You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

227 lines
2.0 KiB

BESCHLUSS
AnwZ(B
2
.
April
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Präsidenten
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Rechtsanwältin
Dr.
2
.
April
mündlicher
Verhandlung
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
1
.
Senats
Bayerischen
Anwaltsgerichtshofs
3
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
Antragsgegnerin
Beschwerdeverfahren
entstandenen
notwendigen
außergerichtlichen
Auslagen
erstatten
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
DM
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
Zulassung
ist
Verfügung
Präsidentin
Oberlandesgerichts
20
Juli
gemäß
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
widerrufen
worden
.
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
hat
gerichtshof
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtet
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
.
II
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
§
Abs.
Nr.
bleibt
jedoch
Sache
Erfolg
.
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
Widerruf
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
schon
gesetzliche
Vermutung
Eintragung
Antragstellers
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
§
maßgeblichen
Zeitpunkt
Widerrufsverfügung
hinreichend
belegt
war
sind
angefochtenen
Beschluß
zugrunde
liegenden
Widerrufsverfügung
vollständig
zutreffend
dargetan
.
Nach
vor
ist
ersichtlich
Widerrufsgrund
entfallen
wäre
vgl.
Voraussetzungen
5
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Antragsteller
ist
weiterhin
Haftbefehlen
Schuldnerverzeichnis
eingetragen
.
Nachweis
Vermögensverhältnisse
nunmehr
wieder
geordnet
sind
hat
nach
vor
geführt
.
weiteres
Zuwarten
kommt
wiederholter
Belehrung
Antragstellers
Nachweispflicht
Betracht
.
Schließlich
steht
Fällen
Vermögensverfalls
regelmäßig
anzunehmende
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
Frage
.
Mittlerweile
ist
Antragsteller
nur
Untreue
Nachteil
auch
falscher
Versicherung
Eides
begangen
anschließenden
Zwangsvollstreckungsverfahren
rechtskräftig
bestraft
zwar
Fällen
jeweils
Annahme
Voraussetzungen
erheblich
verminderter
Schuldfähigkeit
Freiheitsstrafe
Bewährung
.
Hauger