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890 lines
7.0 KiB

BESCHLUSS
AnwZ
3
.
August
Verfahren
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Satz
.
§
Abs.
Ist
Widerrufsverfügung
Rechtsanwaltskammer
§
Abs.
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
gegeben
richtet
sofortige
Vollziehung
Verfügung
auch
dann
§
Abs.
Satz
.
erst
nachträglich
31
.
August
angeordnet
wird
.
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
kann
Fall
§
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.
beantragt
werden
.
.
3
.
August
AnwZ
Widerrufs
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
hier
:
Antrag
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
Bundesgerichtshof
Senat
Anwaltssachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Roggenbuck
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
Dr.
3
.
August
beschlossen
:
Antrag
Antragstellers
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
Antrags
gerichtliche
Entscheidung
Widerrufsbescheid
Antragsgegnerin
13
.
März
sofortigen
Beschwerde
Zurückweisung
wird
zurückgewiesen
.
Gegenstandswert
Verfahrens
Antrag
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
ist
18
.
September
Bezirk
Antragsgegnerin
Rechtsanwaltschaft
zugelassen
.
Bescheid
13
.
März
widerrief
Antragsgegnerin
Zulassung
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
.
Anwaltsgerichtshof
hat
hiergegen
gerichteten
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
zurückgewiesen
.
hat
Antragsteller
sofortige
Beschwerde
eingelegt
.
Verfügung
21
.
Oktober
erklärte
Antragsgegnerin
Widerruf
sofort
vollziehbar
.
-4wendet
Antragsteller
Antrag
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
.
II
.
Antrag
Wiederherstellung
aufschiebenden
Wirkung
ist
Abs.
V.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
.
zulässig
.
§
Abs.
bestimmt
Zulässigkeit
Rechtsbehelfen
Entscheidungen
1
.
September
ergangen
sind
weitere
Verfahren
Tag
geltenden
Recht
.
Fällen
hier
Überleitungsvorschrift
Hauptsache
Antrag
gerichtliche
Entscheidung
gegeben
ist
Abs.
Satz
.
aufschiebende
Wirkung
entfaltet
richtet
folglich
weitere
Verfahren
auch
Anordnung
sofortigen
Vollziehung
Rechtsanwaltskammer
bisherigem
Recht
.
sofortige
Vollziehung
zugleich
Widerrufsverfügung
erst
nachträglich
31
.
August
angeordnet
wird
ist
maßgeblich
.
Fällen
ergeht
Anordnung
sofortigen
Vollziehung
Grundlage
Abs.
Satz
.
;
vorläufiger
Rechtsschutz
Maßnahme
Rechtsanwaltskammer
ist
Maßgabe
§
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
.
gegeben
.
Anwendung
§
Abs.
Satz
112c
Abs.
V.
§
Abs.
Satz
Nr.
VwGO
kommt
hingegen
Betracht
Anfechtungsklage
aufschiebende
Wirkung
Anordnung
sofortigen
Vollziehung
beseitigt
werden
könnte
gegeben
ist
.
Sache
hat
Antrag
jedoch
Erfolg
.
-54
1
.
sofortige
Vollziehung
Widerrufsbescheids
durfte
§
Abs.
Satz
.
nur
angeordnet
werden
erwarten
war
Widerruf
bestandskräftig
wird
sofortiger
Vollzug
überwiegenden
öffentlichen
Interesse
schon
Bestandskraft
Widerrufsbescheids
notwendigen
Abwehr
konkreter
Gefahren
wichtige
Gemeinschaftsgüter
geboten
war
Senat
.
19
.
Juni
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
26
November
AnwZ
.
Voraussetzungen
lagen
Anordnung
sofortigen
Vollziehung
.
hat
auch
Beschwerdeverfahren
geändert
.
besteht
hohe
Wahrscheinlichkeit
sofortige
Beschwerde
Antragstellers
zurückgewiesen
Widerrufsbescheid
Bestandskraft
erlangen
wird
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
§
Abs.
Nr.
Vermögensverfalls
widerrufen
war
auch
Laufe
Verfahrens
entfallen
ist
.
sofortige
Vollzug
ist
auch
weiterhin
geboten
.
2
.
Erlass
angefochtenen
Widerrufsbescheids
lagen
Voraussetzungen
Widerruf
Zulassung
Antragstellers
Rechtsanwaltschaft
Vermögensverfalls
§
Abs.
Nr.
.
Vorschrift
ist
gegeben
Rechtsanwalt
ungeordnete
schlechte
finanzielle
Verhältnisse
geraten
ist
absehbarer
Zeit
ordnen
kann
Stande
ist
Verpflichtungen
nachzukommen
;
Beweisanzeichen
sind
insbesondere
Erwirkung
Schuldtiteln
Vollstreckungsmaßnahmen
Senat
.
25
.
März
AnwZ
BRAK-Mitt
.
;
.
21
November
AnwZ
BRAK-Mitt
.
.
befand
Antragsteller
Erlass
scheids
.
Zeitpunkt
war
Zwangsversteigerung
Eigentumswohnung
Antragstellers
Hauptforderung
Deutschen
Bank
Höhe
angeordnet
worden
.
Verkehrswert
Wohnung
war
lediglich
ermittelt
worden
.
hatte
Gläubiger
Antragsteller
Urteil
Amtsgerichts
Hauptforderung
Höhe
erwirkt
.
Stellungnahme
Anhörungsschreiben
Antragsgegnerin
3
.
April
hatte
Antragsteller
zwar
angegeben
Vermögensverhältnisse
geordnet
seien
erhebliche
eigene
offene
Forderungen
bestünden
Vermögenswerte
vorhanden
seien
.
hatte
jedoch
Belege
vorgelegt
.
Bestimmung
§
Abs.
Nr.
entnehmen
ist
geht
Gesetzgeber
Interessen
Rechtsuchenden
gefährdet
sind
Rechtsanwalt
befindet
Senat
.
31
.
März
AnwZ
juris
.
Anhaltspunkte
Antragsteller
ausnahmsweise
anders
war
bestanden
.
Gläubiger
machte
vielmehr
Antragsteller
Forderung
Rückerstattung
überzahlter
Gebühren
geltend
.
3
.
Antragsteller
hat
auch
nachgewiesen
Widerrufsgrund
Verlaufe
Verfahrens
entfallen
ist
.
Zwar
scheidet
ständiger
Rechtsprechung
Senats
Widerruf
Zulassung
Widerrufsgrund
Verlauf
Verfahrens
entfällt
357
;
.
Vermögensverhältnisse
Antragstellers
haben
jedoch
konsolidiert
.
Gegenteil
sind
erhebliche
Steuerrückstände
Antragstellers
bekannt
geworden
.
Insolvenzantrag
-7des
S.
ist
Beschluss
8
.
Juni
Masse
abgewiesen
worden
.
Mitteilung
Oberfinanzdirektion
belaufen
vollstreckbaren
Steuerrückstände
2
.
Dezember
.
Antragsteller
hat
21
Juli
Amtsgericht
eidesstattliche
Versicherung
abgegeben
.
Amtsgericht
S.
hat
schließlich
7
.
April
Insolvenzverfahren
mögen
Antragstellers
eröffnet
.
wird
§
Abs.
Nr.
jetzt
auch
Grund
Antragsteller
vermutet
.
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
sind
geordnete
Vermögensverhältnisse
erst
wiederhergestellt
Insolvenzverfahren
bestätigten
Schuldenbereinigungsplan
Insolvenzgericht
angekündigten
Restschuldbefreiung
abgeschlossen
ist
.
fehlt
.
Auch
Gefährdung
Rechtsuchenden
besteht
.
entfällt
Rechtsprechung
Senats
schon
Insolvenzeröffnung
eintretende
Verfügungsbeschränkung
Insolvenzschuldners
Senat
.
25
.
Juni
AnwZ
.
12
;
.
31
.
März
AnwZ
juris
.
Vielmehr
muss
begründete
Aussicht
bestehen
Insolvenzverfahren
absehbarer
Zeit
beendet
wird
Wiederherstellung
geordneter
Vermögensverhältnisse
erwarten
lässt
.
ändert
auch
bloße
Antrag
Restschuldbefreiung
Insolvenzverfahren
Fortbestand
Gefährdung
Rechtsuchenden
Senat
.
13
.
März
AnwZ
;
.
7
.
März
AnwZ
7/04
;
.
31
.
März
AnwZ
juris
.
Ausnahmefall
Gefährdung
Interessen
Rechtsuchenden
Vermögensverfall
Rechtsanwalts
verneint
werden
kann
Senat
.
18
.
Oktober
aaO
;
.
-85
.
Dezember
AnwZ
;
.
5
.
Dezember
AnwZ
AnwBl
.
f.
unter
;
.
25
.
Juni
AnwZ
ist
ersichtlich
.
4
.
sofortige
Vollzug
Widerrufs
ist
auch
weiterhin
Abwehr
konkreter
Gefahren
Rechtsuchenden
insbesondere
Mandanten
Antragstellers
zwingend
geboten
.
Antragsgegnerin
hat
Anordnung
Sofortvollzugs
Beschwerdeverfahren
gestützt
Antragsteller
unsachgemäßer
Umgang
Fremdgeld
Einbehalt
vorgeworfen
wird
.
Antragsteller
ist
Vorwürfen
nur
teilweise
entgegengetreten
;
entsprechende
Belege
hat
Fall
vorgelegt
.
kommt
:
Antragsteller
ist
bereits
Urteil
Anwaltsgerichts
21
.
September
Pflichtverletzungen
Umgang
Fremdgeldern
Fällen
Verweis
Geldbuße
belegt
worden
.
Gläubiger
hat
24
.
Februar
Urteil
Rückerstattung
zahlter
Anwaltsgebühren
erwirkt
.
Gläubiger
hat
17
.
März
2
.
Versäumnisurteil
Antragsteller
erwirkt
.
-9Forderung
liegt
Grunde
Antragsteller
weitergeleitet
hat
.
belegt
Antragsteller
Interessen
Mandanten
konkret
gefährdet
hat
.
Schmidt-Räntsch
Roggenbuck
Vorinstanz
:
Entscheidung