You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

153 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
25
.
Oktober
Strafsache
1
.
2
.
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
ECLI
:
:
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Antrag
Generalbundesanwalts
Anhörung
Beschwerdeführer
25
.
Oktober
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
8
.
Mai
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Revision
Angeklagten
bemerkt
Senat
ergänzend
:
6
.
7
.
Schulklasse
illegale
Drogen
konsumierende
Angeklagte
war
bereits
Entziehungsanstalt
untergebracht
.
Dort
verhielt
eher
destruktiv
.
Probewohnen
Entziehungsanstalt
Rahmen
Handel
getrieben
hatte
wurde
wieder
geschlossen
untergebracht
setzte
dort
nachfolgenden
Strafvollzug
Drogenkonsum
.
Entlassung
Strafhaft
Ende
August
blieb
lediglich
Monate
abstinent
.
Bereits
Januar
verfiel
wieder
alte
Konsummuster
S.
.
Einklang
Auffassung
Generalbundesanwalts
kann
Vorzeichen
ausgeschlossen
werden
Landgericht
Erörterung
Merkmals
Annahme
hinreichend
konkreten
Erfolgsaussicht
Sinne
§
Satz
StGB
gelangt
wäre
.
rechtsfehlerhaften
Interpretation
Hangs
§
Satz
StGB
Landgericht
beruht
Urteil
demgemäß
§
Abs.
.
König
Mosbacher