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7.1 KiB

BESCHLUSS
11
.
Dezember
Verfahren
Aufhebung
inländischen
Schiedsspruchs
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Bildung
Schiedsgerichts
hat
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
Bestimmungen
10
.
Buches
Zivilprozessordnung
entsprochen
Schiedsgericht
erfolgreich
abgelehnten
Schiedsrichter
besetzt
gewesen
ist
.
gilt
auch
Fall
gerichtliche
Entscheidung
Ablehnungsantrag
erst
Erlass
ergangen
ist
.
Verfahrensverstoß
Sinne
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
hat
Schiedsspruch
ausgewirkt
nur
Möglichkeit
besteht
Schiedsgericht
Verfahrensverstoß
anders
entschieden
hätte
.
ist
stets
anzunehmen
Besetzung
Schiedsgerichts
erfolgreich
abgelehnten
Schiedsrichter
Sinne
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
Schiedsspruch
ausgewirkt
hat
.
gilt
auch
Fall
Schiedsrichtern
besetztes
Schiedsgericht
Schiedsspruch
einstimmig
erlassen
hat
.
Beschluss
11
.
Dezember
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
11
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
34
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
10
.
Februar
wird
Kosten
Antragsgegnerin
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
:
.
Gründe
:
Antragstellerin
hat
Antragsgegnerin
6
November
abgeschlossenen
Vertrag
Thermalbad
verpachtet
.
Vertrag
ist
vereinbart
Streitigkeiten
Vertrag
ergeben
Rechtsweg
ordentlichen
Gerichten
ausgeschlossen
ist
Streitigkeiten
Schiedsgericht
entscheidet
.
Parteien
entstand
Streit
Laufzeit
.
Antragsgegnerin
erhob
Antragstellerin
Dezember
Schiedsklage
beantragte
festzustellen
Pachtvertrag
unbestimmte
Zeit
abgeschlossen
ist
.
Partei
Schiedsrichter
bestellt
hatte
bestellten
Schiedsrichter
dritte
Schiedsrichterin
Vorsitzende
tätig
wurde
.
Antragstellerin
lehnte
Obfrau
Besorgnis
Befangenheit
.
Schiedsgericht
wies
Ablehnungsantrag
.
Antrag
Antragstellerin
erklärte
Oberlandesgericht
Ablehnung
Obfrau
Beschluss
3
.
Januar
begründet
.
Schiedsgericht
hatte
Zwischenzeit
Schiedsspruch
10
.
April
festgestellt
Pachtvertrag
6
November
unbestimmte
Zeit
abgeschlossen
gilt
.
Antragstellerin
hat
Oberlandesgericht
Aufhebung
beantragt
.
Begründung
hat
vorgetragen
Obfrau
sei
befangen
gewesen
.
Antragsgegnerin
ist
entgegengetreten
.
hat
geltend
gemacht
fehlerhafte
Besetzung
Schiedsgerichts
habe
Schiedsspruch
ausgewirkt
.
Begründung
hat
beisitzenden
Schiedsrichtern
unterzeichnetes
Schreiben
berufen
erklären
Schiedsspruch
sei
einstimmig
beschlossen
worden
auch
neuen
Obmann
werde
gleichlautender
Schiedsspruch
erlassen
.
Oberlandesgericht
hat
Aufhebungsantrag
Antragstellerin
stattgegeben
.
richtet
Rechtsbeschwerde
Antragsgegnerin
.
II
.
statthafte
§
Abs.
Satz
Nr.
Verbindung
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Nr.
Fall
auch
Übrigen
zulässige
§
Abs.
Rechtsbeschwerde
hat
Sache
Erfolg
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
gerichtliche
Aufhebung
inländischen
Schiedsspruchs
Recht
stattgegeben
.
Antragstellerin
hat
gemäß
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
begründet
geltend
gemacht
Bildung
Bestimmungen
10
.
Buches
Zivilprozessordnung
entsprochen
hat
anzunehmen
ist
Schiedsspruch
ausgewirkt
hat
.
1
.
Bildung
Schiedsgerichts
hat
Bestimmungen
10
.
Buches
Zivilprozessordnung
entsprochen
Schiedsgericht
erfolgreich
abgelehnten
Schiedsrichter
besetzt
gewesen
ist
vgl.
Ur-
teil
3
.
Januar
VII
98
;
.
Münch
4
.
Aufl
.
.
;
Musielak/Voit
11
.
Aufl
.
.
.
So
verhält
hier
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
Antragstellerin
gemäß
§
Abs.
Nr.
Fall
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
unanfechtbaren
Beschluss
vgl.
§
Abs.
Satz
festgestellt
Ablehnung
Vorsitzenden
Schiedsgerichts
Besorgnis
Befangenheit
begründet
ist
.
steht
Bildung
Schiedsgerichts
Bestimmungen
10
.
Buches
Zivilprozessordnung
entsprochen
hat
.
ist
unerheblich
Entscheidung
Ablehnungsantrag
erst
Erlass
Schiedsspruchs
ergangen
ist
Schiedsgericht
abgelehnten
Schiedsrichter
Anhängigkeit
Ablehnungsantrags
§
Abs.
Satz
schiedsrichterliche
Verfahren
fortsetzen
Schiedsspruch
erlassen
konnte
vgl.
Schütze
4
.
Aufl
.
.
.
2
.
ist
auch
anzunehmen
fehlerhafte
Besetzung
Schiedsgerichts
Schiedsspruch
ausgewirkt
hat
.
Erfordernis
Ursächlichkeit
Verfahrensverstoßes
Schiedsspruch
soll
lediglich
verhindern
Schiedsspruch
rein
formalen
Gründen
aufgehoben
neues
Verfahren
durchgeführt
wird
Ergebnis
aufgehobene
Schiedsspruch
führen
müsste
vgl.
Regierungsentwurf
Gesetzes
Neuregelung
Schiedsverfahrensrechts
BT-Drucks
.
S.
.
Voraussetzung
Ursächlichkeit
sind
hohen
Anforderungen
stellen
.
ist
bereits
erfüllt
Möglichkeit
besteht
Schiedsgericht
Verfahrensverstoß
anders
entschieden
hätte
vgl.
;
OLG
f.
;
8
.
September
.
35
;
Stein/Jonas/Schlosser
22
.
Aufl
.
.
24
;
.
ZPO/Münch
aaO
.
;
sielak/Voit
aaO
.
22
;
Schwab/Walter
Schiedsgerichtsbarkeit
7
.
Aufl
.
Kap
.
.
30
;
vgl.
allgemein
Ursächlichkeit
Verfahrensfehlern
Beschluss
15
.
Januar
ZB
.
.
Voraussetzung
ist
stets
erfüllt
Schiedsspruch
Mitwirkung
Erfolg
abgelehnten
Schiedsrichters
ergangen
ist
.
ist
niemals
auszuschließen
Schiedsgericht
anderen
abgelehnten
Schiedsrichter
besetzt
ist
anderen
Entscheidung
gekommen
wäre
.
Ansicht
Rechtsbeschwerde
kann
auch
angenommen
werden
einstimmigen
Entscheidung
Schiedsrichtern
besetzten
Schiedsgerichts
Mitwirkung
befangenen
Schiedsrichters
Ergebnis
kausal
geworden
sei
erneuter
Schiedsspruch
Mitwirkung
anderen
Schiedsrichters
erforderlichen
Mehrheit
Ergebnis
hätte
.
schiedsrichterlichen
Verfahren
Schiedsrichter
ist
gemäß
§
Abs.
Entscheidung
Schiedsgerichts
Mehrheit
Stimmen
Mitglieder
treffen
Parteien
hier
vereinbart
haben
.
Bestimmung
ausdrücklich
ausführt
setzt
Abstimmung
Beratung
6
.
Aufl
.
.
.
Entscheidet
Richtern
besetzter
Spruchkörper
Beratung
Abstimmung
kann
niemals
ausgeschlossen
werden
Mitwirkung
Richter
bestimmten
Entscheidung
gekommen
ist
.
ist
immer
möglich
Verhalten
Richters
Beratung
Abstimmung
Meinungsbildung
Abstimmungsverhalten
anderen
Richter
beeinflusst
vgl.
;
94
;
aA
Prütting/Gehrlein/RaeschkeKessler
6
.
Aufl
.
.
.
Ansicht
schwerde
bedurfte
substantiierten
Tatsachenvortrags
Antragstellerin
noch
entsprechender
Feststellungen
Oberlandesgerichts
möglichen
Auswirkung
Verfahrensverstoßes
Schiedsspruch
.
Rechtsbeschwerde
beruft
Erfolg
beisitzenden
Schiedsrichtern
unterzeichnete
Schreiben
erklären
Schiedsspruch
sei
einstimmig
beschlossen
worden
neuen
Obmann
werde
gleichlautender
Schiedsspruch
erlassen
.
kommt
Erklärung
Schiedsrichter
verwertet
werden
darf
Schiedsrichter
Inhalt
Erklärung
Zeugen
vernommen
werden
dürfen
Blick
auch
Schiedsrichter
grundsätzlich
geltende
Beratungsgeheimnis
vgl.
§
DRiG
zweifelhaft
erscheint
vgl.
Urteil
16
.
Mai
f.
;
Urteil
23
.
Januar
f.
;
.
ZPO/Münch
aaO
.
7
;
Saenger/Saenger
aaO
.
3
;
Zöller/Geimer
30
.
Aufl
.
.
§
.
5
;
Lachmann
Handbuch
Schiedsgerichtspraxis
3
.
Aufl
.
.
;
Schwab/Walter
aaO
.
.
.
ist
Zusammenhang
Bedeutung
Erklärung
geeignet
ist
Zweifel
Unvoreingenommenheit
Schiedsrichter
Eignung
Schiedsrichteramt
wecken
.
Entscheidung
erst
Beratung
ergehen
darf
Rechtsgründen
ausgeschlossen
werden
kann
Schiedsgericht
anderer
Besetzung
anderen
Ergebnis
gekommen
wäre
kommen
würde
ist
unerheblich
angegriffene
Schiedsspruch
einstimmig
ergangen
ist
.
Ferner
ist
unbeachtlich
beisitzenden
Schiedsrichter
erklärt
haben
neuen
Obmann
werde
gleichlautender
Schiedsspruch
erlassen
.
.
ist
Rechtsbeschwerde
Beschluss
Oberlandesgerichts
Kosten
Antragsgegnerin
§
Abs.
zurückzuweisen
.
Büscher
Kirchhoff
Vorinstanz
:
OLG
Entscheidung