You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

551 lines
4.7 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
26
.
März
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Schaal
Rechtsanwälte
Dr.
Prof.
Dr.
Dr.
26
.
März
beschlossen
:
sofortige
Beschwerde
Antragsgegnerin
Beschluss
1
.
Senats
Anwaltsgerichtshofs
Land
16
.
Januar
wird
zurückgewiesen
.
Antragsgegnerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
.
Außergerichtliche
Kosten
werden
erstattet
.
Gegenstandswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
28
.
März
geborene
Antragsteller
ist
Rechtsanwalt
Amtsgericht
auch
Oberlandesgericht
Landgericht
zugelassen
.
Verfügung
10
.
Mai
hat
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
widerrufen
.
Antrag
Antragstellers
gerichtliche
Entscheidung
hat
Anwaltsgerichtshof
Bescheid
aufgehoben
.
wendet
Antragsgegnerin
sofortigen
Beschwerde
Zurückweisung
Antragsteller
beantragt
.
II
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
§
Abs.
Nr.
Abs.
V.
Abs.
Nr.
hat
Sache
aber
Erfolg
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Voraussetzungen
Widerruf
Zulassung
Vermögensverfalls
zutreffend
verneint
.
1
.
§
Abs.
Nr.
ist
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
widerrufen
Rechtsanwalt
geraten
ist
sei
denn
Interessen
Rechtssuchenden
gefährdet
sind
.
Vermögensverfall
wird
Vorschrift
vermutet
Rechtsanwalt
Insolvenzgericht
Vollstreckungsgericht
führende
Verzeichnis
§
Abs.
InsO
§
eingetragen
ist
.
Übrigen
liegt
Vermögensverfall
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
geraten
außerstande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
;
Beweisanzeichen
sind
insbesondere
Erwirkung
Schuldtiteln
Vollstreckungsmaßnahmen
.
.
Senat
.
25
.
März
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
21
November
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
3
Juli
AnwZ
unveröff
.
.
2
.
Sinne
war
Vermögen
Antragstellers
angefochtenen
Verfügung
Verfall
geraten
.
Vermögen
Antragstellers
war
zwar
Insolvenzverfahren
eröffnet
worden
.
Antragsteller
war
auch
Schuldnerverzeichnis
Insolvenzgerichts
noch
Amtsgerichts
eingetragen
.
hat
Verlauf
Verfahrens
Anwaltsgerichtshof
schließlich
auch
nachweisen
können
offenen
Forderungen
durchgesetzt
wurden
Widerrufsverfügung
bereits
beglichen
waren
.
Offen
waren
aber
Forderungen
Bayerischen
Hypovereinsbank
Gesamtbetrag
.
Erfüllung
Forderungen
war
Antragsteller
selbst
einräumt
Dauer
außerstande
.
3
.
Antragsteller
hat
aber
gerichtlichen
Verfahren
berücksichtigen
ist
357
;
Verfahren
Anwaltsgerichtshof
befristete
Stillhaltevereinbarung
Gläubigerin
vorgelegt
Vollstreckungsmaßnahmen
absieht
Antragsteller
monatlich
zahlt
.
Anwaltsgerichtshof
meint
Vermögensverfall
entfallen
ist
ist
frei
Zweifeln
kann
aber
offen
bleiben
.
Selbst
Vereinbarung
Vermögensverfall
noch
beseitigt
haben
sollte
scheidet
Widerruf
.
besonderen
Umständen
vorliegenden
Sonderfalls
sind
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
.
4
.
Antragsteller
war
ist
bislang
Schuldnerverzeichnis
Vollstreckungsgerichts
eingetragen
.
ist
einzigen
Immobilienengagements
geraten
.
hat
aufgelaufenen
Verbindlichkeiten
Forderung
Gläubigerin
sämtlich
beseitigt
neuen
entstehen
lassen
.
verbliebene
Gläubigerin
hat
zwar
Verbindlichkeit
förmlich
erlassen
.
hat
aber
vertraglich
verpflichtet
vorzugehen
Antragsteller
gegebenenfalls
auch
erhöhten
Informationspflichten
einhält
.
Raten
sind
so
bemessen
Antragsteller
Einnahmen
bestreiten
kann
.
hat
Gläubigerin
Antragsteller
geregelten
Schuldendienst
ermöglicht
geordnetes
Wirtschaften
erlaubt
.
ändert
Vereinbarung
befristet
ist
.
Vereinbarung
dient
auch
Interesse
Gläubigerin
Forderung
sonst
abschreiben
müsste
.
Befristung
hat
ersichtlich
nur
Zweck
Antragsteller
ordnungsgemäßen
Erfüllung
anzuhalten
Raten
anzuheben
Einkommensverhältnisse
Antragstellers
erlauben
.
Dementsprechend
hat
Gläubigerin
beauftragte
Inkassounternehmen
Vereinbarung
inzwischen
Ablauf
30
.
September
verlängert
.
Zukunft
ändern
wird
Antragsteller
bisher
Verpflichtungen
einhält
ist
auch
Einschaltung
Unternehmens
erwarten
.
Rechtsuchende
müssen
befürchten
Gläubigerin
anderer
Gläubiger
Fremdgelder
zugreift
Antragsteller
Weiterleitung
Mandanten
Versicherer
Verfahrensgegner
gezahlt
werden
.
Antragsteller
selbst
Mandantengelder
zugreifen
könnte
war
ist
ersichtlich
.
Antragsteller
nahm
nimmt
Fachanwalt
Familienrecht
ständig
unerheblichem
Umfang
Mandanten
.
trennt
sorgsam
sonstigen
Vermögen
.
verwaltet
Fremdgelder
ordnungsgemäß
Beanstandung
.
war
auch
bisher
schon
Fall
insbesondere
auch
Zeit
Antragsteller
größerer
finanzieller
Bedrängnis
befunden
hat
.
besonderen
Umstände
Sonderfalls
lassen
ausnahmsweise
erwarten
Interessen
Rechtsuchenden
auch
weiterhin
gefährdet
sind
.
schließt
Widerruf
Vermögensverfalls
.
.
Kostenentscheidung
hat
Senat
berücksichtigt
begründet
war
gerichtlichen
Verfahrens
entfalteten
Bemühungen
Antragstellers
aufzuheben
war
.
Otten
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung