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NAMEN
29
.
Oktober
Strafsache
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
29
.
Oktober
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richter
Richter
beisitzende
Richter
Bundesanwalt
Vertreter
Bundesanwaltschaft
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
Urteil
19
.
März
wird
verworfen
.
Staatskasse
hat
Kosten
Rechtsmittels
Staatsanwaltschaft
Angeklagten
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Gründe
Landgericht
hat
Angeklagten
Totschlags
Freiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
.
konkludent
Strafausspruch
beschränkte
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Generalbundesanwalt
vertreten
bleibt
Erfolg
.
1
.
geborene
Angeklagte
heiratete
21
.
Dezember
Jahre
ältere
Angeklagten
Urlaubs
kennengelernt
hatte
.
Angeklagten
missfiel
grundsätzlich
Frau
anderen
Männern
angesprochen
wurde
.
kontrollierte
Frau
zunehmend
entwickelte
unbegründete
Eifersucht
.
Angeklagte
traf
Frau
Nachmittag
27
.
Februar
stellte
Fremden
Treppe
begegnet
war
Rede
.
gab
Antwort
stieg
Badewanne
stritten
dergestalt
Angeklagte
immer
wieder
fragte
Mann
hier
wollte
Frau
Antwort
gab
.
geriet
Angeklagte
derart
Wut
Frau
Händen
Hals
packte
würgte
Kopf
Badewannenrand
stieß
schließlich
erdrosselte
.
2
.
Landgericht
hat
rechtsfehlerfreier
Bewertung
zahlreicher
Indizien
festgestellt
vorbestrafte
Angeklagte
Tattag
Zustand
hochgradiger
Wut
Enttäuschung
Verzweiflung
befand
Strafe
Vorschrift
§
.
Alternative
StGB
entnommen
.
gerichteten
Revisionsangriffe
versagen
vgl.
StGB
§
schwerer
Fall
Gesamtwürdigung
.
hat
Generalbundesanwalt
zutreffend
Antragsschrift
ausgeführt
.
Raum
Brause