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382 lines
3.2 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
15
Juli
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Rechtsanwälte
Dr.
Prof.
Dr.
Prof.
Dr.
15
Juli
beschlossen
:
Gebühren
Auslagen
werden
erhoben
.
Außergerichtliche
Kosten
werden
erstattet
.
Geschäftswert
Beschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
8
.
Dezember
geborene
Antragsteller
wurde
Mai
Amtsgericht
Landgericht
schaft
zugelassen
.
1
.
September
wurde
Insolvenzverfahren
Vermögen
eröffnet
.
Rechtsanwaltskammer
leitete
rufsverfahren
stellte
aber
Beschluss
Vorstandes
10
.
September
wieder
Antragsteller
Einzelkanzlei
aufgegeben
Wirkung
1
.
Oktober
Anstellungsvertrag
Sozietät
Rechtsanwälte
geschlossen
hatte
.
Vertrag
hat
Antragsteller
Vollmacht
Bankkonten
Zugriff
Barkasse
Sozietät
.
ist
verboten
Bargeld
Schecks
Wertpapiere
sonstige
Sachleistungen
Mandanten
Dritten
Empfang
nehmen
.
darf
auch
Mandate
eigenen
Namen
annehmen
eigene
Rechnung
führen
.
Vergütung
wird
Insolvenzverwalter
ausgezahlt
.
Sozietät
hat
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versicherungssumme
Versicherungsfall
abgeschlossen
.
Mandate
Gegenstandswerte
Betrag
übersteigen
darf
betreuen
.
Sozietät
ist
verpflichtet
Änderung
Vertrages
zuständigen
Rechtsanwaltskammer
mitzuteilen
.
Antragsteller
örtliche
Zulassung
richt
Landgericht
Oberlandesgericht
verzichtet
hatte
hat
Antragsgegnerin
20
.
Dezember
Rechtsanwaltschaft
Amtsgericht
Oberlandesgericht
Landgericht
zugelassen
.
Verfügung
23
.
Februar
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
widerrufen
Abs.
Nr.
.
Widerrufsbescheid
gerichtete
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
ist
Beschluss
Anwaltsgerichtshofs
16
November
zurückgewiesen
worden
.
Antragsgegnerin
auch
Anwaltsgerichtshof
haben
abstrakte
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
gesehen
Name
Antragstellers
Briefkopf
Kanzleischild
Sozietät
aufgeführt
ist
.
Beschwerdeverfahrens
haben
Parteien
geeinigt
Name
Antragstellers
Briefkopf
Kanzleischild
Sozietät
erscheint
jedoch
Zusatz
"
angestellter
Rechtsanwalt
versehen
wird
.
13
.
Mai
hat
Antragsgegnerin
Widerrufsverfügung
23
.
Februar
aufgehoben
.
Parteien
haben
sodann
Hauptsache
erledigt
erklärt
widerstreitende
Kostenanträge
gestellt
.
II
.
Analog
vgl.
;
hat
Senat
nur
noch
Kosten
Verfahrens
befinden
.
hat
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstandes
billigem
Ermessen
erfolgen
.
Senat
hat
summarische
Prüfung
Erfolgsaussichten
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
beschränken
vgl.
f.
;
;
BVerfG
.
ist
Zweck
Entscheidung
Kosten
Rechtsstreits
§
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
klären
Recht
fortzubilden
Fragen
materiellen
Rechts
geht
vgl.
.
21
.
Dezember
IX
ZR
Rdn
.
;
.
7
.
Oktober
XI
ZB
Rdn
.
.
Gleiches
gilt
analog
§
Verfahrenskosten
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
Zulassungssache
befinden
ist
.
vorliegenden
Fall
engen
Voraussetzungen
erfüllt
waren
Widerruf
Zulassung
Vermögensverfalls
geratenen
Anwalts
abgesehen
werden
kann
Abs.
Nr.
bleibt
offen
.
sofortigen
Beschwerde
Antragstellers
Erfolgsaussicht
abgesprochen
Erfolg
aber
auch
festgestellt
werden
kann
entspricht
billigem
Ermessen
Gebühren
Auslagen
erheben
auch
Erstattung
außergerichtlicher
Kosten
anzuordnen
.
Schmidt-Ränsch
Vorinstanz
:
Entscheidung