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58 lines
458 B

BESCHLUSS
17
.
Dezember
Strafsache
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Dezember
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
27
.
Juni
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
außergewöhnlich
umfangreichen
Urteils
merkt
Senat
:
Darstellung
Vorstrafen
ist
Mitteilung
jeweils
getroffenen
Feststellungen
Sache
überflüssig
Tatsachen
etwa
Folgerungen
entscheidende
Sache
ergeben
.
Brause
Raum