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485 lines
4.1 KiB

BESCHLUSS
16
.
Dezember
Strafsache
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
16
.
Dezember
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
15
.
Januar
Abs.
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
sexuellen
Mißbrauchs
Kindes
Tateinheit
sexuellem
Mißbrauch
Schutzbefohlenen
Fällen
sexuellen
Mißbrauchs
Schutzbefohlenen
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
Angeklagten
führt
Sachrüge
Aufhebung
Urteils
.
Verfahrensrügen
kommt
.
Beweiswürdigung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Allerdings
beschränkt
Beweiswürdigung
Sache
Tatrichters
ist
revisionsgerichtliche
Nachprüfung
Tatrichter
unterlaufen
sind
.
sachlich-rechtlicher
Fehler
liegt
aber
u.a.
dann
Beweise
erschöpfend
gewürdigt
werden
.
.
vgl.
nur
BGHSt
18
20
;
KK
.
Aufl
.
§
Rdn
.
w.
Tatrichter
Fall
Entscheidung
allein
abhängt
Person
Gericht
Glauben
schenkt
erkennen
läßt
Umstände
Entscheidung
beeinflussen
geeignet
sind
erkannt
Überlegungen
einbezogen
hat
vgl.
BGHSt
;
;
§
Beweiswürdigung
;
NStZ
.
hohen
Anforderungen
wird
Beweiswürdigung
Landgerichts
Aussage
Stieftochter
Angeklagten
Tatbegehung
bestreitet
gerecht
.
Aussage
kindlicher
jugendlicher
Zeugen
Mißbrauchsfällen
kommt
Entstehungsgeschichte
Beschuldigung
besondere
Bedeutung
vgl.
227
;
7
;
.
hat
Landgericht
gebotenen
Maße
auseinandergesetzt
.
Urteil
getroffenen
Feststellungen
wurde
Geschädigte
möglicherweise
Pubertät
aber
sexuellen
Mißbrauch
Stiefvaters
Familie
trotzig
aufmüpfig
wollte
mehr
Hause
bleiben
so
übrigen
Familienmitgliedern
ständig
Spannungen
S.
gab
.
Tag
Anzeigeerstattung
hielt
Geschädigte
Wissen
Eltern
Wohnung
Freundin
.
übernachtete
auch
dort
.
zuvor
Ladendiebstahl
begangen
hatte
Hause
Streß
gab
traute
Eltern
Hause
S.
.
Eltern
Vermißtenanzeige
aufgegeben
hatten
erfuhr
Angeklagte
Aufenthalt
Stieftochter
.
Telefonat
Mutter
Freundin
war
sehr
aggressiv
bestand
sofort
Hause
kommt
.
geriet
Panik
.
hatte
Angst
geschlagen
werden
wollte
Fall
Elternhaus
S.
.
wurde
Geschädigten
Mutter
Freundin
eigenen
Tochter
Mißbrauchsandeutungen
erfahren
hatte
geraten
Gelegenheit
nutzen
Polizei
sexuellen
Mißbrauch
erzählen
S.
.
Strafkammer
führt
erstatteten
Glaubwürdigkeitsgutachten
hätten
Rekonstruktion
Aussagegeschichte
Motivanalyse
Hinweise
bedeutsame
Einschränkungen
Aussagezuverlässigkeit
S.
ergeben
.
Geschädigte
sei
erst
besonderen
Krisensituation
bereit
gewesen
Anzeige
erstatten
.
ausgeprägte
Motivation
absichtlichen
unbegründeten
Falschbezichtigung
lägen
Anhaltspunkte
.
knappe
rechtliche
Überprüfung
Revisionsgericht
praktisch
ausschließende
Zusammenfassung
Ergebnisses
Glaubwürdigkeitsbegutachtung
reicht
hier
Besonderheiten
Einzelfalles
.
Will
Tatrichter
Beurteilung
Sachverständigen
anschließen
muß
eigenen
Erwägungen
aber
Anknüpfungstatsachen
Ausführungen
Sachverständigen
Weise
wiedergeben
Revisionsgericht
rechtliche
Nachprüfung
ermöglicht
vgl.
StGB
Abs.
Beweiswürdigung
;
Urteil
15
.
Oktober
.
Landgericht
hat
Frage
erörtert
Anzeigeerstattung
Zusammenhang
Wunsch
Geschädigten
stand
mehr
Hause
bleiben
wollen
Angst
Strafe
Elternhaus
zurückkehren
wollte
.
Strafkammer
hat
vielmehr
begnügt
pauschal
hinzuweisen
Ergebnis
Sachverständige
gelangt
sei
.
Hintergrund
erscheint
erörterungsbedürftig
Angaben
Geschädigten
Zeitraum
Jahren
Fälle
gegeben
haben
soll
sexuelle
Mißbrauch
immer
ähnlich
regelmäßig
Art
Weise
ablief
S.
5
Intensität
Vorfälle
offenbar
also
steigerte
Geschädigte
Angaben
Sachverständigen
Lage
war
Einzelhandlung
Erinnerung
rufen
vorzustellen
wiederzugeben
sofort
generalisierende
Beschreibung
verfiel
S.
.
neu
erkennende
Strafkammer
wird
auch
bedenken
haben
Wiedergabe
Vernehmungen
Mutter
Bruder
Großeltern
Geschädigten
Bemerkung
erschöpft
hätten
abgewandt
hielten
Lügnerin
S.
genommen
wesentlichen
Bedeutungsgehalt
aufweist
.
Entscheidend
ist
Beurteilung
Tatsachen
gründet
Tatsachen
Beurteilung
Aussage
Person
Geschädigten
herangezogen
werden
können
.
Insoweit
liegt
hier
ausführlichere
Darlegung
Aussagen
Personen
Familie
Geschädigten
Urteilsgründen
nahe
.
Brause
Raum