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318 lines
2.7 KiB

BESCHLUSS
AnwZ(B
26
.
März
Verfahren
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Schaal
Rechtsanwälte
Dr.
Dr.
Prof.
Dr.
26
.
März
beschlossen
:
Beiladung
Antragsteller
schwerdeverfahren
Antragstellers
wird
abgelehnt
;
Anträge
Nebenintervenienten
Beschwerdeverfahren
Antragstellers
zugelassen
werden
werden
zurückgewiesen
.
Erhebung
Gerichtskosten
Antragstellern
wird
abgesehen
.
Außergerichtliche
Auslagen
sind
erstatten
.
Gründe
:
Jahr
geborene
Antragsteller
ist
14
.
September
Rechtsanwalt
Amtsgericht
Landgericht
lassen
.
Verfügung
4
.
Dezember
widerrief
Antragsgegnerin
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
gemäß
§
Abs.
Nr.
Verbindung
§
§
Satz
.
Antragsteller
hat
gerichtliche
Entscheidung
beantragt
.
Anwaltsgerichtshof
hat
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
wendet
Antragsteller
sofortigen
Beschwerde
Senat
noch
entschieden
hat
.
Antragsteller
begehren
Zulassung
Nebenintervenienten
Beschwerdeverfahren
Antragstellers
1
.
Antragstellern
handelt
Mandanten
Antragstellers
.
Antragstellerin
ist
Rechtsanwältin
Antragsteller
ist
Rechtsbeistand
.
II
.
Begehren
Antragsteller
Beschwerdeverfahren
Antragstellers
beteiligt
werden
ist
entsprechen
.
Voraussetzungen
Beiladung
§
VwGO
liegen
;
Nebenintervention
§
§
.
kommt
Bundesrechtsanwaltsordnung
Betracht
.
1
.
Beteiligung
Dritter
Verfahren
Zulassungssachen
Bundesrechtsanwaltsordnung
ist
Senat
bereits
entschieden
hat
entsprechend
anwendbaren
Vorschrift
§
VwGO
beurteilen
Senatsbeschlüsse
28
Juli
AnwZ
AnwZ
;
13
.
Oktober
AnwZ(B
;
Senatsbeschluss
27
November
AnwZ
Juris
;
Vorschriften
Nebenintervention
gemäß
§
§
.
sind
hier
anwendbar
Senatsbeschluss
27
November
aaO
.
2
.
Antragsteller
sind
Voraussetzungen
Beiladung
§
Abs.
VwGO
erfüllt
;
Fall
notwendiger
Beiladung
§
Abs.
VwGO
liegt
ohnehin
.
Antragsteller
haben
§
Abs.
VwGO
verlangt
rechtliches
Interesse
Verfahren
Widerruf
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
beteiligt
werden
.
rechtliche
Interessen
Antragsteller
wird
Falle
Zurückweisung
sofortigen
Beschwerde
Antragstellers
eingegriffen
.
reicht
Antragsteller
Mandanten
Antragstellers
Interesse
geltend
machen
Antragsteller
weiterhin
anwaltlich
vertreten
lassen
Widerruf
Zulassung
Antragstellers
gehindert
werden
.
Abs.
gewährt
Rechtsuchenden
Anspruch
gewählte
Rechtsanwalt
Zulassung
Rechtsanwalt
behält
.
Bestimmung
spricht
lediglich
Recht
Rahmen
gesetzlichen
Vorschriften
zugelassenen
Rechtsanwalt
beraten
vertreten
lassen
kann
;
beschränkt
Befugnis
zugelassenen
Rechtsanwalt
selbst
auszuwählen
vgl.
BT-Drucks
.
III/120
S.
;
.
rechtliches
Interesse
Antragsteller
ist
gleichfalls
ersichtlich
.
Otten
Schmidt-Räntsch
Vorinstanz
:
Entscheidung