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77 lines
592 B

BESCHLUSS
StR
12
.
Januar
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
12
.
Januar
beschlossen
:
Antrag
Angeklagten
S.
Wiedereinsetzung
Stand
Ablauf
Frist
Einlegung
Revision
Urteil
Landgerichts
2
Juli
wird
Kosten
abgelehnt
.
Revision
Angeklagten
vorgenannte
Urteil
wird
§
Abs.
unzulässig
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Wiedereinsetzungsgesuch
Angeklagten
S.
14
.
August
kann
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
26
November
Erfolg
haben
.
Blick
ist
auch
Revision
verspätet
unzulässig
verwerfen
§
Abs.
.
König