You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

440 lines
3.8 KiB

BESCHLUSS
4
Juli
Sicherungsverfahren
ECLI
:
:
4
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
4
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Strafkammer
Landgerichts
Amtsgericht
Bocholt
18
.
Dezember
Feststellungen
aufgehoben
.
2
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
angeordnet
.
Hiergegen
richtet
Sachrüge
gestützte
Revision
Angeklagten
.
Rechtsmittel
hat
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
Versäumung
Revisionseinlegungsfrist
vgl.
Senatsbeschluss
22
.
März
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
leidet
Angeklagte
etwa
wahnhaften
Vorstellungen
.
sieht
verschiedene
Unterbringungen
Betreuungsgericht
Tochter
betreffende
Sorgerechtsentscheidungen
entrechtet
beansprucht
Recht
tätlichen
Widerstand
.
Erkrankung
ist
Beschuldigte
möglicherweise
mehr
Lage
vermeintlichen
Widerstandshandlungen
verbundene
Unrecht
einzusehen
.
Keineswegs
aber
ist
imstande
eventuell
vorhandenen
Einsicht
handeln
.
26
.
Juni
begab
Beschuldigte
zeitgleich
Eingang
Bekennerfaxes
Parkplatz
Justizzentrums
Beschädigung
dort
abgestellten
Pkw
Widerstand
widerfahrene
Behandlung
Familienrichter
Amtsgerichts
Bocholt
leisten
.
schweren
Hammer
begann
Fahrzeug
Justizbeschäftigten
einzuschlagen
Geschäftsstelle
Betreuungsgerichts
arbeitete
.
Justizhauptwachtmeister
Amtsgerichts
Amtsanwalt
gingen
versuchten
erfolglos
beruhigendes
Zureden
weiteren
Einschlagen
Fahrzeuge
abzuhalten
.
Beschuldigte
bemerkte
Justizhauptwachtmeister
hinten
näherte
erhob
Hammer
erklärte
sinngemäß
:
schlage
Schädel
!
Beamte
verzichtete
Eingreifen
.
Pfefferspray
ausgerüsteten
Polizeistreife
ergab
Beschuldigte
unmittelbar
Eintreffen
.
beschädigten
Fahrzeugen
entstand
Sachschaden
insgesamt
rund
Euro
.
2
.
Anordnung
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
hat
Bestand
.
Landgericht
Anschluss
Sachverständigen
ausgeht
Beschuldigte
nachhaltigen
Wahnideen
verbundenen
Psychose
leide
werden
gemäß
§
Abs.
abgekürzten
Urteilsgründen
schon
Bewertung
tragenden
fundtatsachen
wiedergegeben
vgl.
Beschlüsse
26
.
Januar
.
8
;
19
.
Januar
.
jeweils
.
Umstand
Beschuldigte
mehrmals
Betreuungsgericht
geschlossen
untergebracht
worden
war
Oktober
erfolgreich
behandelt
wurde
deutet
zwar
gravierende
Erkrankung
psychischen
Bereich
vermag
aber
konkrete
Darlegung
Krankheitsbildes
ersetzen
.
Auch
wird
angefochtenen
Urteil
näher
ausgeführt
wahnhafte
Störung
konkret
Steuerungsfähigkeit
Beschuldigten
Anlasstaten
ausgewirkt
haben
soll
vgl.
Beschluss
4
.
August
.
.
Tatplanung
zeitgleichen
Eingang
Bekennerfaxes
könnte
Aufhebung
Steuerungsfähigkeit
sprechen
.
ist
erkennbar
Bedrohung
Justizhauptwachtmeisters
Wahnerleben
beruhen
soll
Beschuldigte
auch
strafrechtlichen
Vorbelastungen
Persönlichkeit
typischen
Hang
Aggressionen
eingeräumt
hat
.
3
.
Auch
Gefährlichkeitsprognose
ist
tragfähig
begründet
.
Senat
hat
§
StGB
1
.
August
geltenden
Neufassung
anzuwenden
§
Abs.
StGB
.
Landgericht
hat
Prüfung
Gefährlichkeit
Beschuldigten
rechtlichen
Ausgangspunkt
Anlasstaten
abgestellt
erwartende
erhebliche
Menschen
gefährdende
Taten
Satz
StGB
.
hat
jedoch
näher
dargelegt
Art
Straftaten
hoher
Wahrscheinlichkeit
rechnen
groß
Gefahr
Begehung
Zukunft
ist
.
lassen
Ausführungen
Landgerichts
besorgen
Menschen
gefährdende
Straftaten
allein
Zustands
Beschuldigten
erwarten
sind
auch
Persönlichkeitsstruktur
gehörenden
Neigung
Amphetaminmissbrauch
.
4
.
Sollten
neuen
Hauptverhandlung
wiederum
gleichen
Feststellungen
getroffen
werden
wird
neue
Tatrichter
Gelegenheit
haben
näher
darzulegen
gesetzliche
Eingriffsgrundlage
Vollstreckungshandlung
Justizhauptwachtmeisters
lag
vgl.
Urteil
7
Juli
juris
.
.
;
Beschluss
25
.
Februar
III-3
.
f.
;
OLG
.
Sost-Scheible
Roggenbuck
Bender
Feilcke