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319 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
21
Juli
Strafsache
schweren
Raubes
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
Juli
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
9
.
März
§
Abs.
Ausspruch
Gesamtstrafen
aufgehoben
.
2
.
weitergehende
Revision
Angeklagten
wird
Abs.
unbegründet
verworfen
.
3
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
Raubes
Fällen
Fällen
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
Einbeziehung
Freiheitsstrafe
Urteil
Amtsgerichts
18
.
März
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
hat
Angeklagten
schweren
Raubes
Fällen
Fällen
Tateinheit
vorsätzlicher
Körperverletzung
weiteren
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Beschlussformel
ersichtlichen
Teilerfolg
.
Übrigen
ist
unbegründet
Abs.
.
1
.
Recht
weist
Generalbundesanwalt
Antragsschrift
Urteil
Amtsgerichts
18
.
März
Angeklagte
16
.
Mai
begangenen
chen
Körperverletzung
Bewährung
ausgesetzten
Freiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
worden
ist
Tatzeitraum
Mai
September
Angeklagten
begangenen
Taten
Zäsurwirkung
zukommt
.
Urteilen
Amtsgerichts
26
.
Februar
Geldstrafe
Fahrens
Fahrerlaubnis
Tateinheit
Gebrauch
haftpflichtversicherten
Kraftfahrzeugs
;
Tatzeit
:
17
.
August
Amtsgerichts
13
.
März
Bewährung
ausgesetzte
Freiheitsstrafe
Monaten
Betruges
;
Tatzeit
:
29
November
Amtsgerichts
11
.
April
Geldstrafe
Erschleichens
Leistungen
;
Tatzeit
:
23
.
Oktober
Amtsgerichts
16
.
April
Geldstrafe
unerlaubten
Waffenbesitzes
;
Tatzeit
:
19
.
September
genannten
Urteil
Amtsgerichts
18
.
März
besteht
Gesamtstrafenlage
§
StGB
.
sind
Urteilen
ausgesprochenen
Strafen
Vollstreckungstands
Geldstrafenverurteilungen
NStZ-RR
Entscheidung
§
StPO
Gesamtstrafe
zurückzuführen
.
Liegen
aber
neu
abzuurteilenden
Taten
hier
§
Gesamtstrafe
zurückzuführenden
Verurteilungen
darf
Strafen
neu
abgeurteilten
Taten
Strafe
letzten
Vorverurteilung
Gesamtstrafe
gebildet
werden
;
bereits
erste
neuen
Taten
gesamtstrafenfähige
Vorverurteilung
bildet
Zäsur
aaO
.
Ausspruch
Gesamtstrafe
war
aufzuheben
.
2
.
Senat
macht
Möglichkeit
§
Abs.
Buchst
.
Gebrauch
verweist
Sache
Landgericht
.
bemerkt
Gesamtstrafübel
Jahren
Monaten
Vielzahl
Gewichts
Angeklagten
Landgericht
zugebilligten
Milderungsgründe
gravierend
übersetzt
erscheint
.
neu
entscheidende
Tatgericht
wird
eher
Einsatzstrafe
Jahren
Monaten
Freiheitsstrafe
orientieren
haben
.
3
.
Feststellungen
können
bestehen
bleiben
.
neu
entscheidende
Tatgericht
ist
gehindert
weitere
Feststellungen
treffen
bisherigen
widersprechen
.
Brause
König