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106 lines
860 B

BESCHLUSS
6
Juli
Strafsache
versuchten
Totschlags
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
Juli
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
30
.
Januar
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Nebenkläger
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Annahme
Schwurgerichts
Angeklagte
habe
Opfer
tot
unrettbar
tödlich
verletzt
gehalten
Tat
offenbarte
unterliegt
durchgreifenden
Bedenken
.
schied
strafbefreiender
Rücktritt
beendeten
Versuch
§
Abs.
Satz
StGB
zweite
Alternative
Vereitelungswillens
vgl.
Tröndle/Fischer
StGB
.
Aufl
.
Rdn
.
.
objektiv
verursachten
Rettung
Lebens
Opfers
hat
Schwurgericht
Zubilligung
Strafrahmenverschiebung
§
Abs.
§
Abs.
StGB
Festsetzung
Freiheitsstrafe
Jahren
Obergrenze
Regelstrafrahmens
§
Abs.
StGB
§
StGB
überschreitet
letztlich
ausreichend
Rechnung
getragen
.
Brause