unterlassungsansprüche
geltend
machen
können
betrifft
prozessuale
Klagebefugnis
auch
sachlich-rechtliche
Anspruchsberechtigung
.
hat
Senat
§
Abs.
Nr.
.
ständiger
Rechtsprechung
angenommen
vgl.
Altunterwerfung
;
.
Altunterwerfung
;
vgl.
weiter
Großkomm
.
UWG/Erdmann
§
Rdn
.
15
;
Teplitzky
Wettbewerbsrechtliche
Ansprüche
Verfahren
8
.
Aufl
.
Kap
.
Rdn
.
25
;
.
.
Auffassung
ist
auch
tung
§
Abs.
Nr.
festzuhalten
vgl.
Hinweisen
Entstehungsgeschichte
Gesetzes
§
Rdn
.
;
§
Rdn
.
261
;
vgl.
weiter
Wettbewerbsprozeß
5
.
Aufl
.
Kap
.
Rdn
.
4
;
.
Baumbach/Hefermehl/Köhler
Wettbewerbsrecht
23
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Dementsprechend
muß
Verbandsklagebefugnis
nur
Zeitpunkt
beanstandeten
Wettbewerbshandlung
gegeben
gewesen
sein
vgl.
OLG
Baumbach/Hefermehl/Köhler
aaO
§
Rdn
.
3.7
auch
noch
Revisionsverfahren
bestehen
vgl.
§
Abs.
Nr.
.
:
.
m.w
.
;
§
Abs.
Nr.
:
Fezer/Büscher
aaO
Rdn
.
;
aaO
Rdn
.
;
aaO
Kap
.
Rdn
.
.
2
.
Klagebefugnis
Verbands
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
setzt
Verband
Interessen
erheblichen
Zahl
Unternehmern
wahrnimmt
Markt
tätig
sind
Wettbewerber
Anspruch
richten
soll
.
Unternehmer
Interessen
Verband
wahrgenommen
werden
können
auch
Unternehmer
berücksichtigen
sein
Mitglied
Verband
sind
seinerseits
Mitglied
klagenden
Verbands
ist
.
dürfen
feiern
;
Urt
.
Sammelmitgliedschaft
;
Urt
.
Sammelmitgliedschaft
.
3
.
Prozeßführungsbefugnis
Klägers
geltend
gemachten
wettbewerbsrechtlichen
Unterlassungsanspruch
ergibt
rufungsgericht
festgestellten
Umständen
bereits
B.
telstandskreis
Mitglied
Klägers
ist
.
B.
Mittelstandskreis
ist
auch
dann
schaft
beschränkter
Haftung
nur
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
sein
sollte
parteifähig
vgl.
;
206
;
;
auch
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
kann
Mitglied
Vereins
sein
vgl.
86
;
.
Unerheblich
ist
B.
Mittelstandskreis
Verband
Kläger
Wettbewerber
Beklagten
mittelbare
Mitglieder
vermittelt
selbst
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
klagebefugt
ist
.
Ansicht
Revision
ist
auch
erforderlich
Mittelstandskreis
Mitgliedern
ausdrücklich
hat
ermächtigen
lassen
Kläger
Kompetenz
Verfolgen
Wettbewerbsverstößen
übertragen
vgl.
dürfen
feiern
;
Sammelmitgliedschaft
;
Baumbach/Hefermehl/Köhler
aaO
§
Rdn
.
;
aaO
Rdn
.
.
genügt
Wahrnehmung
gewerblichen
Interessen
Mitglieder
beauftragt
worden
ist
seinerseits
Kläger
Beitritt
Wahrnehmung
gewerblichen
Interessen
Mitglieder
beauftragen
durfte
vgl.
Sammelmitgliedschaft
;
vgl.
auch
Baumbach/Hefermehl/Köhler
aaO
§
Rdn
.
.
Ansicht
Revision
kommt
Verbandsklagebefugnis
Klägers
auch
B.
Mittelstandskreis
ausdrücklich
Verfolgung
Wettbewerbsverstößen
beauftragt
hat
.
Verband
.
S.
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
Förderung
gewerblicher
selbständiger
beruflicher
Interessen
dient
ist
lein
Zielsetzung
Satzung
tatsächlichen
Betätigung
ermitteln
.
erforderlich
ist
unmittelbaren
Mitglieder
jeweils
noch
ausdrücklich
Verfolgung
Wettbewerbsverstößen
ermächtigt
haben
.
getroffenen
Feststellungen
kann
weiterhin
angenommen
werden
Mitgliedschaft
B.
dienen
sollte
gemeinsame
Interessen
Schutz
lauteren
Wettbewerbs
bündeln
künstlich
Voraussetzungen
Verbandsklagebefugnis
Klägers
Gesetz
unlauteren
Wettbewerb
schaffen
vgl.
Sammelmitgliedschaft
m.w
.
.
Umstand
Kläger
Höhe
Jahresbeiträge
Sammelmitglieder
offenlegt
kann
Ansicht
Revision
entnommen
werden
.
ist
durchaus
möglich
bedenklich
Verband
Verfolgung
Wettbewerbsverstößen
erheblichem
Umfang
anders
kostendeckende
Mitgliederbeiträge
finanziert
etwa
Abmahngebühren
Vertragsstrafen
Zusagen
Einzelfall
Prozeßkosten
übernehmen
vgl.
f.
dürfen
feiern
m.w
.
.
somit
auch
dann
kostendeckenden
Mitgliedsbeiträge
erhoben
werden
unbedenkliche
Finanzierungsmöglichkeiten
Verband
.
S.
§
Abs.
Nr.
§
Abs.
Nr.
.
gibt
kann
näher
dargelegten
Anlaß
verlangt
werden
Nachweis
Prozeßführungsbefugnis
Finanzierungsstruktur
offenzulegen
.
Umstand
einzelner
Mitgliedsverband
Klägers
Jahr
offenbar
nur
DM
Mitgliedsbeitrag
gezahlt
hat
reicht
.
4
.
Voraussetzungen
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
Nr.
§
.
sind
gegeben
.
Berufungsgericht
hat
zutreffend
angenommen
angegriffene
Werbung
falsch
-9-
benen
unverbindlichen
Preisempfehlung
Herstellers
irreführend
war
Werbung
Art
geeignet
ist
Wettbewerb
betroffenen
Markt
wesentlich
beeinträchtigen
.
zieht
auch
Revision
Zweifel
.
.
war
Revision
Beklagten
Kostenfolge
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Bornkamm
Büscher
Pokrant