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4.9 KiB

BESCHLUSS
10
.
April
Strafsache
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
u.a.
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
10
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
22
.
Oktober
Feststellungen
aufgehoben
Angeklagte
Fall
.
Urteilsgründe
verurteilt
worden
ist
Ausspruch
Einzelstrafen
Fällen
II
.
Urteilsgründe
Gesamtstrafe
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weiter
gehende
Revision
wird
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fällen
Fall
Tateinheit
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
bungsmitteln
geringer
Menge
Fall
Urteilsgründe
Fall
Tateinheit
versuchter
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
Fall
Urteilsgründe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Verfall
Wertersatz
Höhe
angeordnet
.
Revision
rügt
Angeklagte
Verletzung
materiellen
Rechts
.
Rechtsmittel
hat
tenorierten
Umfang
Erfolg
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Verurteilung
Angeklagten
versuchter
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
Fall
.
Urteilsgründe
begegnet
durchgreifenden
rechtlichen
Bedenken
.
1
.
Feststellungen
traf
Angeklagte
Ende
August
Anfang
September
Lieferanten
.
übergab
bestellte
Kilogramm
min.
lieferte
Drogen
jedoch
mehrfacher
Nachfrage
.
Auch
Geld
erhielt
Angeklagte
.
2
.
Feststellungen
belegen
Angeklagte
versuchten
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
§
Abs.
Nr.
§
StGB
schuldig
gemacht
hat
.
Anstifter
ist
§
StGB
tätergleich
bestrafen
vorsätzlich
anderen
vorsätzlich
begangener
rechtswidriger
Tat
bestimmt
hat
.
ist
bedingter
Vorsatz
ausreichend
Urteil
18
.
April
BGHSt
281
;
Urteil
10
.
Juni
BGHSt
.
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
begeht
anderen
Einwirkung
Entschlussbildung
veranlasst
Betäubungsmittel
geringer
Menge
Bundesgebiet
verbringen
zumindest
Bewusstsein
handelt
Verhalten
gebilligten
Wirkungen
haben
kann
Beschluss
6
.
Dezember
.
getroffenen
Feststellungen
noch
Gesamtzusammenhang
Urteilsgründe
kann
hier
hinreichend
entnommen
werden
Angeklagte
Bestellung
angenommen
hat
Betäubungsmittel
Bundesgebiet
verbracht
werden
.
Vereinbarung
Übergabeortes
ist
festgestellt
.
Ebenso
ist
festgestellt
Vorstellung
Angeklagten
Betäubungsmittel
nur
vorrätig
hielt
entsprechende
Bestellungen
Einfuhr
selbst
unternahm
Dritte
veranlasste
.
Aufhebung
Verurteilung
Anstiftung
unerlaubten
Einfuhr
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
hat
auch
Aufhebung
rechtsfehlerfreien
tateinheitlichen
Verurteilung
unerlaubten
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
gemäß
§
Abs.
Satz
§
Abs.
StGB
gemilderten
Strafrahmen
§
Abs.
entnommenen
Einzelstrafe
Folge
.
II
.
Auch
Bemessung
Einzelstrafen
Fällen
Urteilsgründe
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Strafkammer
hat
Anwendung
Strafmilderung
§
Abs.
§
Abs.
StGB
Fällen
Urteilsgründe
rechtsfehlerhaften
Erwägung
verneint
.
Angeklagte
hat
Urteilsfeststellungen
Fällen
9
Urteilsgründe
Angaben
Mittäter
Abnehmern
gemacht
Aufklärung
Taten
eigenen
Beitrag
beigetragen
haben
.
Auch
Fällen
hat
Aufklärungshilfe
Angaben
Tatbeteiligten
Abnehmern
geleistet
.
Landgericht
hat
Fällen
Ausübung
Ermessens
Strafmilderung
§
abgelehnt
.
Begründung
hat
ausgeführt
:
kommt
Angeklagte
Kammer
Rahmen
Ausübung
zustehenden
Ermessens
ebenfalls
berücksichtigt
hat
Hauptverhandlung
geschwiegen
Ermittlungsverfahren
gemachten
Angaben
wiederholt
hat
.
hat
gezeigt
Angaben
Kooperationsbereitschaft
seinerseits
beruhten
Gesetzgeber
Vorschrift
gerade
honoriert
wissen
wollte
.
Vorschrift
§
Nr.
dient
Ziel
Möglichkeiten
Verfolgung
begangener
Straftaten
verbessern
.
Wortlaut
Sinn
Zweck
genügt
Täter
Offenbarung
Wissens
Aufdeckung
Tat
insgesamt
wesentlich
beiträgt
.
kommt
Angeklagte
Tatbeitrag
anderen
Tatbeteiligten
vollständig
offenbart
hat
;
auch
eigenen
Vorstellungen
Gefühle
können
Zusammenhang
entscheidend
Gewicht
fallen
.
Ausschlaggebend
ist
vielmehr
allein
überprüfbare
Tatsachen
preisgegeben
hat
Aufklärung
gesamten
Tatgeschehens
Überprüfung
Beteiligten
wesentlich
beigetragen
haben
Beschluss
30
.
März
Nr.
Milderung
.
Aufklärungserfolg
ist
Urteilsfeststellungen
eingetreten
wird
Schweigen
Angeklagten
Hauptverhandlung
ersichtlich
Frage
gestellt
vgl.
Urteil
27
.
März
§
Nr.
Aufdeckung
.
2
.
Fällen
Urteilsgründe
lässt
Nichtanwendung
Strafmilderungsmöglichkeit
§
Abs.
besorgen
Strafkammer
engen
Begriff
Tat
§
Abs.
Nr.
ausgegangen
ist
.
Tat
Sinne
Vorschrift
ist
geschichtlicher
Vorgang
strafbare
Verhalten
Angeklagten
Tat-)“Beitrag
strafrechtlich
relevante
Beiträge
anderer
Personen
umfasst
vgl.
Urteil
20
.
Februar
StR
§
Nr.
Tat
;
3
.
Aufl
.
.
.
.
Angeklagte
hat
Tatserie
Fälle
Urteilsgründe
Einzeltaten
Aufklärungshilfe
geleistet
.
reicht
auch
Einzeltaten
Fällen
Aufklärungserfolg
eingetreten
ist
Vergünstigung
gewähren
können
vgl.
Beschluss
15
.
März
§
Nr.
Tat
.
Roggenbuck
Franke