You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

2935 lines
28 KiB

BESCHLUSS
Verkündet
:
13
.
Dezember
Führinger
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsbeschwerdesache
betreffend
Marke
Nr.
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
Informationsdienst
Abs.
Nr.
§
Abs.
§
Abs.
§
Besteht
zusammengesetzte
Marke
Buchstabenfolge
hier
:
Abkürzung
weiteren
Wortbestandteile
hier
:
Informationsdienst
Wissenschaft
darstellt
kann
Verknüpfung
Buchstabenfolge
Wortbestandteilen
Neigung
Verkehrs
Marke
Benennungen
Buchstabenfolge
verkürzen
insbesondere
dann
entgegenstehen
Buchstabenfolge
Verkehr
Abkürzung
allgemein
bekannt
ist
auch
Schwierigkeiten
bestehen
längeren
Wortbestandteile
einzuprägen
.
.
13
.
Dezember
Bundespatentgericht
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
13
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Pokrant
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Markeninhabers
wird
8
.
März
zugestellte
Beschluss
32
.
Senats
Marken-Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweitigen
Verhandlung
Entscheidung
Bundespatentgericht
zurückverwiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Markeninhaber
ist
16
.
März
angemeldete
Wortmarke
Nr.
16
.
September
Waren
Dienstleistungen
kursiv
gesetzten
Waren
Dienstleistungen
hat
Bundespatentgericht
Löschung
angeordnet
Löschungsanordnung
Deutschen
Markenamts
bestätigt
Geräte
Aufzeichnung
Übertragung
Wiedergabe
Ton
Bild
Tonaufzeichnungsgeräte
Tonträger
Tonübertragungsgeräte
Tonwiedergabegeräte
telefonische
Übertragungsapparate
;
Magnetaufzeichnungsträger
insbesondere
Videobänder
;
optische
Datenträger
;
Datenverarbeitungsgeräte
Computer
;
Datenverarbeitungsprogramme
Computerbetriebsprogramme
;
Computerperipheriegeräte
;
Telekommunikationsgeräte
;
Papier
Pappe
Waren
Materialien
Klasse
enthalten
;
Druckereierzeugnisse
insbesondere
Informationsbroschüren
Informationsbriefe
Zeitungen
;
Graphiken
;
Unterrichtsmittel
ausgenommen
Apparate
;
Telekommunikation
;
Sammeln
Liefern
Nachrichten
;
Erstellen
Bildreportagen
Tonreportagen
;
Übermittlung
Nachrichten
Bildübermittlung
Computer
elektronische
Nachrichtenübermittlung
;
Übermittlung
Bildschirmtextdienst
Fernschreibdienst
Fernsprechdienst
;
Vermietung
Geräten
Nachrichtenübertragung
;
Presseagenturen
Sammeln
Liefern
Informationen
Wissenschaft
Forschung
;
Sammeln
Liefern
Pressemeldungen
;
Recherchieren
nutzerorientierte
Auswahl
Übertragung
Informationen
Entgelt
Dritte
;
Produktion
Ausstrahlung
Hörfunkprogrammen
;
Erziehung
Ausbildung
;
Unterhaltung
;
sportliche
kulturelle
Aktivitäten
;
Herausgabe
Veröffentlichung
Schulungsmaterial
;
Veranstaltung
Organisation
Schulungen
;
Herausgabe
Veröffentlichung
Texten
insbesondere
Informationsangeboten
Internet
;
Organisation
Veranstaltung
Schulungen
Konferenzen
Kongressen
;
Zusammenstellung
Fernsehprogrammen
;
Erstellen
Programmen
Datenverarbeitung
insbesondere
Aktualisieren
Computer-Software
Design
;
Computerberatungsdienste
Erstellen
Bildreportagen
;
Vermietung
;
Betrieb
Datenbanken
;
Vermietung
Zugriffszeit
Datenbanken
;
Dienstleistungen
Graphikers
;
Dienstleistungen
Redakteurs
;
Verwaltung
Urheberrechten
;
Bereitstellung
Recherchemöglichkeiten
Übermittlung
Informationen
Wissenschaft
Technologie
Experten
Wissenschaft
Forschung
Internet
eingetragen
worden
.
Eintragung
ist
15
.
Oktober
veröffentlicht
worden
.
Eintragung
hat
Widersprechende
26
.
Oktober
durchgesetzt
eingetragenen
Wortmarke
Nr.
1
.
September
eingetragenen
Wort-/Bildmarke
Nr.
Widerspruch
erhoben
.
Widerspruchsmarken
sind
geschützt
Dienstleistungen
Fachliche
Beratung
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
Zeicheninhabers
insbesondere
unabhängige
eigenverantwortliche
fachgerechte
Berufsausübung
Rahmen
einheitlicher
Grundsätze
;
fachliche
Beratung
Wirtschaftsprüfernachwuchses
;
Durchführung
fachliche
finanzielle
organisatorische
Unterstützung
Ausbildungsmaßnahmen
insbesondere
Lehrgängen
Seminaren
Kursen
Vorträgen
auch
berufsbegleitender
Fortbildung
Unterhaltung
Präsenzbibliotheken
Veröffentlichungen
fachlichen
Verlautbarungen
Grundsatzfragen
Tätigkeitsgebiet
Wirtschaftsprüfers
Erstattung
Stellungnahmen
fachlichen
beruflichen
Einzelfragen
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
;
Erstattung
Gutachten
fachlichen
beruflichen
Fragen
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
insbesondere
auch
gesetzgebenden
Bund
Ländern
;
wissenschaftliche
finanzielle
Förderung
Hochschularbeiten
Bibliotheken
Gebiet
wirtschaftlichen
Treuhandwesens
;
Abschluss
Gruppenversicherungs-Verträgen
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentliche
Mitglieder
.
Widersprechende
hat
Widerspruch
erhoben
7
.
Oktober
Waren
Dienstleistungen
Papier
Pappe
Karton
Waren
Materialien
Klasse
enthalten
;
Buchbinderartikel
nämlich
Buchbindegarn
-leinen
andere
textile
Stoffe
Buchbinden
;
Fotografien
;
Schreibwaren
;
Klebstoffe
Schreibwaren
Haushaltszwecke
;
Künstlerbedarfsartikel
;
Pinsel
;
Spielkarten
;
Drucklettern
;
Druckstöcke
;
Bildträger
ausgenommen
unbelichtete
Filme
;
Druckereierzeugnisse
nämlich
Druckschriften
Zeitungen
Zeitschriften
Bücher
Kataloge
Spiele
;
Unterrichtsmaterial
ausgenommen
Apparate
Klasse
enthalten
;
Produktion
Bildaufnahmen
Bildträgern
;
Veröffentlichung
Herausgabe
Druckschriften
Zeitungen
Zeitschriften
Büchern
;
Programmen
versehene
maschinenlesbare
Datenträger
Art
eingetragenen
Wort-/Bildmarke
Nr.
.
zuständige
Markenstelle
Deutschen
Markenamts
hat
Teillöschung
Marke
beschlossen
zwar
Widersprüche
Marken
Nr.
Widersprechenden
Dienstleistungen
Erziehung
Ausbildung
;
Veranstaltung
Organisation
Schulungen
;
Herausgabe
Veröffentlichung
Texten
insbesondere
Informationsangeboten
Internet
;
Organisation
Veranstaltung
Schulungen
Konferenzen
Kongressen
Widerspruchs
Marke
Nr.
Widersprechenden
Waren
Dienstleistungen
Druckereierzeugnisse
insbesondere
Informationsbroschüren
Informationsbriefe
Zeitungen
;
Unterrichtsmittel
ausgenommen
Apparate
;
Herausgabe
Veröffentlichung
Texten
insbesondere
Informationsangeboten
Internet
.
Übrigen
hat
Markenstelle
Widersprüche
zurückgewiesen
.
Entscheidung
haben
Beteiligten
Beschwerde
eingelegt
.
Markeninhaber
hat
neues
Dienstleistungsverzeichnis
vorgelegt
hilfsweise
Entscheidung
zugrunde
gelegt
werden
soll
näher
bezeichneten
Teil
Waren
Dienstleistungen
Zusatz
Bereichs
Steuerberatung
versehen
hat
.
Bundespatentgericht
hat
Beschwerde
Widersprechenden
Entscheidung
Deutschen
Markenamts
zusätzliche
Teillöschung
Marke
Waren
Dienstleistungen
Geräte
Aufzeichnung
Übertragung
Wiedergabe
Ton
Bild
Tonaufzeichnungsgeräte
Tonträger
Tonübertragungsgeräte
Tonwiedergabegeräte
telefonische
Übertragungsapparate
;
Magnetaufzeichnungsträger
insbesondere
Videobänder
;
optische
Datenträger
;
Datenverarbeitungsgeräte
Computer
;
Datenverarbeitungsprogramme
Druckereierzeugnisse
insbesondere
Informationsbroschüren
Informationsbriefe
Zeitungen
Unterrichtsmittel
ausgenommen
Apparate
;
Sammeln
Liefern
Nachrichten
;
Sammeln
Liefern
Informationen
Wissenschaft
Forschung
;
Recherchieren
nutzerorientierte
Auswahl
Überarbeitung
Informationen
Entgelt
Dritte
;
Herausgabe
Veröffentlichung
Schulungsmaterial
;
Dienstleistungen
Redakteurs
;
Bereitstellung
Recherchemöglichkeiten
Übermittlung
Informationen
Wissenschaft
Technologie
Experten
Wissenschaft
Forschung
Internet
angeordnet
.
Beschwerde
Widersprechenden
hat
Bundespatentgericht
zusätzliche
Teillöschung
Marke
Waren
Dienstleistungen
Geräte
Aufzeichnung
Übertragung
Wiedergabe
Ton
Bild
Tonaufzeichnungsgeräte
Tonträger
Tonübertragungsgeräte
Tonwiedergabegeräte
telefonische
Übertragungsapparate
;
Magnetaufzeichnungsträger
insbesondere
Videobänder
;
optische
Datenträger
;
Datenverarbeitungsgeräte
Computer
;
Datenverarbeitungsprogramme
Computerbetriebsprogramme
;
Computerperipheriegeräte
;
Telekommunikationsgeräte
;
Papier
Pappe
Waren
Materialien
Klasse
enthalten
;
Telekommunikation
;
Sammeln
Liefern
Nachrichten
Bildübermittlung
Computer
elektronische
Nachrichtenübermittlung
;
Übermittlung
Bildschirmtext
Fernschreibdienst
Fernsprechdienst
;
Erstellen
Programmen
Datenverarbeitung
insbesondere
Aktualisieren
Computer-Software
Erstellen
Bildreportagen
;
Betrieb
Datenbanken
;
Bereitstellung
Recherchemöglichkeiten
Übermittlung
Informationen
Wissenschaft
Technologie
Experten
Wissenschaft
Forschung
Internet
beschlossen
.
Beschwerde
Markeninhabers
hat
Bundespatentgericht
Beschluss
Deutschen
Markenamts
insoweit
aufgehoben
Marke
Dienstleistung
"
Erziehung
gelöscht
worden
ist
.
weitergehenden
Beschwerden
Beteiligten
hat
Bundespatentgericht
zurückgewiesen
.
Hiergegen
wendet
Markeninhaber
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
.
Widersprechenden
beantragen
Rechtsbeschwerde
zurückzuweisen
.
II
.
Bundespatentgericht
hat
Widersprüche
teilweise
begründet
erachtet
Übrigen
zurückgewiesen
.
hat
ausgeführt
:
angegriffenen
Marke
Widerspruchsmarken
bestehe
Teil
Waren
Dienstleistungen
Gefahr
-9-
gen
§
Abs.
Nr.
MarkenG.
Prüfung
Verwechslungsgefahr
seien
nur
Waren
Dienstleistungen
Widerspruchsmarken
berücksichtigen
Benutzung
§
Abs.
maßgeblichen
Benutzungszeiträume
Oktober
Oktober
Juli
Juli
Widerspruchsmarken
Nr.
Zeitraums
14
Juli
14
Juli
Widerspruchsmarke
Nr.
glaubhaft
gemacht
worden
sei
.
sei
Reihe
näher
bezeichneter
Waren
Dienstleistungen
eidesstattlichen
Versicherungen
Organe
Widersprechenden
Vorlage
Unterlagen
geschehen
.
Annahme
rechtserhaltenden
Benutzung
stehe
häufig
beschreibende
Angaben
Zusammenhang
Widerspruchsmarken
verwendet
worden
seien
.
Waren
Dienstleistungen
jüngeren
Marke
Waren
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
geschützt
Benutzung
glaubhaft
gemacht
worden
sei
bestehe
teilweise
Identität
Ähnlichkeit
.
angegriffenen
Marke
sei
Bestandteil
"
Informationsdienst
Wissenschaft
"
glatt
beschreibend
werde
Benennung
Marke
mitverwendet
.
angegriffene
Marke
Wortmarke
Nr.
stimmten
klanglich
.
Bereichs
Dienstleistungsidentität
-ähnlichkeit
bestehe
durchschnittlicher
Kennzeichnungskraft
Widerspruchsmarke
klanglicher
Zeichenidentität
Verwechslungsgefahr
.
Wort-/Bildmarke
Nr.
Widersprechenden
lasse
ebenfalls
ausschließen
auch
Marke
erheblichen
Teil
Verkehrs
Benennung
"
"
verkürzt
werde
.
Wortbestandteil
"
sei
Firmenmarke
geeignet
Marke
mitzuprägen
.
durchschnittlicher
Kennzeichnungskraft
Ähnlichkeit
wechselseitigen
Waren
Dienstleistungen
klanglicher
Zeichenidentität
bestehe
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
MarkenG.
Verwechslungsgefahr
sei
Gesichtspunkt
gedanklichen
Inverbindungbringens
auch
gegeben
Teile
Verkehrs
Marke
verkürzten
"
"
bezeichneten
.
kollidierenden
Marken
würden
Übereinstimmungen
prägenden
Bestandteilen
irrig
Unternehmen
zugeordnet
.
angegriffenen
Marke
Wort-/Bildmarke
Nr.
Widersprechenden
seien
Wortbestandteile
"
Informationsdienst
Wissenschaft
"
"
Verlag
GmbH
"
glatt
beschreibend
prägten
Gesamteindruck
.
bestehe
klangliche
Zeichenidentität
.
Identität
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
angegriffenen
Marke
auszugehen
sei
liege
durchschnittlicher
Kennzeichnungskraft
Widerspruchsmarke
klanglicher
Zeichenidentität
unmittelbare
Verwechslungsgefahr
.
auch
Teilen
Verkehrs
Widerspruchsmarke
"
Verlag
GmbH
"
bezeichneten
könne
Gefahr
gedanklichen
Inverbindungbringens
ausgeschlossen
werden
.
.
zulässige
Rechtsbeschwerde
Markeninhabers
hat
Sache
Erfolg
.
führt
Aufhebung
angefochtenen
Entscheidung
Zurückverweisung
Sache
Bundespatentgericht
.
1
.
Widerspruch
Wortmarke
Nr.
"
"
Bundespatentgericht
hat
Vorliegen
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
kollidierenden
Marken
Teil
Waren
Dienstleistungen
angegriffene
Marke
eingetragen
ist
bejaht
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
ständigen
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Frage
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
vorliegt
ebenso
§
Abs.
Nr.
Heranziehung
Umstände
Einzelfalls
umfassend
beurteilen
.
ist
Wechselwirkung
Identität
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
Grad
Ähnlichkeit
Marken
Kennzeichnungskraft
prioritätsälteren
Marke
Weise
auszugehen
geringerer
Grad
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
höheren
Grad
Ähnlichkeit
Marken
gesteigerte
Kennzeichnungskraft
älteren
Marke
ausgeglichen
werden
kann
umgekehrt
.
11.5.2006
.
Malteserkreuz
;
.
Pralinenform
.
Bundespatentgericht
hat
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
angegriffenen
Marke
Löschungsanordnung
erfasst
werden
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
Benutzung
glaubhaft
gemacht
worden
ist
rechtsfehlerfrei
bejaht
.
Markeninhaber
hat
Einrede
mangelnder
Benutzung
.
S.
Abs.
erhoben
.
Entscheidung
dürfen
nur
Waren
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
berücksichtigt
werden
Widersprechende
Benutzung
glaubhaft
gemacht
hat
§
Abs.
Satz
.
Maßgeblich
Frage
Benutzung
zeitlicher
Hinsicht
sind
vorliegend
§
Abs.
Satz
Fünfjahreszeitraum
Veröffentlichung
Eintragung
angegriffenen
Marke
15
.
Oktober
§
Abs.
Satz
weitere
Fünfjahreszeitraum
mündlichen
Verhandlung
Bundespatentgericht
14
Juli
vgl.
.
14.5.1998
f.
;
.
;
.
.
.
Bundespatentgericht
ist
Zeiträume
Recht
Glaubhaftmachung
rechtserhaltenden
Benutzung
Wortmarke
"
ausgegangen
.
hat
angenommen
Benutzung
Widerspruchsmarke
"
"
Zeitraum
Oktober
Oktober
eidesstattliche
Versicherung
Geschäftsführers
Widersprechenden
17
.
Dezember
Anlagen
11
Zeitraum
14
Juli
14
Juli
eidesstattliche
Versicherung
Vorstandssprechers
Prof.
Dr.
10
.
Februar
nebst
Anlagen
glaubhaft
gemacht
worden
ist
.
wendet
Rechtsbeschwerde
Ergebnis
Erfolg
Begründung
eidesstattlichen
Versicherungen
17
.
Dezember
10
.
Februar
folge
verschiedenen
Widerspruchsmarken
benutzt
worden
seien
.
beigefügten
Anlagen
ergebe
einheitliches
Bild
ernsthaften
Benutzung
.
Unterscheidung
Widerspruchsmarken
ist
vorliegend
allerdings
erforderlich
.
rechtserhaltende
Benutzung
Marke
.
S.
§
Abs.
erfordert
Marke
üblicher
sinnvoller
Weise
Waren
Dienstleistungen
verwendet
wird
eingetragen
ist
.
Wird
Marke
Eintragung
abweichenden
Form
benutzt
liegt
rechtserhaltende
Benutzung
§
Abs.
nur
Abweichungen
kennzeichnenden
Charakter
Marke
verändern
.
ist
dann
Fall
Verkehr
abweichend
benutzte
Zeichen
gerade
Wahrnehmung
Unterschiede
Gesamteindruck
noch
eingetragenen
Marke
gleichsetzt
heißt
benutzten
Form
noch
Marke
sieht
.
20.1.2005
;
Urt
.
.
bodo
.
Beurteilung
ist
grundsätzlich
Tatrichter
vorbehalten
.
Rechtsbeschwerdeinstanz
ist
nur
eingeschränkt
überprüfbar
.
Feststellungen
Verkehr
Wortmarke
Nr.
Wort-/Bildmarken
Nr.
Nr.
Zeichen
ansieht
hat
Bundespatentgericht
getroffen
.
müsste
Verkehr
Wort-/Bildmarken
Markenwort
"
"
Wortmarke
Nr.
hinzugefügten
Wortbestandteilen
weiteren
Bildbestandteilen
eigene
maßgebende
kennzeichnende
Wirkung
beimessen
vgl.
.
;
.
derartige
Annahme
ist
vorliegend
ersichtlich
.
Benutzung
Waren
Dienstleistungen
eingetragenen
Marke
wirkt
nur
dann
rechtserhaltend
Hauptfunktion
entspricht
Verkehr
Ursprungsidentität
Ware
Dienstleistung
garantieren
ermöglicht
Waren
Dienstleistungen
Waren
Dienstleistungen
anderer
Herkunft
unterscheiden
.
rechtserhaltende
Benutzung
.
S.
§
liegt
dementsprechend
chen
ausschließlich
Unternehmenskennzeichen
Verwendung
findet
.
10.10.2002
;
.
21.7.2005
.
erforderliche
Unterscheidung
einzelnen
Widerspruchsmarken
hat
Bundespatentgericht
getroffen
.
ist
auch
zutreffend
ausgegangen
eidesstattlichen
Versicherungen
17
.
Dezember
10
.
Februar
beigefügten
Anlagen
rechtserhaltende
Benutzung
Wortmarke
.
S.
§
folgende
Dienstleistungen
glaubhaft
gemacht
worden
ist
:
Fachliche
Beratung
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
Zeicheninhabers
insbesondere
unabhängige
eigenverantwortliche
fachgerechte
Berufsausübung
Rahmen
einheitlicher
Grundsätze
;
fachliche
Beratung
Wirtschaftsprüfernachwuchses
;
Durchführung
fachliche
finanzielle
organisatorische
Unterstützung
Ausbildungsmaßnahmen
insbesondere
Lehrgängen
Seminaren
Kursen
Vorträgen
auch
berufsbegleitender
Fortbildung
Veröffentlichungen
fachlichen
Verlautbarungen
Grundsatzfragen
Tätigkeitsgebiet
Wirtschaftsprüfers
Erstattung
Stellungnahmen
fachlichen
beruflichen
Einzelfragen
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
;
Erstattung
Gutachten
fachlichen
beruflichen
Fragen
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
außerordentlichen
Mitgliedern
insbesondere
auch
gesetzgebenden
Körperschaften
Bund
Ländern
.
eidesstattlichen
Versicherungen
17
.
Dezember
10
.
Februar
wird
zwar
Widerspruchsmarken
Einzelnen
unterschieden
.
Vielmehr
ist
eidesstattlichen
Versicherung
17
.
Dezember
nur
allgemein
Widerspruchsmarke
Rede
.
Widerspruchsmarke
Angaben
eidesstattlichen
Versicherung
beziehen
wird
jedoch
beigefügten
Anlagen
hinreichend
deutlich
Bundespatentgericht
bezogen
hat
.
Angaben
eidesstattlichen
Versicherung
17
.
Dezember
Anlagen
Anl
.
11
ist
Bundespatentgericht
Recht
ausgegangen
ernsthafte
Benutzung
Widerspruchsmarke
"
Widersprechenden
Zeitraum
15
.
Oktober
15
.
Oktober
glaubhaft
gemacht
worden
ist
.
Entsprechendes
gilt
Zeitraum
14
Juli
14
Juli
Bundespatentgericht
zutreffend
angenommen
hat
rechtserhaltende
Benutzung
Wortmarke
.
S.
§
sei
eidesstattliche
Versicherung
10
.
Februar
beigefügten
Anlagen
glaubhaft
gemacht
.
Ebenso
ist
Rechtsgründen
beanstanden
Bundespatentgericht
Ähnlichkeit
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
"
"
rechtserhaltende
Benutzung
festgestellt
hat
löschenden
Waren
Dienstleistungen
angegriffenen
Marke
bejaht
hat
.
Beurteilung
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
sind
erheblichen
Faktoren
berücksichtigen
Verhältnis
Waren
Dienstleistungen
kennzeichnen
;
gehören
insbesondere
Art
Waren
Dienstleistungen
Verwendungszweck
Nutzung
Eigenart
miteinander
konkurrierende
ergänzende
Waren
Dienstleistungen
.
Beurteilung
einzubeziehen
ist
Waren
Dienstleistungen
regelmäßig
Unternehmen
Kontrolle
hergestellt
erbracht
werden
Vertrieb
Berührungspunkte
aufweisen
.
Unähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
kann
nur
ausgegangen
werden
unterstellter
Identität
Marken
Annahme
Verwechslungsgefahr
Abstandes
Waren
Dienstleistungen
vornherein
ausgeschlossen
ist
.
gibt
absolute
Dienstleistungsunähnlichkeit
auch
Identität
Zeichen
erhöhte
Kennzeichnungskraft
prioritätsälteren
Marke
ausgeglichen
werden
kann
vgl.
.
29.9.1998
.
.
;
.
ZB
.
.
Bundespatentgericht
hat
angenommen
Waren
Dienstleistungen
Löschung
angegriffenen
Marke
angeordnet
worden
ist
Dienstleistungen
"
Fachliche
Beratung
Wirtschaftsprüfern
;
Durchführung
Ausbildungsmaßnahmen
;
Veröffentlichung
Verlautbarungen
Unterhaltung
Präsenzbibliotheken
"
jedenfalls
Ähnlichkeit
gegeben
ist
.
Wesentlichen
tatrichterlichem
Gebiet
liegende
Beurteilung
macht
Rechtsbeschwerde
Erfolg
geltend
Bundespatentgericht
habe
rechtsfehlerhaft
angenommen
gehe
jeweils
Fortbildung
.
rügt
Bundespatentgericht
habe
Unrecht
unberücksichtigt
gelassen
Widerspruchsmarke
geschützten
Dienstleistungen
hoch
spezialisierte
Zielgruppe
richteten
Waren
Dienstleistungen
angegriffenen
Marke
allgemeines
Publikum
erhöhtem
Bildungsstand
ansprächen
.
hat
Bundespatentgericht
ebenfalls
Beurteilung
zugrunde
gelegt
.
hat
Recht
angenommen
wechselseitigen
Dienstleistungen
Bereich
Wissenschaft
Forschung
zuzurechnen
sind
größere
Kreis
Waren
Dienstleistungen
angegriffenen
Marke
angesprochenen
Verkehrskreise
Annahme
Dienstleistungsähnlichkeit
hindere
.
Schließlich
steht
Bundespatentgericht
angenommenen
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
auch
Umstand
Markeninhaber
neues
Dienstleistungsverzeichnis
vorgelegt
hat
Entscheidung
hilfsweise
zugrunde
gelegt
werden
soll
Teil
Waren
Dienstleistungen
Zusatz
"
Bereichs
Steuerberatung
versehen
hat
.
teilweise
Einschränkung
Dienstleistungsverzeichnisses
angegriffenen
Marke
Bereich
"
Steuerberatung
"
stellt
Teilverzicht
angegriffene
Marke
.
S.
§
.
Teilverzicht
ist
schon
unwirksam
Verzichtserklärung
vollständigen
teilweisen
Erlöschen
Marke
führt
vgl.
.
bedingt
abgegeben
werden
kann
Fezer
Markenrecht
3
.
Aufl
.
§
Rdn
.
7
;
Ingerl/Rohnke
Markengesetz
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
vorliegend
geschehen
ist
.
Zutreffend
ist
Bundespatentgericht
ausgegangen
verkehrsdurchgesetztes
Zeichen
eingetragene
Widerspruchsmarke
"
"
entgegenstehender
Anhaltspunkte
durchschnittliche
Kennzeichnungskraft
verfügt
vgl.
.
Pralinenform
.
frei
Rechtsfehlern
ist
allerdings
Annahme
Bundespatentgerichts
liege
klangliche
Zeichenidentität
kollidierenden
Marken
.
gebotenen
Sicherheit
sei
auszuschließen
angegriffene
Marke
"
"
verkürzt
werde
.
Abstellen
Zeichenidentität
klanglicher
Hinsicht
ist
allerdings
Rechtsgründen
beanstanden
.
Rechtsprechung
Gerichtshofs
Europäischen
Gemeinschaften
Bundesgerichtshofs
ist
auszuschließen
allein
klangliche
Zeichenähnlichkeit
Marken
Verwechslungsgefahr
begründen
kann
.
Slg
.
Int
.
.
f.
;
.
23.3.2006
C-206/04
Slg
.
I-2717
.
ZIRH/SIR
;
.
Erfolg
macht
Rechtsbeschwerde
Zusammenhang
geltend
klanglichen
Zeichenähnlichkeit
komme
Annahme
Verwechslungsgefahr
vorliegend
Bedeutung
.
Nähere
Darlegungen
klangliche
Zeichenähnlichkeit
ausnahmsweise
Betracht
bleiben
soll
zeigt
Rechtsbeschwerde
.
Allein
Hinweis
Rechtsbeschwerde
Widersprechende
kommuniziere
Mitgliedern
weitaus
überwiegenden
Teil
schriftlicher
Form
rechtfertigt
vollständige
Außerachtlassung
klanglichen
Zeichenähnlichkeit
.
Bundespatentgericht
hat
jedoch
rechtsfehlerhaft
angenommen
Gesamteindruck
angegriffenen
Marke
werde
ausschließlich
"
geprägt
.
Zwar
kann
Gesamteindruck
mehrgliedrigen
Marke
einzelne
Wortbestandteile
geprägt
werden
.
Voraussetzung
ist
allerdings
anderen
Bestandteile
weitgehend
Hintergrund
treten
Gesamteindruck
Marke
mitbestimmen
.
Anders
Bundespatentgericht
angenommen
hat
genügt
aber
nur
ausgeschlossen
werden
kann
Verkehr
werde
angegriffene
Marke
"
verkürzen
weiteren
Wortbestandteil
"
Informationsdienst
"
weglassen
.
Auch
Bestandteil
beschreibende
Angabe
enthält
kann
Gesamteindruck
beitragen
.
.
Fall
ist
muss
Tatrichter
Rahmen
Beurteilung
Gesamteindrucks
feststellen
.
fehlt
vorliegend
.
Verkehr
angegriffene
Marke
"
idw
"
verkürzt
spricht
Buchstabenfolge
anders
Phantasiebezeichnung
Abkürzung
weiteren
Wortbestandteile
"
Informationsdienst
"
zusammengesetzten
Marke
darstellt
.
sachliche
Bezug
Buchstabenfolge
weiteren
Wortbestandteilen
kann
Neigung
Verkehrs
Verkürzung
entgegenstehen
.
könnte
dann
ergeben
Verkehr
Schwierigkeiten
hat
längeren
Wortbestandteile
einzuprägen
neigt
Bezeichnung
Merkbarkeit
Ansprechbarkeit
erleichternden
Weise
verkürzen
.
Buchstabenfolge
"
Verkehr
Abkürzung
weiteren
Angaben
"
Wissenschaft
"
allgemein
bekannt
ist
.
Entsprechendes
hat
Bundespatentgericht
aber
festgestellt
;
ist
auch
Parteivortrag
ersichtlich
.
2
.
Widerspruch
Wort-/Bildmarke
Nr.
Beurteilung
Bundespatentgerichts
Widerspruchsmarke
Nr.
angegriffenen
Marke
Hinblick
Teil
Waren
Dienstleistungen
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
besteht
hält
Punkten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Recht
hat
Bundespatentgericht
Ähnlichkeit
Anordnung
Löschung
erfassten
Waren
Dienstleistungen
angegriffenen
Marke
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
bejaht
Benutzung
glaubhaft
gemacht
worden
ist
.
Markeninhaber
hat
auch
Hinblick
Widerspruchsmarke
Einrede
mangelnder
Benutzung
erhoben
.
Bundespatentgericht
ist
jedoch
Recht
ausgegangen
Widersprechende
rechtserhaltende
Benutzung
Widerspruchsmarke
§
eidesstattlichen
Versicherungen
17
.
Dezember
10
.
bruar
Bundespatentgericht
eidesstattlichen
Versicherungen
Bezug
genommenen
Anlagen
glaubhaft
gemacht
hat
.
wird
Ausführungen
aa
Bezug
genommen
entsprechend
gelten
.
Anlagen
eidesstattlichen
Versicherungen
Bundespatentgericht
Begründung
Glaubhaftmachung
rechtserhaltenden
Benutzung
Widerspruchsmarke
verwiesen
hat
folgt
Benutzung
Widerspruchsmarke
eingetragenen
Form
Form
Rechtecke
grau
hell
unterlegt
sind
kennzeichnenden
Charakter
Widerspruchsmarke
.
S.
§
Abs.
verändert
.
reicht
Glaubhaftmachung
ernsthaften
Benutzung
Widerspruchsmarke
.
S.
§
.
Ähnlichkeit
angegriffenen
Marke
erfassten
Waren
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Widerspruchsmarke
gelten
Ausführungen
entsprechend
.
Bundespatentgericht
ist
zutreffend
durchschnittlichen
Kennzeichnungskraft
Widerspruchsmarke
ausgegangen
.
erinnern
Beteiligten
.
frei
Rechtsfehlern
sind
aber
Ausführungen
Bundespatentgerichts
Zeichenähnlichkeit
.
Bundespatentgericht
ist
ausgegangen
bestehe
klangliche
Zeichenidentität
gebotenen
Sicherheit
auszuschließen
sei
Verkehr
Vergleichsmarken
Benennung
"
"
verkürze
.
auszuschließen
ist
reicht
oben
dargelegt
Annahme
Prägung
Gesamteindrucks
angegriffenen
Marke
komplexen
Wort-/Bildmarke
allein
"
"
.
Bundespatentgericht
hat
weiter
angenommen
Teile
Verkehrs
Widerspruchsmarke
mündlichen
Wiedergabe
"
"
bezeichneten
würden
zwar
Unterschiede
Marken
erkennen
Widerspruchsmarke
"
"
Stammbestandteil
sehen
kollidierenden
Marken
Unternehmen
zuordnen
.
Recht
macht
Rechtsbeschwerde
geltend
Bundespatentgericht
habe
Feststellungen
getroffen
Verkehr
habe
verschiedenen
Bildbestandteilen
zusammengesetzten
Zeichen
"
"
Stamm
Zeichenserie
sehen
vgl.
.
13.9.2007
C-234/06
Int
.
.
f.
MarkenR
;
.
;
.
20.9.2007
.
Kinderzeit
.
3
.
Widerspruch
Wort-/Bildmarke
Nr.
Verlag
Bundespatentgericht
hat
weiterhin
angenommen
Wort-/Bildmarke
Nr.
Widersprechenden
angegriffenen
Marke
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
besteht
.
Auch
wendet
Rechtsbeschwerde
Ergebnis
Erfolg
.
Zutreffend
ist
Bundespatentgericht
allerdings
ausgegangen
Widersprechende
rechtserhaltende
Benutzung
Wort-/Bildmarke
Nr.
glaubhaft
gemacht
hat
.
Zeitpunkt
Veröffentlichung
Eintragung
angegriffenen
Marke
15
.
Oktober
war
7
.
Oktober
eingetragene
Widerspruchsmarke
noch
eingetragen
.
Maßgeblich
Frage
rechtserhaltenden
Benutzung
ist
Streitfall
§
Abs.
Satz
ausschließlich
Fünfjahreszeitraum
§
Abs.
Satz
14
Juli
14
Juli
.
Zeitraum
hat
Widersprechende
rechtserhaltende
Benutzung
Reihe
Bundespatentgericht
näher
bezeichneter
Waren
Dienstleistungen
eidesstattlichen
Versicherung
Geschäftsführers
23
.
Juni
Bundespatentgericht
Bezug
genommenen
Anlagen
glaubhaft
gemacht
.
wendet
Rechtsbeschwerde
Glaubhaftmachung
rechtserhaltenden
Benutzung
Waren
Dienstleistungen
Papier
Pappe
Karton
Waren
Materialien
Klasse
enthalten
;
Bildträger
ausgenommen
unbelichtete
Filme
;
Produktion
Bildaufnahmen
Bildträgern
;
Veröffentlichung
Herausgabe
Programmen
versehene
maschinenlesbare
Datenträger
Art
Rede
steht
.
Bundespatentgericht
konnte
jedoch
Recht
Bezug
genommenen
Anlagen
rechtserheblichen
Benutzung
Rede
stehenden
Waren
Dienstleistungen
ausgehen
.
zahlreichen
Daten
angeführten
Anlagen
ist
auch
hinreichender
Bezug
maßgeblichen
Fünfjahreszeitraum
entnehmen
.
Vielzahl
vorgelegten
Anlagen
Angaben
eidesstattlichen
Versicherung
23
.
Juni
auch
maßgeblichen
Fünfjahreszeitraum
beziehen
belegen
Widerspruchsmarke
Widersprechenden
ernsthaft
benutzt
worden
ist
.
Schließlich
hat
Widersprechende
Widerspruchsmarke
auch
Eintragung
identischen
Form
Weise
benutzt
kennzeichnenden
Charakter
Marke
verändert
.
Zutreffend
hat
Bundespatentgericht
auch
Identität
Ähnlichkeit
kollidierenden
Marken
Teil
Waren
gen
bejaht
.
Feststellung
Ähnlichkeit
Waren
Dienstleistungen
liegt
Wesentlichen
tatrichterlichem
Gebiet
.
Rechtsbeschwerdeverfahren
ist
nur
überprüfbar
Tatrichter
zutreffenden
Rechtsbegriff
zugrunde
gelegt
entsprechend
Denkgesetzen
allgemeinen
Lebenserfahrung
geurteilt
hat
gewonnene
Ergebnis
getroffenen
Feststellungen
getragen
wird
.
Kinderzeit
.
Anders
Rechtsbeschwerde
meint
kommt
Zusammenhang
Widerspruchsmarke
gekennzeichneten
Waren
Dienstleistungen
Druckereierzeugnisse
Themengebiet
"
Wirtschaftsrecht
benutzt
werden
Widersprechende
Abnehmerkreise
Wirtschaftsprüfern
Wirtschaftsjuristen
findet
.
Eintragung
Widerspruchsmarke
ist
Waren
Dienstleistungen
beschränkt
Produkte
Dienstleistungen
wirtschaftsrechtlichem
Inhalt
erfolgt
.
Widerspruchsmarke
ist
eingetragenen
Waren
Dienstleistungen
rechtserhaltend
benutzt
worden
jeweiligen
thematischen
Inhalt
Druckerzeugnisse
Wirtschaftsrecht
ankommt
.
Zutreffend
ist
Bundespatentgericht
auch
durchschnittlichen
Kennzeichnungskraft
Widerspruchsmarke
ausgegangen
.
frei
Rechtsfehlern
ist
allerdings
Annahme
Bundespatentgerichts
Kollisionsmarken
seien
so
ähnlich
Verwechslungsgefahr
.
S.
§
Abs.
Nr.
bestehe
.
folgt
allerdings
bereits
Bundespatentgericht
ausschließlich
visuelle
Zeichenähnlichkeit
abgestellt
klangliche
Zeichenähnlichkeit
Beurteilung
Verwechslungsgefahr
bezogen
hat
Abschn
.
.
Rechtsbeschwerde
zeigt
auch
insoweit
mündliche
Markenbenennungen
Rede
stehenden
Dienstleistungssektoren
Rolle
spielen
.
Bundespatentgericht
hat
jedoch
Prüfung
Ähnlichkeit
Widerspruchsmarke
angegriffenen
Marke
rechtsfehlerhaft
berücksichtigt
Angabe
"
Informationsdienst
Wissenschaft
"
angegriffenen
Marke
Gesamteindruck
beitragen
könnte
Abschn
.
.
hat
Gesamteindruck
kollidierenden
Marken
Zeichenähnlichkeit
rechtsfehlerfrei
bestimmt
.
Bornkamm
Pokrant
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
W(pat