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297 lines
2.5 KiB

AK
5/02
BESCHLUSS
31
.
Januar
Strafverfahren
1
.
2
.
3
.
4
.
versuchten
Mordes
u.a.
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeschuldigten
Verteidiger
31
.
Januar
gemäß
§
§
beschlossen
:
Untersuchungshaft
hat
fortzudauern
.
etwa
erforderlich
werdende
weitere
Haftprüfung
Bundesgerichtshof
findet
Monaten
.
Zeitpunkt
wird
Haftprüfung
Oberlandesgericht
Naumburg
übertragen
.
Gründe
:
Angeschuldigten
sind
5
Juli
festgenommen
worden
befinden
6
Juli
Untersuchungshaft
Grund
Haftbefehlen
Amtsgerichts
gleichen
Tage
.
Angeschuldigte
befindet
25
Juli
chungshaft
Grund
Haftbefehls
Amtsgerichts
24
Juli
.
vorgenannten
Haftbefehle
Amtsgerichts
wurden
Übernahme
Ermittlungsverfahrens
Generalbundesanwalt
ersetzt
Haftbefehle
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
jeweils
17
.
August
.
Angeschuldigten
liegt
Last
gemeinsam
weiteren
freiem
Fuß
befindlichen
Mitangeschuldigten
29
.
Juni
nachts
Uhr
Haß
Ausländer
Einschlagen
Schaufenstern
Brandsätze
vietnamesischen
Staatsangehörigen
geführte
Geschäft
"
Asia-Eck
geworfen
möglichen
Tod
ersten
Stock
Gebäudes
nenden
Menschen
billigend
Kauf
genommen
haben
.
Geschäftsräume
wurden
Rauchentwicklung
teilweise
zerstört
.
Hause
befindlichen
Personen
Kinder
konnten
sofortige
Löschen
Feuers
gerettet
werden
.
Angeschuldigte
hatte
Tatdurchführung
Anweisungen
Befüllung
Bierflaschen
Benzin
Fertigung
Lunten
gegeben
übrigen
Beteiligten
Örtlichkeit
Fluchtwege
erklärt
.
Angeschuldigten
hatten
gefertigten
Brandsätzen
"
Asia-Haus
"
begeben
dort
Schaufensterscheiben
eingeschlagen
Brandsätze
geworfen
.
Angeschuldigte
war
Abstand
gefolgt
.
Tatbeitrag
Angeschuldigten
bestand
Täter
Tatort
geführten
Pkw
transportiert
zuvor
vereinbarten
Stelle
Durchführung
Anschlags
Ermöglichung
Flucht
wieder
aufgenommen
hat
.
weiteren
Einzelheiten
Tatvorwurfs
dringenden
Tatverdachts
wird
zwischenzeitlich
gefertigte
Anklageschrift
Generalbundesanwalts
19
.
Dezember
Beschlüsse
Senats
9
November
StB
Bezug
genommen
.
Hinblick
Schwere
Tatvorwurfs
Höhe
erwartenden
Jugendstrafen
besteht
Fluchtgefahr
§
Abs.
Nr.
auch
mildere
Maßnahmen
ausreichend
begegnet
werden
kann
.
Voraussetzungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
Monate
§
Abs.
auch
zuständige
Senat
Oberlandesgerichts
Naumburg
erforderlich
hält
sind
gegeben
.
Zwischenzeitlich
ist
Anklageschrift
Generalbundesanwalt
gefertigt
worden
20
.
Dezember
Oberlandesgericht
Naumburg
eingegangen
.
ist
gegebenen
Umständen
geltende
Beschleunigungsgrundsatz
schuldigte
geführten
Strafverfahren
verletzt
.
weitere
Vollzug
Untersuchungshaft
ist
erwartenden
Strafen
auch
unverhältnismäßig
.