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13 KiB

BESCHLUSS
2/15
29
.
April
Landwirtschaftssache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Nr.
Unterliegt
§
Abs.
genehmigungsbedürftiger
Verkauf
landwirtschaftlichen
Grundstücks
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrecht
Abs.
stellt
gleichzeitige
engem
zeitlichen
Zusammenhang
Kaufgeschäft
vorgenommene
Verpachtung
Grundstücks
Verkäufer
Käufer
ungesunde
Verteilung
Bodennutzung
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
§
Abs.
Satz
Landwirtschaftsgericht
hat
Beanstandungsverfahren
§
§
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
führenden
Landpachtvertrag
§
Abs.
Satz
auch
dann
aufzuheben
Vertrag
Ansicht
wirksam
gekommen
nichtig
ist
.
Beschluss
29
.
April
BLw
2/15
OLG
Zweibrücken
AG
ECLI
:
:
Bundesgerichtshof
Senat
Landwirtschaftssachen
hat
29
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
ehrenamtlichen
Richter
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
5
.
Januar
4
.
Zivilsenats
Pfälzischen
Oberlandesgerichts
Zweibrücken
Landwirtschaftssenat
wird
Kosten
Beteiligten
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
notariellem
Vertrag
2
.
August
verkauften
Beteiligte
zwischenzeitlich
verstorbener
Ehemann
Verkäufer
landwirtschaftliche
Grundstücke
Beteiligte
Ehemann
Käufer
Kaufpreis
.
Verkäufer
traten
Vertrag
zugleich
Anspruch
Landabfindung
Flurbereinigungsverfahren
verkauften
Grundstücke
neu
gebildeten
Grundstück
.
anschließenden
Verfahren
Erteilung
Genehmigung
meldete
landwirtschaftliches
Unternehmen
Interesse
Erwerb
verkauften
Grundstücks
Beteiligte
Genehmigungsbehörde
Käufer
21
.
August
unterrichtete
.
schriftlichem
Vertrag
26
.
August
verpachtete
Ehemann
Käuferin
Abfindungsgrundstück
Jahre
1
November
1
November
Jahrespacht
Verkäufer
.
Ende
September
teilte
Behörde
Notar
Genehmigungsfrist
herbeizuführenden
Erklärung
Ausübung
Vorkaufsrechts
Monate
.
schriftlichem
Vertrag
4
.
Oktober
verpachteten
Verkäufer
Abfindungsgrundstück
Käuferin
jährlichen
Pacht
Dauer
Jahren
1
November
.
notariellem
Vertrag
7
.
Oktober
hoben
Vertragsparteien
Grundstückskaufvertrag
2
.
August
beantragten
Löschung
bereits
eingetragenen
Auflassungsvormerkung
.
gleichen
Tag
schlossen
Verkäufer
Käuferin
neuen
Kaufvertrag
Grundstücke
gleichen
Preis
ebenfalls
Abtretung
Anspruchs
Abfindungsgrundstück
.
Kaufvertrag
wurde
Beurkundung
abgeschlossenen
Pachtvertrag
hingewiesen
Abschrift
Pachtvertrags
Kaufvertrag
Anlage
beigefügt
.
Eingang
Antrags
Genehmigung
neu
abgeschlossenen
Kaufvertrags
teilte
Behörde
Frist
Erteilung
9
.
Dezember
Verfahren
Beanstandung
Kaufvertrag
beigefügten
Landpachtvertrags
eingeleitet
habe
.
Siedlungsbehörde
zeigte
Genehmigungsbehörde
Anfang
November
Ausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
.
Bescheid
13
November
teilte
Behörde
Kaufvertragsparteien
Ausübung
Vorkaufsrechts
;
weiteren
Bescheid
gleichen
Tage
beanstandete
Pachtvertrag
forderte
Vertragsparteien
Vertrag
16
.
Dezember
aufzuheben
.
Käuferin
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
allein
Beanstandung
Pachtvertrags
gestellt
.
Amtsgericht
Landwirtschaftsgericht
hat
Vertrag
aufgehoben
.
Oberlandesgericht
Landwirtschaftssenat
hat
Beschwerde
Käuferin
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
will
Aufhebung
vorinstanzlichen
Entscheidungen
Feststellung
erreichen
Landpachtvertrag
4
.
Oktober
beanstanden
sei
.
II
.
Beschwerdegericht
Entscheidung
.
veröffentlicht
ist
meint
Landpachtvertrag
sei
schon
beanstanden
Widerspruch
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
stehe
.
tatsächliche
Ablauf
belege
zweifelsfrei
Pachtvertrag
nur
abgeschlossen
worden
sei
Siedlungsbehörde
Ausübung
Vorkaufsrechts
abzuhalten
Falle
eintretenden
Rechtsfolgen
wirtschaftlich
unterlaufen
.
Berechtigung
Beanstandung
stehe
Möglichkeit
Kündigung
Pachtvertrags
§
noch
mögliche
Nichtigkeit
Pachtvertrags
§
Abs.
Pachtvertrag
bezweckten
Umgehung
Vorkaufsrechts
.
.
hält
rechtlicher
Prüfung
stand
.
statthafte
§
.
V.m
.
Abs.
FamFG
Übrigen
§
Abs.
FamFG
zulässige
Rechtsbeschwerde
bleibt
Erfolg
.
1
.
Beschwerdegericht
war
berechtigt
Begründung
Beanstandung
Behörde
eigene
ersetzen
.
Behörde
auch
Landwirtschaftsgericht
haben
Beanstandung
gestützt
Pachtvertrag
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
führe
Beanstandungsgrund
§
Abs.
Nr.
Pächterin
Nebenerwerbslandwirtin
Sinne
§
Abs.
sei
.
Beschwerdegericht
erachtet
Beanstandung
unabhängig
begründet
.
Entscheidung
Behörde
abweichende
Begründung
gerichtlichen
Entscheidung
ist
zulässig
Landwirtschaftsgericht
Verfahren
Aufhebung
Landpachtvertrags
§
tatsächliche
rechtliche
Beurteilung
Sachverhalts
Kontrolle
Landpachtverträgen
zuständige
Behörde
gebunden
ist
.
Landwirtschaftsgericht
kann
Landpachtvertrag
Grunde
beanstanden
zuständige
Behörde
berücksichtigt
hat
BT-Drucks
.
10/508
S.
;
Landpachtrecht
3
.
Aufl
.
.
13
;
Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery
Landpachtrecht
4
.
Aufl
.
.
.
2
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
ist
auch
Sache
rechtsfehlerfrei
.
Landpachtvertrag
4
.
Oktober
ist
Recht
Beteiligten
beanstandet
Landwirtschaftsgericht
aufgehoben
worden
.
Landpachtvertrag
§
ist
beanstanden
Verpachtung
ungesunde
Verteilung
Bodennutzung
bedeutet
Abs.
Nr.
.
liegt
Regel
dann
Verpachtung
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
widerspricht
Abs.
.
Beanstandungsgrund
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
entspricht
inhaltlich
Versagung
Genehmigung
§
Abs.
Nr.
.
Vorschriften
Beanstandungsgründe
§
Abs.
Auslegungsgrundsatz
§
Abs.
sind
Bestimmungen
§
Abs.
nachgebildet
worden
BT-Drucks
.
10/508
S.
.
gesetzliche
Instrument
Beanstandung
Pachtverträge
dient
Abwehr
agrarstrukturellen
Interesse
unerwünschter
Verpachtungen
Senat
Beschluss
3
.
Juni
noch
§
Abs.
Nr.
entsprechenden
Bestimmung
§
Abs.
Buchstabe
Landpachtgesetzes
.
liegt
ungesunde
Verteilung
Bodennutzung
Regel
bestimmten
Tatsachen
ergibt
Verpachtung
bereits
unternommenen
zuständigen
staatlichen
Stellen
beabsichtigten
konkreten
Maßnahmen
Verbesserung
Agrarstruktur
widerspricht
.
Liegen
Maßnahmen
kann
Verpachtung
ausnahmsweise
ungesunde
Verteilung
Bodennutzung
bedeuten
.
müssen
dann
aber
wenigstens
nachteilige
Auswirkungen
Agrarstruktur
erkennbar
sein
.
Annahme
ist
nur
Rahmen
allgemeinen
Zielsetzung
Gesetzes
einzelnen
Vorschriften
Ausdruck
kommenden
Grundgedanken
gerechtfertigt
BVerfG
94
;
Senat
Beschluss
11
November
.
Hintergrund
stellt
Entscheidung
Beschwerdegerichts
richtig
.
Unterliegt
§
Abs.
genehmigungsbedürftiger
Verkauf
landwirtschaftlichen
Grundstücks
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrecht
Abs.
stellt
gleichzeitige
engem
zeitlichen
Zusammenhang
Kaufgeschäft
vorgenommene
Verpachtung
Grundstücks
Verkäufer
Käufer
sunde
Verteilung
Bodennutzung
Sinne
§
Abs.
Nr.
.
gilt
auch
dann
Pächter
Nebenerwerbslandwirt
ist
§
Abs.
Haupterwerbslandwirt
gleichsteht
.
Verpachtungen
sind
agrarstrukturell
unerwünscht
Ausübung
siedlungsrechtlichen
Vorkaufsrechts
vereiteln
erschweren
.
Zweck
derartigen
Verpachtung
ist
ergibt
Pachtvertrag
Verkäufer
Käufer
nur
dann
Bedeutung
erlangt
Käufer
Dritter
Eigentümer
landwirtschaftlichen
Grundstücks
wird
.
Erwirbt
nämlich
Käufer
Eigentum
so
erlischt
Pachtverhältnis
insgesamt
Konfusion
vgl.
Urteil
9
.
Juni
.
dann
vertraglichen
Rechte
Verpflichtungen
Person
vereinigen
eigener
Schuldner
sein
kann
Urteil
1
.
Juni
ZR
218
;
Urteil
11
.
Dezember
.
Landpachtvertrag
nur
Siedlungsunternehmen
Erwerber
Grundstück
weiter
veräußert
werden
soll
Bedeutung
erlangt
steht
Versagungsgrund
§
Abs.
Nr.
verfolgten
agrarstrukturellen
Zweck
.
Zugleich
wird
Ausübung
Vorkaufsrechts
§
verfolgte
Ziel
Pachtvertrag
unterlaufen
.
Zweck
Versagungsgrunds
§
Abs.
Nr.
soll
vorhandene
landwirtschaftliche
Grundbesitz
erster
Linie
Landwirten
zugutekommen
vorbehalten
bleiben
selbst
bewirtschaften
Senat
Beschluss
11
Juli
;
Beschluss
26
November
BLw
.
10
;
Beschluss
28
November
BLw
.
.
siedlungsrechtliche
Vorkaufsrecht
ist
positives
Lenkungsmittel
Verbesserung
Agrarstruktur
Hilfe
Land
Hände
aufstockungswürdiger
ansiedlungswilliger
Landwirte
gelangen
soll
Senat
Beschluss
9
.
Mai
.
Siedlungsunternehmen
wird
Vorkaufsrecht
Lage
versetzt
Zweck
landwirtschaftliche
Grundstücke
erwerben
Senat
31
.
Januar
98
;
Beschluss
11
November
;
vgl.
auch
Beschluss
13
.
Dezember
.
Verpachtung
verkauften
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Verkäufer
Käufer
läuft
Grundstückverkehrsgesetz
verfolgten
agrarstrukturellen
Ziel
zuwider
Erwerber
Grundstücks
Grund
gesetzlichen
Eintritts
Pachtvertrag
§
§
Abs.
jedenfalls
Dauer
Pachtzeit
Selbstbewirtschaftung
erworbenen
Flächen
ausschließt
.
Verpachtung
verkauften
Grundstücks
Käufer
verhindert
zugleich
Ausübung
Vorkaufsrechts
Siedlungsunternehmen
§
Abs.
regelmäßig
verfolgte
agrarstrukturelle
Ziel
Hilfe
staatlicher
Mittel
erworbene
Grundstück
aufstockungsbedürftigen
ansiedlungswilligen
Landwirt
Schaffung
Verbesserung
Landwirtschaft
gegründeten
Existenz
Bewirtschaftung
übertragen
.
Hintergrund
kommt
auch
dann
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
Pächter
hier
geltend
gemacht
Nebenerwerbslandwirt
ist
Vorliegens
§
Abs.
bestimmten
Voraussetzungen
Haupterwerbslandwirt
gleichsteht
.
Verpachtung
ungesunde
Verteilung
-9-
Bodennutzung
bedeutet
ist
Rechtsbeschwerde
meint
unabhängig
Vertragsparteien
abgeschlossenen
Kaufvertrag
verpachtete
Grundstück
entscheiden
.
Hat
bisherige
Eigentümer
landwirtschaftlichen
Grundstücks
Verkauf
entschlossen
so
unterliegt
Veräußerungsgeschäft
Bestimmungen
Reichssiedlungsgesetzes
abzielen
Eigentum
Grundstück
Hände
Landwirts
gelangt
selbst
bewirtschaftet
.
Erwerbsinteresse
Käufers
wird
beeinträchtigt
.
gilt
auch
Nebenerwerbslandwirt
ist
Beteiligte
Anspruch
nimmt
.
Käufer
kann
Verfahren
Grundstückverkehrsgesetz
geltend
machen
Genehmigung
erteilen
ist
gekaufte
Grundstück
Nebenerwerbslandwirt
bewirtschaften
will
.
Verfahren
steht
geänderten
Zielvorstellungen
Agrarpolitik
leistungsfähiger
Nebenerwerbslandwirt
erwerbslandwirt
gleich
Senat
Beschluss
6
Juli
90
;
OLG
.
.
Beschwerdegericht
nimmt
schließlich
Recht
Landpachtvertrag
unabhängig
Kündigungsrecht
§
Abs.
Gesetzes
Ergänzung
Reichssiedlungsgesetzes
4
.
Januar
.
Unwirksamkeit
§
Abs.
Behörde
§
beanstandet
Landwirtschaftsgericht
Verfahren
§
Nr.
.
V.m
.
aufgehoben
werden
kann
.
Sonderkündigungsrecht
Siedlungsunternehmens
§
Abs.
RSErgG
ist
Beanstandungsverfahren
Landpachtverkehrsgesetz
Relevanz
.
Kündigungsrecht
dient
Beseitigung
Hemmnissen
Durchführung
Siedlungsvorhabens
langfristige
Pachtverträge
Senat
Beschluss
9
.
Februar
Landpachtverträge
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
führen
sind
unabhängig
allein
schädlichen
Wirkungen
Agrarstruktur
Behörde
beanstanden
Parteien
behördliche
Aufforderung
Landwirtschaftsgericht
gerichtlichen
Verfahren
aufzuheben
.
Ebenfalls
Bedeutung
Beanstandungsverfahren
ist
Landpachtvertrag
zivilrechtlich
wirksam
ist
.
Beschwerdegericht
lässt
Recht
dahinstehen
hier
beurteilende
Landpachtvertrag
30-jährigen
Laufzeit
sehr
niedrigen
Pacht
§
Abs.
unwirksam
ist
Vertragsparteien
Ziel
verfolgt
haben
Ausübung
gesetzlichen
Vorkaufsrechts
verhindern
erschweren
Nichtigkeitsvoraussetzungen
:
Urteil
11
.
Dezember
;
Urteil
15
.
Juni
.
Schrifttum
vertretenen
Ansicht
Landwirtschaftsgerichte
Unterschied
Behörde
zivilrechtliche
Wirksamkeit
Landpachtvertrags
Beanstandungsverfahren
Landpachtverkehrsgesetz
uneingeschränkt
prüfen
hätten
Landpachtrecht
4
.
Aufl
.
.
;
Landpachtrecht
3
.
Aufl
.
.
ist
beizutreten
.
Art
.
Nr.
Gesetzes
Neuordnung
Pachtrechts
8
November
.
S.
Landwirtschaftsgericht
§
Nr.
nunmehr
auch
Entscheidung
Wirksamkeit
Pachtvertrages
ausschließlich
zuständig
ist
ändert
Verschiedenartigkeit
Gegenstände
Beanstandungsverfahrens
§
Nr.
LwVfG
Rechtsstreits
Parteien
Landpachtvertrag
§
Nr.
Beanstandungsverfahren
ist
allein
prüfen
Verpachtung
agrarstrukturell
schädlichen
Verteilung
Bodennutzung
führt
;
Vertrag
wirksam
ist
Parteien
Erfüllung
verpflichtet
sind
ist
Beanstandungsverfahren
gleichgültig
.
Senat
nimmt
ständiger
Rechtsprechung
Genehmigungsverfahren
Beanstandungsverfahren
§
Nr.
zivilrechtliche
Gültigkeit
zugrunde
liegenden
Rechtsgeschäfts
Landwirtschaftsgericht
grundsätzlich
prüfen
ist
Senat
Beschluss
30
.
Januar
;
Beschluss
8
.
April
301
;
Beschluss
2
.
März
;
4
.
Februar
99
;
Beschluss
3
.
Juni
.
Ausnahmsweise
berücksichtigen
sei
allerdings
offensichtliche
Nichtigkeit
Vertrags
;
führe
Rechtsschutzbedürfnis
Durchführung
Genehmigungsverfahrens
fehle
Senat
Beschluss
8
.
April
301
;
vgl.
auch
Beschluss
3
.
Juni
.
hält
Senat
jedoch
.
Landwirtschaftsgericht
hat
Beanstandungsverfahren
ungesunden
Verteilung
Bodennutzung
führenden
Landpachtvertrag
§
Abs.
Satz
auch
dann
aufzuheben
Vertrag
Ansicht
nichtig
ist
.
verhält
Fällen
ähnlich
Anfechtung
nichtiger
Rechtsgeschäfte
.
begriffslogische
Argument
zivilrechtlich
unwirksamer
Vertrag
Beanstandungsverfahren
aufgehoben
werden
könne
vgl.
OLG
215
;
sichtigt
Zivilrechtsdogmatik
langem
anerkannt
ist
auch
nichtige
Rechtsgeschäfte
angefochten
werden
können
vgl.
Urteil
2
.
Oktober
.
23
;
Urteil
25
November
.
.
Absehen
Aufhebung
Landpachtvertrags
Hinblick
zivilrechtliche
Nichtigkeit
liefe
Zweck
Beanstandungsverfahrens
zuwider
sorgen
agrarstrukturell
schädliche
Landpachtverträge
durchgeführt
werden
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
§
Abs.
bestimmt
gemäß
§
Abs.
Nr.
LwVfG
.
V.m
.
§
Abs.
GNotKG
ersten
Jahre
entfallenden
Pacht
.
Czub
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
26.06.2014
Lw
OLG
Zweibrücken
Entscheidung
WLw