You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

312 lines
2.8 KiB

BESCHLUSS
10
.
April
Rechtsbeschwerdesache
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellerin
wird
Beschluß
8
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
19
.
September
aufgehoben
.
sofortige
Beschwerde
Antragsgegnerin
Kostenfestsetzungsbeschluß
19
.
Dezember
Fassung
Teilabhilfebeschlusses
5
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
Antragstellerin
Antragsgegnerin
.
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
werden
Antragsgegnerin
auferlegt
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerde
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsgegnerin
reichte
Landgericht
Abmahnung
Antragstellerin
behaupteten
Wettbewerbsverstoßes
Schutzschrift
Antrag
enthielt
etwaigen
Antrag
Erlaß
einstweiligen
Verfügung
zurückzuweisen
.
Tage
später
Landgericht
eingegangenen
Antrag
Erlaß
einstweiligen
Verfügung
nahm
Antragstellerin
noch
Landgericht
anberaumten
Termin
mündlichen
Verhandlung
.
Einreichung
Schutzschrift
hat
Antragsgegnerin
Festsetzung
10/10-Gebühr
Verfahrensbevollmächtigten
begehrt
.
Landgericht
hat
nur
5/10-Gebühr
Streitwert
Verfügungsverfahrens
10/10-Gebühr
Antrag
§
Abs.
Kostenstreitwert
festgesetzt
.
Beschwerde
Antragsgegnerin
hat
Beschwerdegericht
Kostenfestsetzung
geändert
erstattenden
Kosten
Höhe
10/10-Gebühr
festgesetzt
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
wendet
Antragstellerin
höhere
Landgericht
vorgenommene
Gebührenfestsetzung
.
II
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
Kosten
Einreichung
Schutzschrift
Höhe
vollen
Prozeßgebühr
jedenfalls
dann
erstattungsfähig
angesehen
vorliegenden
Fall
Schutzschrift
nur
Antrag
Terminsbestimmung
Antrag
Abweisung
Verfügungsantrags
enthält
.
2
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
sind
Antragsgegnerin
nur
Rechtsanwaltsgebühren
erstatten
Maßnahmen
entstanden
sind
zweckentsprechenden
Rechtsverteidigung
notwendig
waren
.
hat
Antragsgegnerin
Verfahrensbevollmächtigten
eingereichte
Schutzschrift
nur
Anspruch
Erstattung
halben
Prozeßgebühr
§
Abs.
.
Kosten
Schutzschrift
vorsorglich
Verteidigung
erwarteten
Antrag
Erlaß
einstweiligen
Verfügung
eingereicht
worden
ist
sind
grundsätzlich
erstattungsfähig
entsprechender
Antrag
Erlaß
einstweiligen
Verfügung
Gericht
eingeht
auch
Antrag
abgelehnt
zurückgenommen
wird
mündliche
Verhandlung
stattgefunden
hat
vgl.
.
Kosten
Schutzschrift
.
Betreiben
Geschäfts
Information
ist
§
Abs.
Nr.
BRAGO
volle
Gebühr
Prozeßgebühr
geschuldet
.
§
Abs.
vermindert
Gebührenanspruch
halbe
Gebühr
Auftrag
endet
Rechtsanwalt
Schriftsatz
Sachanträgen
eingereicht
§
Abs.
genannten
Handlungen
vorgenommen
hat
.
sorglich
eingereichten
Schutzschrift
enthaltenen
Anträge
sind
Sachanträge
.
S.
§
Abs.
vgl.
f.
Kosten
Schutzschrift
.
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
§
Satz
.
Büscher
Bornkamm