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293 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
22
.
Juni
Strafsache
1
.
2
.
3
.
Betruges
u.a.
5
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
22
.
Juni
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
3
November
werden
§
Abs.
Maßgabe
§
Abs.
unbegründet
verworfen
Angeklagten
Tat
erlangte
Betrag
4.083.566,42
Verfall
unterliegt
nur
Verfall
Wertersatz
erkannt
wurde
Ansprüche
Verletzten
entgegenstehen
.
anders
lautende
Ausspruch
Verfall
wird
insgesamt
aufgehoben
.
Revision
Angeklagten
vorbezeichnete
Urteil
wird
§
Abs.
unbegründet
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
Adhäsionsklägerinnen
entstandenen
notwendigen
Auslagen
tragen
.
Revisionen
Angeklagten
sind
Gründen
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Lediglich
ausgeurteilte
Verfallsbetrag
bedarf
Korrektur
Urteilsfeststellungen
Rückzahlungen
Anleger
geleistet
worden
sind
Berücksichtigung
gefunden
haben
.
111i
Abs.
Satz
Nr.
sind
aber
Leistungen
Schadenswiedergutmachung
berücksichtigen
vgl.
Urteil
28
.
BGHSt
.
.
Insoweit
besteht
Tatgericht
Raum
Ermessen
.
Ermessen
Sinne
weiteren
Abzugs
Grundlage
Härtefallregelung
§
StGB
vgl.
aaO
.
f.
wollte
Landgericht
ersichtlich
anwenden
.
ist
Antrag
Generalbundesanwalts
Angeklagten
Rückzahlungen
gekürzte
Summe
durchzuentscheiden
.
Allein
Betrag
ist
Urteilstenor
anzugeben
aaO
.
.
Aufzählung
Geschädigten
Einzelnen
hat
unterbleiben
.
Dementsprechend
hat
Senat
Tenor
Verfallsausspruchs
neu
gefasst
.
Generalbundesanwalt
Zurückverweisung
weiterhin
Ermittlung
Urteil
festgestellter
zusätzlicher
Zahlungen
erwägen
gegeben
hat
vermag
Senat
folgen
.
Schadensersatzleistungen
Angeklagten
schmälern
§
Abs.
zugleich
Höhe
Verfallsbetrags
Nr.
selbst
Verwertung
beschlagnahmtem
Vermögen
erbracht
wurden
Nr.
.
Zeitpunkt
Leistungen
erfolgt
sind
ist
unerheblich
.
verbindlichen
Klärung
Umfang
Ansprüche
Verletzten
erfüllt
sind
dient
überhaupt
verbliebene
Vermögenswerte
vorhanden
sein
können
Feststellungsverfahren
§
Abs.
.
Verfahren
wird
dann
zugleich
Umfang
staatlichen
Rechtserwerbs
bestimmt
.
Nur
Ergebnis
ist
letztlich
praktikabel
so
verhindert
wird
Tatgericht
einzelnen
Vollstreckungsversuchen
hier
Vielzahl
Gläubigern
nachgehen
muss
Erfolgsaussicht
häufig
unklar
ist
.
würde
Zügigkeitsgebot
vereinbarende
Verzögerung
Hauptverfahrens
ziehen
.
Senat
schließt
eventuell
weitere
feststellbare
Rückzahlungen
Strafzumessung
Angeklagten
haben
könnten
Strafkammer
sichergestellten
Vermögenswerten
sehr
detailliert
auseinandergesetzt
hat
.
Raum
Brause