You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

116 lines
929 B

BESCHLUSS
5
.
April
Strafsache
Nötigung
hier
:
Erinnerung
Kostenansatz
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
April
beschlossen
:
Erinnerung
Verurteilten
Kostenansatz
9
.
Februar
wird
unbegründet
zurückgewiesen
.
Verfahren
Erinnerung
ist
gebührenfrei
.
Kosten
werden
erstattet
.
gemäß
§
Abs.
zulässige
Erinnerung
ist
gründet
.
Kostenbeamtin
Bundesgerichtshof
hat
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Recht
Gebühr
Höhe
Revisionsverfahren
Gebühr
Höhe
Beschwerdeverfahren
angesetzt
.
Höhe
Gebühr
Revisionsverfahren
ergibt
Ziffern
.
V.m
.
Kostenverzeichnisses
.
Höhe
Gebühr
Beschwerdeverfahren
ergibt
Ziffer
Kostenverzeichnisses
.
Senat
entscheidet
§
Abs.
zung
Mitgliedern
Vorsitzenden
vgl.
Festsetzung
anwaltlichen
Pauschvergütung
Bundesgerichtshof
.
§
Abs.
entsprechende
Regelung
existiert
Bundesgerichtshof
.
Einzelrichterregelung
§
Abs.
ist
Bundesgerichtshof
treffende
Entscheidungen
unanwendbar
.
Brause