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77 lines
667 B

alt
BESCHLUSS
7
November
Strafsache
Körperverletzung
Todesfolge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
November
beschlossen
:
1
.
Revisionen
Angeklagten
Nebenkläger
Urteil
Landgerichts
12
.
März
werden
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
2
.
sofortige
Beschwerde
Nebenkläger
wird
Kostenentscheidung
genannten
Urteils
abgeändert
Angeklagte
Nebenklägern
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
hat
Nebenklägern
notwendigen
Auslagen
Angeklagten
auferlegt
werden
.
Allein
angefochtene
Auslagenverteilung
entspricht
Schuldspruch
Kapitalverbrechens
Nachteil
Angehörigen
Nebenkläger
Billigkeit
Abs.
§
Abs.
.
Raum