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83 lines
669 B

BESCHLUSS
7
November
Strafsache
Untreue
hier
:
Anhörungsrüge
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
November
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Verurteilten
Beschluss
Senats
23
.
Oktober
wird
kostenpflichtig
zurückgewiesen
.
Senat
hat
Revision
Verurteilten
Urteil
24
.
April
Beschluss
23
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Hiergegen
hat
Verurteilte
Schriftsatz
5
November
Anhörungsrüge
gemäß
§
356a
erhoben
.
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
Verletzung
rechtlichen
vorliegt
.
Senat
hat
Entscheidung
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Verurteilte
gehört
worden
wäre
noch
hat
Entscheidung
berücksichtigendes
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
.